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Aufenthaltstitel gestohlen (Gelesen: 5.538 mal)
stellawallets
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17.11.2021 um 09:34:18
 
Moin in die Runde,
Bei einem kürzlichen Besuch außerhalb Deutschlands wurde mein Portemonnaie zusammen mit meinem Aufenthaltstitel (unbefristet) gestohlen.

Ich habe noch meinen kanadischen Reisepass, der noch mehrere Jahre gültig ist.

Ich habe mich mit der Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt und mir wurde in einer  noreply-E-Mail mitgeteilt, dass sie den Fall prüfen und ich innerhalb von fünf Wochen einen Termin bei ihnen erhalten würde.

Ich plane, Ende Januar nach Kanada zu fliegen, und mache mir langsam Sorgen.  Die E-Mail scheint maschinell erstellt worden zu sein, und ich kann nicht wissen, ob aus 5 nicht 15 Wochen werden.

Welche Möglichkeiten habe ich, falls das Ersatzverfahren länger dauert? Muss ich meine Reise verschieben?

Vielen Dank im Voraus für jeden Ratschlag,
Stella
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lottchen
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Antwort #1 - 17.11.2021 um 10:12:36
 
Mal telefonisch nachfragen ist nicht möglich? Aber was befürchtest Du eigentlich für konkrete Probleme? Also Kanadierin darfst Du doch ohnehin visumsfrei einreisen.

Und nur eine Nebenfrage: Du warst bei der Polizei in Deutschland und hast den Verlust der Karte gemeldet?
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stellawallets
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Antwort #2 - 17.11.2021 um 10:17:13
 
Hi,
Am Telefon bekam ich leider keine Infos zum Termin, noch zur Aussicht wie lange es dauert.  Leider.

Ich habe den Fall bei der örtlichen Polizei gemeldet.  Wäre es sinnvoll, hier in DE auch zur Polizei?
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Antwort #3 - 17.11.2021 um 10:23:00
 
lottchen schrieb am 17.11.2021 um 10:12:36:
Aber was befürchtest Du eigentlich für konkrete Probleme? Also Kanadierin darfst Du doch ohnehin visumsfrei einreisen.


Ich betrete Neuland hier.
Es geht darum, dass ich immer nach meinem Aufenthaltstitel gefragt wird, wenn ich nach Kanada fliege, auch bei der Rückkehr. 
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lottchen
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Antwort #4 - 17.11.2021 um 11:12:01
 
stellawallets schrieb am 17.11.2021 um 10:17:13:
Wäre es sinnvoll, hier in DE auch zur Polizei? 


Na ja, das ist ein Ausweisdokument. Ein deutsches. Ich denke schon dass die deutsche Polizei darüber informiert werden, da die Karte ins Fahndungssystem der Polizei eingegeben wird. Die muss für ungültig erklärt werden. Damit niemand diese Karte mißbrauchen kann.
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Antwort #5 - 17.11.2021 um 11:45:27
 
OK, das werde ich tun.

lottchen schrieb am 17.11.2021 um 10:12:36:
Also Kanadierin darfst Du doch ohnehin visumsfrei einreisen.


Obwohl ich Kanadier bin und für die Einreise kein Visum benötige, kann ich nicht länger als 90 Tage bleiben. Sollte ich bei der Ausreise nach Kanada am Flughafen gefragt werden, wie lange ich schon in Deutschland bin, müsste ich mehrere Jahre sagen. Sie würden also fragen, wo meine Aufenthaltsgenehmigung ist.  Ich müsste sagen, dass sie gestohlen wurde.

Gibt es irgendetwas, das ich ihnen - abgesehen von der Ersatzaufenthaltskarte - als angemessenen Ersatz mitbringen kann, damit ich das Land verlassen kann, ohne dass mir ein Overstaying vorgeworfen wird?
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Antwort #6 - 17.11.2021 um 11:54:49
 
stellawallets schrieb am 17.11.2021 um 11:45:27:
Obwohl ich Kanadier bin und für die Einreise kein Visum benötige, kann ich nicht länger als 90 Tage bleiben.

Doch, § 41 Abs. 1 AufenthV. Im Übrigen verfügst du ja rechtlich noch über eine Niederlassungserlaubnis.

Insoweit ist das in deinem Fall(!) nicht so tragisch.
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stellawallets
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Antwort #7 - 17.11.2021 um 13:08:37
 
Zitat:
Insoweit ist das in deinem Fall(!) nicht so tragisch.


Also am FRA Passkontrolle wurde ich ohne wenn und aber durchgewunken.  Ich hoffe, dass die Beamten dort genauso gut informiert sind.
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Antwort #8 - 17.11.2021 um 17:54:46
 
stellawallets schrieb am 17.11.2021 um 11:45:27:
Ich müsste sagen, dass sie gestohlen wurde.


Was Du auch beweisen könntest wenn Du das Formular von der Diebstahlsanzeige bei der deutschen Polizei bei Dir hast.
Mir ist vor wenigen Jahren mal in Italien alles gestohlen worden: Geld, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte usw. Die deutsche Polizei erklärte mir, dass ich mich die nächsten paar Wochen problemlos mit der Bescheinigung der (deutschen) Polizei ausweisen könnte ich aber zeitnah einen neuen Personalausweis und einen neuen Führerschein beantragen muss. Ich nehme mal an mit der NE verhält es sich genauso.   

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Antwort #9 - 19.11.2021 um 06:26:23
 
Gute Idee.
Wie lange liegt dieser Diebstahl in Italien zurück?

Ich frage, weil ich einen Termin beim Hamburger LBV habe, um einen Ersatzführerschein zu beantragen.  Auf der Website steht, dass der Polizeibericht ins Deutsche übersetzt werden muss, wenn der Diebstahl im Ausland stattgefunden hat und der Bericht in einer Fremdsprache verfasst ist.  Ich könnte das verstehen, wenn es auf Arabisch oder Urdu usw. wäre, aber es ist auf Englisch.

In der Zwischenzeit habe ich bei der Hamburger Polizei eine Online-Meldung gemacht, in der die Dokumente und ihre jeweiligen Nummern aufgeführt sind.

Ich habe keine Ahnung, ob sie die Hamburger Online-Meldung akzeptieren werden oder ob ich die ausländische Meldung übersetzen lassen muss.  Bei der Führerscheinstelle gibt es eine Telefonnummer, aber man kann niemanden erreichen.
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Antwort #10 - 19.11.2021 um 06:43:46
 
stellawallets schrieb am 19.11.2021 um 06:26:23:
Ich könnte das verstehen, wenn es auf Arabisch oder Urdu usw. wäre, aber es ist auf Englisch.

Englisch ist immer noch keine Amtssprache in Deutschland und es gibt viele Menschen in Deutschland, die das Englische nicht oder nur auf Basisniveau beherrschen.

Welchen Grund sollte es also geben, Englisch hier anders zu behandeln als Arabisch - immerhin wie Englisch eine der sechs UN-Amtssprachen - oder Urdu?

Ich will damit um Himmels Willen keine Diskussion lostreten, aber es wundert mich halt immer wieder, wieso Englisch von denen, die glauben, es zu beherrschen, bei anderen vorausgesetzt wird ...

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Antwort #11 - 19.11.2021 um 09:42:53
 
Einen neuen Führerschein bekommst Du nicht ohne Vorlage des Protokolls der deutschen Polizei. Der ausländische Bericht reicht nicht, Du musst in D zur Polizei. Und in diesem Fall reicht auch keine Online-Anzeige sondern Du musst hingehen. Dann bekommst Du dort eine Bescheinigung über den angezeigten Verlust in die Hand gedrückt und damit kannst Du dann einen neuen Führerschein beantragen. Jedenfalls einen deutschen. Falls Du einen kanadischen hast weiß ich nicht, wie das abläuft. 

Bei Verlust (Diebstahl) könntest Du auch zum Notar gehen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben (kostet aber auch Geld). Die Notarurkunde würde auch reichen. Aber bei Diebstahl musst Du zur Polizei.
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Antwort #12 - 19.11.2021 um 11:51:29
 
lottchen schrieb am 19.11.2021 um 09:42:53:
Bei Verlust (Diebstahl) könntest Du auch zum Notar gehen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben (kostet aber auch Geld). Die Notarurkunde würde auch reichen. Aber bei Diebstahl musst Du zur Polizei.


Das sollte heißen:
Bei Verlust (verloren) könntest Du auch zum Notar gehen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben (kostet aber auch Geld). Die Notarurkunde würde auch reichen. Aber bei Diebstahl musst Du zur Polizei.
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Antwort #13 - 19.11.2021 um 12:04:04
 
Petersburger schrieb am 19.11.2021 um 06:43:46:
Englisch ist immer noch keine Amtssprache in Deutschland und es gibt viele Menschen in Deutschland, die das Englische nicht oder nur auf Basisniveau beherrschen.

Welchen Grund sollte es also geben, Englisch hier anders zu behandeln als Arabisch - immerhin wie Englisch eine der sechs UN-Amtssprachen - oder Urdu?

Ich will damit um Himmels Willen keine Diskussion lostreten, aber es wundert mich halt immer wieder, wieso Englisch von denen, die glauben, es zu beherrschen, bei anderen vorausgesetzt wird ...

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Antwort #14 - 20.11.2021 um 20:59:20
 
stellawallets schrieb am 19.11.2021 um 06:26:23:
In der Zwischenzeit habe ich bei der Hamburger Polizei eine Online-Meldung gemacht, in der die Dokumente und ihre jeweiligen Nummern aufgeführt sind.


lottchen schrieb am 19.11.2021 um 09:42:53:
Einen neuen Führerschein bekommst Du nicht ohne Vorlage des Protokolls der deutschen Polizei. Der ausländische Bericht reicht nicht, Du musst in D zur Polizei. Und in diesem Fall reicht auch keine Online-Anzeige sondern Du musst hingehen. ...


Hallo,

doch, die Online-Anzeige sollte ausreichen, sofern die Bestätigungsseite mit Aktenzeichen und zuständiger Polizeidienststelle ausgedruckt wurde.

Gruß
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