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Grenzsperre (Gelesen: 836 mal)
alici88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Grenzsperre
19.05.2021 um 15:55:37
 
Hallo an alle,

der Vater meiner Tochter (deutsche Staatsangehörige) hatte versucht im Jahr 2010 Sie in die Türkei zu entführen. Danach habe ich gerichtlich eine Grenzsperre aussprechen lassen.
Meine Frage wäre jetzt ob diese Entscheidung sich nach einiger Zeit automatisch aufhebt oder muss ich das gerichtlich machen damit die Grenzsperre aufgehoben wird.

Ich danke euch im voraus für eure Antworten
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.05.2021 um 22:30:33
 
Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich um den Eintrag bei der Bundespolizei (Grenzpolizeiliche Fahndung) oder einen entsprechenden Eintrag bei der Meldebehörde (Pass- / Ausweisversagung) handelt?

Üblicherweise gibt es für gespeicherte Daten gesetzlich festelegte Löschfristen, die dann automatisch greifen.

Da ich mir aber nicht ganz sicher bin, dass dies auch auf die von Dir veranlassten Einträge in jedem Fall gelten muss, empfehle ich Dir, bei der entsprechenden Behörde, bei der die "Grenzsperre" veranlasst wurde, nachzufragen.

Für das Passwesen wäre es Dein Ordnungsamt, für die Grenzfahndung wäre es das Bundespolizeipräsidium.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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