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Meinem Kind nur eine Staatsbürgerschaft vererben - möglich?! (Gelesen: 798 mal)
mawi
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Beiträge: 1

Lambsheim, Germany
Lambsheim
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, rumänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meinem Kind nur eine Staatsbürgerschaft vererben - möglich?!
09.02.2022 um 18:49:43
 
Hallo ihr Aliens Zwinkernd

nachdem ich nun einige Zeit vergeblich nach Antworten im Netz suche, dachte ich mal ich Frage die Experten.

Mein Vater kam 1975 aus Rumänien nach Deutschland, ist sog. "Banatschwabe". Er selbst ist dort in einem deutschen Dorf aufgewachsen, hat die rumänische Sprache auch nur etwas in der Schule gelernt, nie sonderlich gesprochen.

Ich bin 1985 in Deutschland geboren (Mutter deutsch) und besitze nun die beiden Staatsbürgerschaften. Mich stört das im Prinzip nicht weiter, allerdings werde ich bei jeder Ausweisverlängerung, beim Austritt aus der Kirche, beim Standesamt daran erinnert "Sie wissen schon, dass sie...?". Nervig, aber ich halte das aus.

Vor 4 bzw. 6 Jahren hat mein Bruder (selbe Situation) zwei Töchter zur Welt bringen lassen. Diese haben nun ebenfalls beide Staatsangehörigkeiten. Nach meinem Verständnis wird das ja ewig so weitergehen.

Ich habe mit dem Land Rumänien nichts am Hut, selbst mein Vater nicht. Ich habe dort keine Verwandten, spreche die Sprache nicht, besitze keine Dokumente etc.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, nur die deutsche Staatsbürgerschaft an meine Kinder (btw. meine Frau ist schwanger, daher die "Dringlichkeit") weiterzugeben, die Rumänische hingegen nicht, ohne dass ich meine rumänische ablegen muss?

Ich habe bereits mit der rum. Botschaft telefoniert. Nächste Woche werde ich dort erscheinen und es wird geprüft, wie meine Rechtsstellung gegenüber dem rum. Staat ist. Evtl. bin ich nur in Deutschland als rum. Bürger gelistet. Das wäre evtl. mein Glück. Falls nicht, wird es für mich leider ein lauf gegen die Zeit bis das Kind da ist, denn soweit ich das verstanden habe, braucht man erstmal eine Hand voll Dokumente, um eine Staatsangehörigkeit abzulegen. Die ich alle nicht habe. Und ich gehe mal davon aus, diese Mühlen werden sehr langsam mahlen.

Also nochmal zusammengefasst:
Ich persönlich habe nichts gegen meine doppelte Staatsbürgerschaft, kann sie gerne auch behalten. Ich will nur das "ewige weitervererben" stoppen, denn wenn schon mich nichts mit Rumänien verbindet, sollte das auch nicht an meine Kinder übergehen.
Wird man ggf. bei Geburt sogar gefragt? Mein Bruder sagt das ging automatisch, er konnte da nichts machen.

Im Internet finde ich dazu überhaupt nichts. Überall wird nur diskutiert, in welchen Konstellationen jemand die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann o.ä. (Stichwort Geburtsortprinzip, Optionsrecht etc.). Da hat sich einiges geändert seit 2000 und nochmal 2014. Aber alles trifft nicht auf meinen Fall zu.

Gefühlt bin ich der einzige Mensch mit diesem Anliegen.

Über fachkundige Information würde ich mich freuen. Ich möchte eigentlich nicht über das "warum" diskutieren... "Das stört doch nicht... mir wäre das zu viel Aufwand". Das habe ich zuletzt oft genug gehört. Meine Frau und ich haben uns dazu entschieden diese Erbkette an dieser Stelle unterbrechen zu wollen. Wie schon erwähnt, am liebsten indem ich alles so behalten kann und durch eine Art "widerspruch" sie meinem Kind verwehre?!

Ich danke euch und viele Grüße
Mawi

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meinem Kind nur eine Staatsbürgerschaft vererben - möglich?!
Antwort #1 - 09.02.2022 um 19:33:20
 
mawi schrieb am 09.02.2022 um 18:49:43:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, nur die deutsche Staatsbürgerschaft an meine Kinder (btw. meine Frau ist schwanger, daher die "Dringlichkeit") weiterzugeben, die Rumänische hingegen nicht, ohne dass ich meine rumänische ablegen muss?

Das ist jedenfalls keine Frage des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, weil sie den (Nicht-)Erwerb einer ausländischen Staatsangheörigkeit betrifft. Ob das rumänische Staatsangehörigkeitsrecht so eine Möglichkeit vorsieht, müsste geklärt werden. Mich würde das wundern, denn so etwas ist eigentlich bei einem Abstammungserwerb nicht üblich (und wird z.B. auch nicht von Deutschland so gehandhabt). Der flüchtigen Lektüre des rumänischen Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1991 konnte ich jedenfalls keine solche Regelung entnehmen.
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