Hallo,
nachdem Du hier zwar von 2 Gestalten angepöbelt worden bist, ohne dass diese aber im Geringsten auf Deine Frage eingehen, versuche ich mich einmal an der Beantwortung.
So wie ich das sehe, fehlt es bei Dir aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung an der Sicherung des Lebensunterhalts (LU).
Das bedeutet, dass es nach der Geburt, deren Kosten dann ja vermutlich vom Sozialamt übernommen würden, dazu kommen kann, dass Dir die
AE nicht verlängert und Du eine
Aufforderung zur Ausreise bekommen könntest.
"Abgeschoben" würde man nur letztendlich, sofern man einer solchen Aufforderung nicht nachkäme und nachdem diese angedroht worden ist. Darüber solltest Du Dir im Moment keine Gedanken machen.
Aufgrund der fehlenden Sicherung des
LU bei Dir wird Dein Kind erst einmal meiner Meinung nach keinen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen können.
Da aber das Kind ja einen Vater im hier laufenden Asylverfahren hat, bestehen grundsätzlich weitere Erwägungsgründe, die möglicherweise relevant sind.
Das kann ich aber nicht beurteilen.
Ich würde dir aufgrund dieser Gesamtsituation dringend ans Herz legen, eine Migrationsberatung / Beratungsstelle für Migranten in Deinem Ort aufzusuchen und deren Hilfe anzunehmen.
Gruß