deralex2985 schrieb am 02.03.2022 um 09:38:15:Gibt es einen möglichen Klageweg, der gegen diese 30 Tage Regelung gegangen werden kann?
Nein, gibt es nicht.
Kann es nicht geben, weil es keine solche 30-Tage-Regelung gibt.
Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen je beliebigem 180-Tage-Zeitraum sind durch Schengen-Recht geregelt. Entsprechende Visa werden allein durch die Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten erteilt, im Fall Deiner Schwiegereltern also der entsprechenden deutschen
AV in China (falls die Schwiegereltern dort leben).
Eine Beteiligung innerdeutscher Behörden ist dabei nicht vorgesehen.
Beachte: Das heißt nicht, dass die Kollegen in der
AV ohne jede Vorgeschichte und ungeachtet der üblichen Erteilungsvoraussetzungen ein Visum für 90 Tage erteilen, nur weil da eine Geburt ansteht.
Es heißt allein: Du hast die falschen Leute gefragt (falsch, weil die Gefragten darüber nicht entscheiden) und hast entsprechend Informationen bekommen, die nicht zwingend zum Sachverhalt passen.
Rein theoretisch denkbar wäre z.B., dass werdende Großeltern gerade für exakt 60 Tage zu Besuch waren und nun zur Geburt wiederkommen wollen, ohne dass zwischen den beiden Reisen 90 Tage außerhalb des Schengen-Raums zusammenkamen. Dann wäre die Auskunft mit den 30 Tagen korrekt und absolut unanfechtbar, weil sie nicht etwa einer willkürlichen "Regel" entspränge, sondern sich aus den schengenrechtlichen 90 Tagen und den Voraufenthalten ergibt.