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falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben (Gelesen: 2.092 mal)
khamraha
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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02.03.2022 um 12:41:06
 
Ich benötige dringend Hilfe, bzw. Informationen.

Der Vater meiner Tochter ist im Ausland verstorben.
Er war ein paar Jahre in Deutschland und hat Schulden hinterlassen.
Nun Muss man das Erbe ausschlagen damit meine Tochter nicht haftet. Nun hat sich auf dem Totenschein herraus gestellt das er damals mit falschen Angaben in Deutschland war. Also das bis auf den Vornamen alle angegebenen Daten falsch sind.

Wie kann ich das alles korrigieren, was ist der Weg an wen muss ich mich wenden, was benötige ich zum Nachweis.

Ich bin echt verzweifelt

Vielen Dank für eure Hilfe
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Tina05
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i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.03.2022 um 15:17:21
 
Hallo,

Erbausschlagung beurkundet z.B. das Ortsgericht (in Hessen). Vielleicht mal beim Nachlassgericht nachfragen, wer bei euch zuständig ist. Dort auf jeden Fall erstmal tätig werden. Auch wenn die Daten evtl. nicht stimmen, ist das Erbe damit erstmal ausgeschlagen. 

Die Berichtigung des Geburtsregisters ist ein längerer Weg. Bitte mit allen Unterlagen im Standesamt am Geburtsort des Kindes vorsprechen und sich beraten lassen (vermutlich brauchst du vorher einen Termin). Bring alles mit, was du vom Vater hast, z.B. Kopien seiner Pässe, Sterbeurkunde,...

Viel Erfolg
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Gruß
Tina
 
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khamraha
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.03.2022 um 19:51:48
 
Hallo Tina,

ja das war meine erste Anfrage, an das Standesamt, dort warte ich aber auf Rückmeldung. Ich lebe leider im Ausland und habe die Familie gebeten, mir sämtliche Unterlagen zu senden, was es gibt.

Einen schönen Abend noch.

Viele Grüße Jana
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.03.2022 um 02:27:55
 
khamraha schrieb am 02.03.2022 um 19:51:48:
ja das war meine erste Anfrage, an das Standesamt,


Hallo,

Du hast aber mitbekommen, dass das Standesamt nicht Dein erster Anlaufpunkt ist?

Tina05 schrieb am 02.03.2022 um 15:17:21:
Hallo,

Erbausschlagung beurkundet z.B. das Ortsgericht (in Hessen). Vielleicht mal beim Nachlassgericht nachfragen, wer bei euch zuständig ist. Dort auf jeden Fall erstmal tätig werden. Auch wenn die Daten evtl. nicht stimmen, ist das Erbe damit erstmal ausgeschlagen. 
....


Das ist insofern wichtig, weil es für das Ausschlagen eines Erbes eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme gibt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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khamraha
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 03.03.2022 um 09:09:52
 
Ja das habe ich mitbekommen. Ich habe 6 Monate Zeit, da wir im Ausland leben. Ich bin noch am forschen, aber ich denke wir sollten nicht erstmal warten bis das mit den daten geklärt ist.

Vielen Dank
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