Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung (Gelesen: 5.991 mal)
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
13.05.2021 um 11:46:31
 
Guten Tag,

ich bin über 4 Jahren mit eine Deutsche verheratet und es sicht so aus, dass wir uns scheiden. Sie arbeitet Teilzeit, ich nicht, JobCenter bezalht für uns auch.

Für ein NE, brauche ich 60 Monate Rentenversicherung, da ich mit eine Deutsche 4 Jahre verhereitet bin, darf ich denn ihre Rentenversicherung haben? (48 Monate)? Wie es fukntioniert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #1 - 13.05.2021 um 13:37:19
 
Sobald Ihr Euch trennt, wirst Du alleine gerechnet.

Du kannst Deine Aufenthaltserlaubnis (nach § 28?) jetzt nicht mehr verlängern lassen. Also beantragst Du eine neue Aufenthaltserlaubnis nach § 31. Lies Dir den Paragraphen einfach erst mal im Aufenthaltsgesetz durch.

Die Niederlassungserlaubnis ist noch etwas entfernt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #2 - 13.05.2021 um 14:17:57
 
reinhard schrieb am 13.05.2021 um 13:37:19:
Sobald Ihr Euch trennt, wirst Du alleine gerechnet.

Du kannst Deine Aufenthaltserlaubnis (nach § 28?) jetzt nicht mehr verlängern lassen. Also beantragst Du eine neue Aufenthaltserlaubnis nach § 31. Lies Dir den Paragraphen einfach erst mal im Aufenthaltsgesetz durch.

Die Niederlassungserlaubnis ist noch etwas entfernt.


Genau, §28.
Wir sind noch nicht getrennt.

Meine Frage war ob Monatliche Beiträge für Rentenversicherung von meine Ehefrau nach die Scheidung geteilt wird?

Eine von Voraussetzungen für NE ist 60 Monate Rentenversicherung. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 muss ich diese 60 Monate haben, wenn ich für NE Antrag machen möchte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #3 - 13.05.2021 um 14:35:51
 
Genau, mit der AE nach § 31 zählt nichts mehr, was Deine Frau hat.

Geteilt wird die Versorgung, aber erst ab dem Zeitpunkt, wenn Du selbst Rente bekommst. Für die NE stehst Du alleine da.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #4 - 13.05.2021 um 17:06:07
 
reinhard schrieb am 13.05.2021 um 14:35:51:
Genau, mit der AE nach § 31 zählt nichts mehr, was Deine Frau hat.

Geteilt wird die Versorgung, aber erst ab dem Zeitpunkt, wenn Du selbst Rente bekommst. Für die NE stehst Du alleine da.


Habe ich richtig verstanden, dass wenn die Rentenbeiträge meiner Ehefrau während des Scheidungsprozesses aufgeteilt werden (48 Monate über 4 Jahre), ich sie nicht für die anderen 12 Beiträge verwenden kann, um die erforderlichen 60 für die Beantragung einer NE zu erhalten?

Ich dachte erst, nach ich §31 kriege und arbeiten gehe, dann muss ich noch nur 12 Monate Renteversicherung haben, da ich 48 Monate schon von meine Ehefrau hätte

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #5 - 13.05.2021 um 17:08:38
 
Getrennt ist getrennt.

Wenn Du Dich trennst, bist Du alleine und zählst nur alleine.

Du kannst Dich nicht trennen und danach irgend etwas von ihr "benutzen", sie nichts von Dir. Ihr seid dann getrennt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #6 - 13.05.2021 um 17:23:55
 
reinhard schrieb am 13.05.2021 um 17:08:38:
Getrennt ist getrennt.

Wenn Du Dich trennst, bist Du alleine und zählst nur alleine.

Du kannst Dich nicht trennen und danach irgend etwas von ihr "benutzen", sie nichts von Dir. Ihr seid dann getrennt.


Das ist selbstverständlich. Was ich nicht verstehe ist warum eigentlich kann ich nicht von ihr "benutzen", wenn es geteilt würde und danach es meins ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #7 - 13.05.2021 um 18:15:13
 
Du meinst, ob du beim Versorgungsausgleich Beitragszeiten übertragen bekommst?

Wieviele Entgeltpunkte hat deine Frau während eurer Ehe mehr bekommen als du?

Am besten lässt du dich bei der DRV und deinem Scheidungsanwalt dazu beraten.
Du kannst auch Beiträge freiwillig nachzahlen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #8 - 13.05.2021 um 18:29:10
 
Alacrity schrieb am 13.05.2021 um 18:15:13:
Du meinst, ob du beim Versorgungsausgleich Beitragszeiten übertragen bekommst?

Wieviele Entgeltpunkte hat deine Frau während eurer Ehe mehr bekommen als du?

Am besten lässt du dich bei der DRV und deinem Scheidungsanwalt dazu beraten.
Du kannst auch Beiträge freiwillig nachzahlen.


ich meine ob ich bevor Scheidung (in Getrennt Prozess oder Scheidungsprozess, ich habe k.A. wie es wirklich funktioniert) ihre monatliche Rentenbeiträge während der Ehe kriege. Wir sind 4 Jahre schon verhereitet.

Ich bin nicht sicher ob ich Entgeltpunkte kriege, weil ich arbeite nicht, nur sie hat eine TeilZeit Arbeit + JobCenter hilft uns noch.

Ich möchte einfach wissen, wie lange nach Scheidung muss ich mit §31 leben bevor ich für NE beantagen kann. Wenn ich ihre Monatliche Rentenbeiträge nach Scheidung hätte, dann muss ich nur noch 1 Jahr weiter Rentenversicherung bezahlen bis es 60 wird, wenn nicht, dann muss ich noch 5 Jahre hier leben, arbeiten und DANN für eine NE gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #9 - 13.05.2021 um 19:15:09
 
Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
ch meine ob ich bevor Scheidung (in Getrennt Prozess oder Scheidungsprozess, ich habe k.A. wie es wirklich funktioniert) ihre monatliche Rentenbeiträge während der Ehe kriege. Wir sind 4 Jahre schon verhereitet. 


Nein, du bekommst von ihr vermutlich nichts nach 4 Jahren und wenn auch erst wenn du in Rente gehst

Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
Ich bin nicht sicher ob ich Entgeltpunkte kriege, weil ich arbeite nicht, nur sie hat eine TeilZeit Arbeit + JobCenter hilft uns noch.


Dann bekommst du auch keine NE und auch nur maximal 1 Jahr eine AE nach §31, danach musst du dich selbst versorgen und ohne Jobcenter klarkommen oder ausreisen

Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
ch möchte einfach wissen, wie lange nach Scheidung muss ich mit §31 leben bevor ich für NE beantagen kann


Du musst gar nichts...du darfst 1 Jahr nach der Trennung auf §31 bleiben, danach musst du dich komplett selbst versorgen können sonst gibt es keine AE mehr und du musst ausreisen. Für die NE braucht es noch ein wenig mehr...vor allem ein ordentliches Einkommen + Rentenbeiträge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #10 - 13.05.2021 um 19:25:38
 
deerhunter schrieb am 13.05.2021 um 19:15:09:
Nein, du bekommst von ihr vermutlich nichts nach 4 Jahren und wenn auch erst wenn du in Rente gehst


vermutlich? Also Sie sind selber nicht 100% sicher oder?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #11 - 13.05.2021 um 19:46:18
 
Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
Ich möchte einfach wissen, wie lange nach Scheidung muss ich mit §31 leben bevor ich für NE beantagen kann.


Du brauchst 5 Jahre Aufenthalt und 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse. Du musst für Dich selbst sorgen.

Die genauen Bedingungen (es gibt noch ein paar mehr) findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz.

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 bekommt Du für ein Jahr ohne große Bedingungen. Die Verlängerung ist dann daran gebunden, dass Du von Deiner Arbeit leben kannst. Kannst Du das nicht, kann die AE verlängert werden, aber Du hast keinen Anspruch darauf. Auf diesen Termin kannst Du Dich aber ein Jahr lang vorbereiten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #12 - 13.05.2021 um 19:53:25
 
reinhard schrieb am 13.05.2021 um 19:46:18:
Du brauchst 5 Jahre Aufenthalt und 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse. Du musst für Dich selbst sorgen.


Ja, 4 Jahre habe ich schon, aber für 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse brauche ich noch extra 5 Jahre bevor ich eine NE beantragen kann. Deswegen war meine Frage hier ob von meine Ehefrau die Rentenbeiträge geteilt wird. Komisch, andere Forums sagen entgegengesetzte Informationen, k. A. jetzt wer die Wahrhet sagt.

Alle andere Bedingungen für eine NE kenne ich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #13 - 13.05.2021 um 20:23:41
 
Für eine NE braucht Du immer 60 Monate Einzahlungen. Wenn Du (selbst) 48 Monate schon zusammen hat, also vier Jahre selbst und persönlich gearbeitet hast, braucht Du noch noch 12 Monate.

"Extra 5 Jahre" steht nirgends im Aufenthaltsgesetz. 60 Monate insgesamt, die müssen aber nicht ununterbrochen sein, sondern nur im Laufe der Aufenthaltszeit zusammen kommen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Wilhelm_Licht
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Antwort #14 - 13.05.2021 um 20:37:05
 
reinhard schrieb am 13.05.2021 um 20:23:41:
Für eine NE braucht Du immer 60 Monate Einzahlungen.


Nicht immer. Wenn ich als Ehegatte eines Deutschen eine NE beantrage, bin ich von der Erbringung meiner Rentenbeiträge befreit

Zitat:
Wenn Du (selbst) 48 Monate schon zusammen hat, also vier Jahre selbst und persönlich gearbeitet hast, braucht Du noch noch 12 Monate.


nicht gearbeitet

Zitat:
Extra 5 Jahre" steht nirgends im Aufenthaltsgesetz. 60 Monate insgesamt, die müssen aber nicht ununterbrochen sein, sondern nur im Laufe der Aufenthaltszeit zusammen kommen.


steht nicht, aber sieht so aus, dass ohne 60 Rentenbeiträge (die ich nicht habe) MUSS ich noch 5 Jahre extra arebiten in Rentenbeiträge bezahlen bis es 60 wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema