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Heirat mit einem Asylbewerber (Gelesen: 4.500 mal)
reinhard
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Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 21.01.2022 um 11:13:41
 
dyter07 schrieb am 21.01.2022 um 09:25:05:
Es geht um eine gleichgeschlechtliche Beziehung, bzw. die Dame ist Trans.

Der Verlobte ist deutscher Staatsbürger. Sie will in Deutschland nunmehr einen Asylantrag stellen da sie sich illegal hier aufhält. Sie hat Papiere aus ihrem Heimatland. Während des Asylverfahrens ist die Heirat beabsichtigt.


Wenn sie den Asylantrag nur aus taktischen Gründen stellt, um mit der Gestattung heiraten zu können, klappt das vermutlich. Sie muss aber daran denken, dass sie alle Papiere abgeben muss – sie kann dann ohne diese Papiere nicht heiraten. Kann sich also hinziehen, bis das klappt.

Bei Asylantrag ist das Herkunftsland entscheidend, und dort die Frage, wie mit Trans-Personen umgegangen wird.

Generell: Wenn sie Asyl beantragt, weil ihr das der Flur-Funk von Landsleuten so geraten hat, ist es vielleicht keine gute Idee. Wenn sie Asyl beantragt, weil ihr das eine versierte Beratungsstelle geraten hat, kann es eine sinnvolle Strategie sein. Manchmal ist es sinnvoller und geht viel schneller, ins Herkunftsland zu reisen und einen Visumantrag zu stellen, anstatt hier zu bleiben und einen Asylantrag zu stellen. Landsleute neigen manchmal dazu, das »Klammern« an das Hierbleiben zu empfehlen, ohne die Einzelumstände zu berücksichtigen.
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