Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben (Gelesen: 2.369 mal)
khamraha
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben
02.03.2022 um 12:41:06
 
Ich benötige dringend Hilfe, bzw. Informationen.

Der Vater meiner Tochter ist im Ausland verstorben.
Er war ein paar Jahre in Deutschland und hat Schulden hinterlassen.
Nun Muss man das Erbe ausschlagen damit meine Tochter nicht haftet. Nun hat sich auf dem Totenschein herraus gestellt das er damals mit falschen Angaben in Deutschland war. Also das bis auf den Vornamen alle angegebenen Daten falsch sind.

Wie kann ich das alles korrigieren, was ist der Weg an wen muss ich mich wenden, was benötige ich zum Nachweis.

Ich bin echt verzweifelt

Vielen Dank für eure Hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben
Antwort #1 - 02.03.2022 um 15:17:21
 
Hallo,

Erbausschlagung beurkundet z.B. das Ortsgericht (in Hessen). Vielleicht mal beim Nachlassgericht nachfragen, wer bei euch zuständig ist. Dort auf jeden Fall erstmal tätig werden. Auch wenn die Daten evtl. nicht stimmen, ist das Erbe damit erstmal ausgeschlagen. 

Die Berichtigung des Geburtsregisters ist ein längerer Weg. Bitte mit allen Unterlagen im Standesamt am Geburtsort des Kindes vorsprechen und sich beraten lassen (vermutlich brauchst du vorher einen Termin). Bring alles mit, was du vom Vater hast, z.B. Kopien seiner Pässe, Sterbeurkunde,...

Viel Erfolg
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
khamraha
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben
Antwort #2 - 02.03.2022 um 19:51:48
 
Hallo Tina,

ja das war meine erste Anfrage, an das Standesamt, dort warte ich aber auf Rückmeldung. Ich lebe leider im Ausland und habe die Familie gebeten, mir sämtliche Unterlagen zu senden, was es gibt.

Einen schönen Abend noch.

Viele Grüße Jana
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.780

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben
Antwort #3 - 03.03.2022 um 02:27:55
 
khamraha schrieb am 02.03.2022 um 19:51:48:
ja das war meine erste Anfrage, an das Standesamt,


Hallo,

Du hast aber mitbekommen, dass das Standesamt nicht Dein erster Anlaufpunkt ist?

Tina05 schrieb am 02.03.2022 um 15:17:21:
Hallo,

Erbausschlagung beurkundet z.B. das Ortsgericht (in Hessen). Vielleicht mal beim Nachlassgericht nachfragen, wer bei euch zuständig ist. Dort auf jeden Fall erstmal tätig werden. Auch wenn die Daten evtl. nicht stimmen, ist das Erbe damit erstmal ausgeschlagen. 
....


Das ist insofern wichtig, weil es für das Ausschlagen eines Erbes eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme gibt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
khamraha
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben
Antwort #4 - 03.03.2022 um 09:09:52
 
Ja das habe ich mitbekommen. Ich habe 6 Monate Zeit, da wir im Ausland leben. Ich bin noch am forschen, aber ich denke wir sollten nicht erstmal warten bis das mit den daten geklärt ist.

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema