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Randthemen >> Personenstandsrecht >> falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1646221266 Beitrag begonnen von khamraha am 02.03.2022 um 12:41:06 |
Titel: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben Beitrag von khamraha am 02.03.2022 um 12:41:06
Ich benötige dringend Hilfe, bzw. Informationen.
Der Vater meiner Tochter ist im Ausland verstorben. Er war ein paar Jahre in Deutschland und hat Schulden hinterlassen. Nun Muss man das Erbe ausschlagen damit meine Tochter nicht haftet. Nun hat sich auf dem Totenschein herraus gestellt das er damals mit falschen Angaben in Deutschland war. Also das bis auf den Vornamen alle angegebenen Daten falsch sind. Wie kann ich das alles korrigieren, was ist der Weg an wen muss ich mich wenden, was benötige ich zum Nachweis. Ich bin echt verzweifelt Vielen Dank für eure Hilfe |
Titel: Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben Beitrag von Tina05 am 02.03.2022 um 15:17:21
Hallo,
Erbausschlagung beurkundet z.B. das Ortsgericht (in Hessen). Vielleicht mal beim Nachlassgericht nachfragen, wer bei euch zuständig ist. Dort auf jeden Fall erstmal tätig werden. Auch wenn die Daten evtl. nicht stimmen, ist das Erbe damit erstmal ausgeschlagen. Die Berichtigung des Geburtsregisters ist ein längerer Weg. Bitte mit allen Unterlagen im Standesamt am Geburtsort des Kindes vorsprechen und sich beraten lassen (vermutlich brauchst du vorher einen Termin). Bring alles mit, was du vom Vater hast, z.B. Kopien seiner Pässe, Sterbeurkunde,... Viel Erfolg |
Titel: Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben Beitrag von khamraha am 02.03.2022 um 19:51:48
Hallo Tina,
ja das war meine erste Anfrage, an das Standesamt, dort warte ich aber auf Rückmeldung. Ich lebe leider im Ausland und habe die Familie gebeten, mir sämtliche Unterlagen zu senden, was es gibt. Einen schönen Abend noch. Viele Grüße Jana |
Titel: Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben Beitrag von T.P.2013 am 03.03.2022 um 02:27:55 khamraha schrieb am 02.03.2022 um 19:51:48:
Hallo, Du hast aber mitbekommen, dass das Standesamt nicht Dein erster Anlaufpunkt ist? Tina05 schrieb am 02.03.2022 um 15:17:21:
Das ist insofern wichtig, weil es für das Ausschlagen eines Erbes eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme gibt. Gruß |
Titel: Re: falsche Angaben des Kindesvaters - nun verstorben Beitrag von khamraha am 03.03.2022 um 09:09:52
Ja das habe ich mitbekommen. Ich habe 6 Monate Zeit, da wir im Ausland leben. Ich bin noch am forschen, aber ich denke wir sollten nicht erstmal warten bis das mit den daten geklärt ist.
Vielen Dank |
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