Es gibt keine feststehenden maximalen oder minimalen oder sonstigen Fristen für solche Visa.
Die müssten dann weltweit gelten (also für alle deutschen Auslandsvertretungen in der Welt), was angesichts unterschiedlicher örtlicher Bedingungen nicht realistisch wäre.
Damit meine ich un-/sicheres Urkundenwesen, erforderliche Sicherheitsabfragen usf.
RVAE schrieb am 12.11.2021 um 04:56:53:man sagte mir, dass es 6 bis maximal 8 Wochen dauern würde
Das wurde ganz bestimmt nicht so gesagt, wenn die Aussage von jemandem mit der entsprechenden Erfahrung kam.
Irgendwas kam davor - in der Frage oder in der Antwort.
Immer wieder bei uns gehört: Antragsteller: "Was glauben Sie, wie lange das dauern kann?" - Antwort "Sechs bis acht Wochen".
Selbst wenn in der Antwort noch das Wort "Maximal" gewesen wäre - der Antwortende hat nur gesagt, was er glaubt. Das war die Frage.
RVAE schrieb am 12.11.2021 um 04:56:53:dass es eine gute Idee wäre, wenn mein Mann sich mit der Einwanderungsbehörde in Verbindung setzen würde, um den Status meines Antrags zu erfahren.
Oft gehört, immer falsch:
1. Ohne entsprechende Vollmacht für den Fragenden darf die
ABH aus Datenschutzgründen keine Auskunft an Dritte geben.
2. Wenn die Unterlagen da sind und noch nicht bearbeitet, liegt das meist an noch unbearbeiteten Anträgen, die früher kamen. Wenn sie noch nicht da sind ... in beiden Fällen gewinnt die
ABH (die meisten sind überlastet) durch solche Fragen nicht an Arbeitszeit.
RVAE schrieb am 12.11.2021 um 04:56:53:meine Kinder wegen dieser Verzögerung den Unterricht verpassen, da ich seit April um einen Termin für mein Visum gebeten habe, das ich im September erhalten habe.
Viele der deutschen Auslandsvertretungen in "visumpflichtigen Ländern" sind räumlich und/oder personell nicht so ausgestattet, dass Visumverfahren zu jeder Jahreszeit sofort, quasi "nach Bedarf" oder mit kleinsten Vorlaufzeiten begonnen werden können.
Das war schon vor der Pandemie so und die hat das Problem nicht verkleinert.
Sinnvoll wäre allein, mit der Vorgangsnummer auf Deiner Gebührenquittung beim BVA nachzufragen, wann die Papierunterlagen dort ein- und wann weggingen.
Wenn Dein Mann mit der Information, dass die Unterlagen (z.B.) vor vier Wochen an die
ABH gingen und einer formlosen, aber schriftlichen Vollmacht von Dir sich bei der
ABH meldet, dann hat diese
ABH Anlass, im eigenen Haus zu schauen, wo die Unterlagen denn liegen, falls sie immer noch nicht registriert bzw. beim Zuständigen auf dem Tisch sind.
Und sie, die
ABH, kann dann ggf. bei der
AV in Peru um Übersendung von Scans bitten.