Petersburger schrieb am 26.12.2021 um 16:38:31:Wenn die betreffende
AV nicht aufgrund lokaler Gegebenheiten diese Möglichkeit ausschließt, dann kann die Vorlage des alten Passes (bzw. einer Kopie)
durch Deinen Gast ausreichen.
Danke Petersburger für deine Antwort.
Also gibt es da keine feste Regelung wie es gehandhabt wird die
AV kann es akzeptieren kann aber genauso gut sagen es muss eine neue Verpflichtungserklärung abgegeben werden?
Lokaler Gegebenheiten bedeutet das in der Vergangenheit damit Zuviel negative Erfahrungen gemacht wurden und es deswegen nicht mehr möglich ist?
Dan ist, es glaube ich das beste Mal bei der
AV direkt anzufragen wie so etwas bei ihnen gehandhabt wird bringt im Endeffekt nichts jetzt eine Abzugeben dem Gast mitzugeben und am Schluss wird sie durch den Passwechsel nicht akzeptiert. Dan müsste ich sowieso eine abgeben und per Kurier schicken.
Ich hätte eine zusatzfrage
Angenommen ein Visum wird genehmigt 90 Tage Gültigkeitszeitraum Von-Bis 6 Monate
Die 90 Tage werden gleich am Anfang genommen das Visum hätte dann noch 90 Tage Gültigkeit, die aber nicht genutzt werden können (90/180 Tage Regelung) Theoretisch ist das Visum aber weiterhin gültig.
Muss mit der Beantragung eines neuen Visums so lange gewartet werden, bis es nicht mehr gültig ist und der Gültigkeitszeitraum verstrichen ist?