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Visum für chinesische Schwiegermutter zur Geburt (Gelesen: 3.706 mal)
deralex2985
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.03.2022 um 14:37:10
 
lottchen schrieb am 06.03.2022 um 14:29:25:
Da es keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Schengenvisums gibt lehnst Du Dich mit dieser Behauptung aber weit aus dem Fenster.


Naja, wäre meine Schwiegermutter keine Chinesin, sondern aus einem anderen Land würde es diese Regelung eher nicht geben.
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deerhunter
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Antwort #16 - 06.03.2022 um 15:34:22
 
deralex2985 schrieb am 06.03.2022 um 14:05:42:
Ich sehe hier auf alle Fälle eine Diskriminierung 

Warum? es gibt keinen Rechtsanspruch für ein Schengenvisum und zur Betreuung schon überhaupt nicht!

deralex2985 schrieb am 06.03.2022 um 14:37:10:
Naja, wäre meine Schwiegermutter keine Chinesin, sondern aus einem anderen Land würde es diese Regelung eher nicht geben. 

Nein, diese Regelung gilt für alle Länder..meine SM hatte 2x überhaupt kein Visum erhalten, trotz aller voraussetzungen
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SimonB
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Antwort #17 - 06.03.2022 um 16:48:14
 
deralex2985 schrieb am 06.03.2022 um 14:05:42:
Ich sehe hier auf alle Fälle eine Diskriminierung

Wer meinst du, würde diskriminiert?
Deine Schwiegermutter, deine Frau, du oder das gemeinsame erwartete Kind?

Den rechtlichen, aber ganz sicher erfolglosen Weg  kannst du gehen. Das ist erlaubt.  Weil es eine chinesische Staatsbürgerin ist, liegt längst keine Diskriminierung vor.

Es geht also um den verständlicherweise gern gesehenen Besuch der Oma.
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reinhard
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Antwort #18 - 06.03.2022 um 22:33:30
 
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