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Aufenthaltstitel gestohlen (Gelesen: 4.625 mal)
stellawallets
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 22.11.2021 um 08:17:26
 
T.P.2013 schrieb am 20.11.2021 um 20:59:20:
die Online-Anzeige sollte ausreichen, sofern die Bestätigungsseite mit Aktenzeichen und zuständiger Polizeidienststelle ausgedruckt wurde.


Danke - beide stehen auf der Rückmeldung mit dem Bericht, aber zur Sicherheit gehe ich zur nächsten Wache, mal fragen was sie sagen.
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Petersburger
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Antwort #16 - 22.11.2021 um 09:03:10
 
stellawallets schrieb am 22.11.2021 um 08:17:26:
aber zur Sicherheit gehe ich zur nächsten Wache, mal fragen was sie sagen. 

Sinnfreie Idee: Woher weiß "die nächste Wache" mit Sicherheit, was die Fahrerlaubnisbehörde fordert?
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stellawallets
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Antwort #17 - 22.11.2021 um 09:27:22
 
Petersburger schrieb am 22.11.2021 um 09:03:10:
Woher weiß "die nächste Wache" mit Sicherheit, was die Fahrerlaubnisbehörde fordert?


Wer weiß, welche Erfahrungen bzw. Infos ich daraus bekomme?  Nach wie vor ist die Führerscheinstelle ständig besetzt, ohne Warteschleife.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #18 - 22.11.2021 um 19:11:03
 
Petersburger schrieb am 22.11.2021 um 09:03:10:
Sinnfreie Idee: Woher weiß "die nächste Wache" mit Sicherheit, was die Fahrerlaubnisbehörde fordert?


Nicht wirklich sinnfrei.
Auf der nächsten Wache sitzen mit Sicherheit Beamte, die anhand der vorgelegten Bestätigung der Onlineanzeige erkennen, dass (ob) diese Bestätigung der allgemein üblichen entspricht, die extra zu diesem Zweck, zur Vorlage bei Behörden u. Versicherungen eingeführt wurde.
Tut sie das (und ich weiß mittlerweile: sie tut es), erkennt jede Behörde im Inland diese Bescheinigung an.

Der TE sollte auf der nächsten Polizewache die von ihm erwünschten Informationen tatsächlich erhalten können.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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uwe1122
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Antwort #19 - 22.11.2021 um 20:36:48
 
Petersburger schrieb am 22.11.2021 um 09:03:10:
Sinnfreie Idee: Woher weiß "die nächste Wache" mit Sicherheit, was die Fahrerlaubnisbehörde fordert?


Ich persönlich würde auch den direkten Weg über die FeB gehen,denn das ist in dieser Angelegenheit mein Ansprechparter.

Eine E Mail an die zuständige FeB sollte Klarheit bringen.

Man kann sich dann auch die Antwort der FeB ausdrucken,und hat was in der Hand.

Gruß

Uwe

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