Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Mann seit vielen Jahren verheiratet und wir haben auch schon lange zusammen in Deutschland gelebt. Vor einiger Zeit hat sich mein Mann entschieden, nochmal ein Medizinstudium zu beginnen. Nachdem er in seinem Heimatland Costa Rica sofort die Zusage für einen Studienplatz bekommen hat, ist er seit mittlerweile 5 Jahren dort und wir führen seitdem eine Fernbeziehung. Vor seiner Abreise nach CR war mein Mann im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Als sich die Studienpläne meines Mannes konkretisiert haben, haben wir direkt mit der Ausländerbehörde Kontakt aufgenommen und eine Bescheinigung gem. §51 Abs. 1 Nr. 7
AufenthG bekommen. Diese Bescheinigung wurde in den letzten Jahren bereits zwei Mal verlängert. Da auf Grund der Coronasituation seit 1.5 Jahren keine Medizinstudenten mehr an Kliniken in CR zugelassen werden, wird sich das Studium meines Mannes unerwarteterweise verlängern und wir bräuchten eine erneute Verlängerung der Bescheinigung bis Ende 2022.
Nun weigert sich die
ABH, diese Bescheinigung erneut auszustellen obwohl alle Voraussetzungen (Krankenversicherung, Einkommen etc.) gegeben sind.
Was erwartet uns, wenn mein Mann Ende 2022 mit dem Studium fertig wird und dann zurück nach Deutschland kommen will? Müssen wir den ganzen Prozess (Familiennachzug,...) erneut durchmachen oder gibt es einen anderen Weg? So wie ich es verstanden habe, ist damit die Niederlassungserlaubnis weg und mein Mann würde zunächst wieder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen? Was noch erschwerend hinzukommt ist, dass ich in der Zwischenzeit umgezogen bin. Was wären also die notwendigen Schritte, wenn mein Mann zurückkommt? Reicht eine Vorstellung bei der
ABH am neuen Wohnort wenn er hier ist, oder müssen wir bereits vor der Einreise etwas beantragen? Vielen Dank...