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Verpflichtungserklärung Neuer Reisepass (Gelesen: 1.608 mal)
Shazam
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26.12.2021 um 09:46:48
 
Hallo an alle,

Bei der Verpflichtungserklärung muss ja die Reisepassnummer angegeben werden.

Wen ich eine Verpflichtungserklärung abgeben die ja bis zu 6 Monate von der Botschaft akzeptiert wird dies meinem Gast gebe bis zur Abgabe des Antrags mein Gast aber einen neuen Reisepass bekommt, stimmt ja die Reisepassnummer in der Verpflichtungserklärung nicht mehr.

Ich gehe mal davon aus das ich jetzt keine neue Verpflichtungserklärung abgeben muss?

Was gibt es dabei zu beachten reicht es wen ich eine Kopie des alten Reisepasses mit dem Visumsantrag einreiche?
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Petersburger
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Antwort #1 - 26.12.2021 um 16:38:31
 
Shazam schrieb am 26.12.2021 um 09:46:48:
Was gibt es dabei zu beachten reicht es wen ich eine Kopie des alten Reisepasses mit dem Visumsantrag einreiche? 

Wenn die betreffende AV nicht aufgrund lokaler Gegebenheiten diese Möglichkeit ausschließt, dann kann die Vorlage des alten Passes (bzw. einer Kopie) durch Deinen Gast ausreichen.
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Shazam
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Antwort #2 - 26.12.2021 um 19:56:17
 
Petersburger schrieb am 26.12.2021 um 16:38:31:
Wenn die betreffende AV nicht aufgrund lokaler Gegebenheiten diese Möglichkeit ausschließt, dann kann die Vorlage des alten Passes (bzw. einer Kopie) durch Deinen Gast ausreichen.


Danke Petersburger für deine Antwort.

Also gibt es da keine feste Regelung wie es gehandhabt wird die AV kann es akzeptieren kann aber genauso gut sagen es muss eine neue Verpflichtungserklärung abgegeben werden?

Lokaler Gegebenheiten bedeutet das in der Vergangenheit damit Zuviel negative Erfahrungen gemacht wurden und es deswegen nicht mehr möglich ist?

Dan ist, es glaube ich das beste Mal bei der AV direkt anzufragen wie so etwas bei ihnen gehandhabt wird bringt im Endeffekt nichts jetzt eine Abzugeben dem Gast mitzugeben und am Schluss wird sie durch den Passwechsel nicht akzeptiert. Dan müsste ich sowieso eine abgeben und per Kurier schicken.

Ich hätte eine zusatzfrage

Angenommen ein Visum wird genehmigt 90 Tage Gültigkeitszeitraum Von-Bis 6 Monate
Die 90 Tage werden gleich am Anfang genommen das Visum hätte dann noch 90 Tage Gültigkeit, die aber nicht genutzt werden können (90/180 Tage Regelung) Theoretisch ist das Visum aber weiterhin gültig.

Muss mit der Beantragung eines neuen Visums so lange gewartet werden, bis es nicht mehr gültig ist und der Gültigkeitszeitraum verstrichen ist?
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Antwort #3 - 26.12.2021 um 20:57:37
 
Shazam schrieb am 26.12.2021 um 19:56:17:
Muss mit der Beantragung eines neuen Visums so lange gewartet werden, bis es nicht mehr gültig ist und der Gültigkeitszeitraum verstrichen ist?

Nein, auch wenn die 90 Tage noch nicht verbraucht sind, kann man bereits vor Ablauf eines Visums das nächste (ggf. ein Anschlussvisum) beantragen.
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Shazam
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Antwort #4 - 27.12.2021 um 18:44:02
 
Petersburger schrieb am 26.12.2021 um 20:57:37:
Nein, auch wenn die 90 Tage noch nicht verbraucht sind, kann man bereits vor Ablauf eines Visums das nächste (ggf. ein Anschlussvisum) beantragen.


Danke Petersburger für die Auskunft!
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