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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausländerrecht
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Beitrag begonnen von Bebo4545 am 11.02.2022 um 07:37:49

Titel: Ausländerrecht
Beitrag von Bebo4545 am 11.02.2022 um 07:37:49
Guten Morgen
Kann mir jmd helfen?
Ich bin in einem sehr komplizierte Situation .
und zwar ich bin Ägypterin Und hab Italienische Daueraufenthalt-EU und seit 7monat in Deutschland. Ich hab ein job als Erzieherin(helferin) gefunden und dann hab ich Arbeitserlaubnis beantragt aber die Erlaubnis kam leider nach 2 Monate an und dann der Arbeitgeber wollte mich nicht mehr annehmen weil so lange hat den Arbeitserlaubnis gedauert.
ich hab schon Deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 38a bekommen aber steht drauf ( ich sowie meine Unterhaltsberechtigte person darf keine Sozialleistungen beziehen).
(Nur zum Info: ich hab vorher keine Kinder )
und jetzt bin ich schwanger und mein Freund hat nur Aufenthaltsgestattung im Asyl Verfahren.
leider ich bin noch nicht versichert ((ich hab kein Krankenversicherungskarte)) weil hat mit dem job nicht geklappt
Ich weiss gar nicht was ich machen soll? Soll ich nach Italien zurückkehren? Bekommt das Kind Aufenthaltsrecht in Deutschland? Nach der Geburt werden die mich abschieben? Ich will keinen Anwalt einschalten da ich das nicht leisten kann . ich bin seit ca 7 Monaten und bezahle alles von meiner Tasche.
bitte um eure hilfe

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von deerhunter am 11.02.2022 um 08:32:17
Reicht nicht 1 Thread???

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von Saxonicus am 11.02.2022 um 08:50:05

Bebo4545 schrieb am 11.02.2022 um 07:37:49:

....und zwar ich bin Ägypterin


im Profil
Staatsangehörigkeit: Algerien.

???

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von Bebo4545 am 11.02.2022 um 09:01:03
Und jetz?
Steht im liste mi E nicht Ä aber hab jtz umgestellt

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von T.P.2013 am 11.02.2022 um 11:14:33
Hallo,

nachdem Du hier zwar von 2 Gestalten angepöbelt worden bist, ohne dass diese aber im Geringsten auf Deine Frage eingehen, versuche ich mich einmal an der Beantwortung.

So wie ich das sehe, fehlt es bei Dir aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung an der Sicherung des Lebensunterhalts (LU).
Das bedeutet, dass es nach der Geburt, deren Kosten dann ja vermutlich vom Sozialamt übernommen würden, dazu kommen kann, dass Dir die AE nicht verlängert und Du eine Aufforderung zur Ausreise bekommen könntest.
"Abgeschoben" würde man nur letztendlich, sofern man einer solchen Aufforderung nicht nachkäme und nachdem diese angedroht worden ist. Darüber solltest Du Dir im Moment keine Gedanken machen.

Aufgrund der fehlenden Sicherung des LU bei Dir wird Dein Kind erst einmal meiner Meinung nach keinen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen können.

Da aber das Kind ja einen Vater im hier laufenden Asylverfahren hat, bestehen grundsätzlich weitere Erwägungsgründe, die möglicherweise relevant sind.
Das kann ich aber nicht beurteilen.

Ich würde dir aufgrund dieser Gesamtsituation dringend ans Herz legen, eine Migrationsberatung / Beratungsstelle für Migranten in Deinem Ort aufzusuchen und deren Hilfe anzunehmen.

Gruß

Titel: Re: Ausländerrecht
Beitrag von Daddy am 11.02.2022 um 11:43:19
Ein Thread reicht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1644561768 ....

hier ist :closed:

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