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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
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Beitrag begonnen von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 11:46:31

Titel: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 11:46:31
Guten Tag,

ich bin über 4 Jahren mit eine Deutsche verheratet und es sicht so aus, dass wir uns scheiden. Sie arbeitet Teilzeit, ich nicht, JobCenter bezalht für uns auch.

Für ein NE, brauche ich 60 Monate Rentenversicherung, da ich mit eine Deutsche 4 Jahre verhereitet bin, darf ich denn ihre Rentenversicherung haben? (48 Monate)? Wie es fukntioniert?

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 13:37:19
Sobald Ihr Euch trennt, wirst Du alleine gerechnet.

Du kannst Deine Aufenthaltserlaubnis (nach § 28?) jetzt nicht mehr verlängern lassen. Also beantragst Du eine neue Aufenthaltserlaubnis nach § 31. Lies Dir den Paragraphen einfach erst mal im Aufenthaltsgesetz durch.

Die Niederlassungserlaubnis ist noch etwas entfernt.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 14:17:57

reinhard schrieb am 13.05.2021 um 13:37:19:
Sobald Ihr Euch trennt, wirst Du alleine gerechnet.

Du kannst Deine Aufenthaltserlaubnis (nach § 28?) jetzt nicht mehr verlängern lassen. Also beantragst Du eine neue Aufenthaltserlaubnis nach § 31. Lies Dir den Paragraphen einfach erst mal im Aufenthaltsgesetz durch.

Die Niederlassungserlaubnis ist noch etwas entfernt.


Genau, §28.
Wir sind noch nicht getrennt.

Meine Frage war ob Monatliche Beiträge für Rentenversicherung von meine Ehefrau nach die Scheidung geteilt wird?

Eine von Voraussetzungen für NE ist 60 Monate Rentenversicherung. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 muss ich diese 60 Monate haben, wenn ich für NE Antrag machen möchte.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 14:35:51
Genau, mit der AE nach § 31 zählt nichts mehr, was Deine Frau hat.

Geteilt wird die Versorgung, aber erst ab dem Zeitpunkt, wenn Du selbst Rente bekommst. Für die NE stehst Du alleine da.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 17:06:07

reinhard schrieb am 13.05.2021 um 14:35:51:
Genau, mit der AE nach § 31 zählt nichts mehr, was Deine Frau hat.

Geteilt wird die Versorgung, aber erst ab dem Zeitpunkt, wenn Du selbst Rente bekommst. Für die NE stehst Du alleine da.


Habe ich richtig verstanden, dass wenn die Rentenbeiträge meiner Ehefrau während des Scheidungsprozesses aufgeteilt werden (48 Monate über 4 Jahre), ich sie nicht für die anderen 12 Beiträge verwenden kann, um die erforderlichen 60 für die Beantragung einer NE zu erhalten?

Ich dachte erst, nach ich §31 kriege und arbeiten gehe, dann muss ich noch nur 12 Monate Renteversicherung haben, da ich 48 Monate schon von meine Ehefrau hätte


Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 17:08:38
Getrennt ist getrennt.

Wenn Du Dich trennst, bist Du alleine und zählst nur alleine.

Du kannst Dich nicht trennen und danach irgend etwas von ihr "benutzen", sie nichts von Dir. Ihr seid dann getrennt.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 17:23:55

reinhard schrieb am 13.05.2021 um 17:08:38:
Getrennt ist getrennt.

Wenn Du Dich trennst, bist Du alleine und zählst nur alleine.

Du kannst Dich nicht trennen und danach irgend etwas von ihr "benutzen", sie nichts von Dir. Ihr seid dann getrennt.


Das ist selbstverständlich. Was ich nicht verstehe ist warum eigentlich kann ich nicht von ihr "benutzen", wenn es geteilt würde und danach es meins ist?

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Alacrity am 13.05.2021 um 18:15:13
Du meinst, ob du beim Versorgungsausgleich Beitragszeiten übertragen bekommst?

Wieviele Entgeltpunkte hat deine Frau während eurer Ehe mehr bekommen als du?

Am besten lässt du dich bei der DRV und deinem Scheidungsanwalt dazu beraten.
Du kannst auch Beiträge freiwillig nachzahlen.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 18:29:10

Alacrity schrieb am 13.05.2021 um 18:15:13:
Du meinst, ob du beim Versorgungsausgleich Beitragszeiten übertragen bekommst?

Wieviele Entgeltpunkte hat deine Frau während eurer Ehe mehr bekommen als du?

Am besten lässt du dich bei der DRV und deinem Scheidungsanwalt dazu beraten.
Du kannst auch Beiträge freiwillig nachzahlen.


ich meine ob ich bevor Scheidung (in Getrennt Prozess oder Scheidungsprozess, ich habe k.A. wie es wirklich funktioniert) ihre monatliche Rentenbeiträge während der Ehe kriege. Wir sind 4 Jahre schon verhereitet.

Ich bin nicht sicher ob ich Entgeltpunkte kriege, weil ich arbeite nicht, nur sie hat eine TeilZeit Arbeit + JobCenter hilft uns noch.

Ich möchte einfach wissen, wie lange nach Scheidung muss ich mit §31 leben bevor ich für NE beantagen kann. Wenn ich ihre Monatliche Rentenbeiträge nach Scheidung hätte, dann muss ich nur noch 1 Jahr weiter Rentenversicherung bezahlen bis es 60 wird, wenn nicht, dann muss ich noch 5 Jahre hier leben, arbeiten und DANN für eine NE gehen.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von deerhunter am 13.05.2021 um 19:15:09

Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
ch meine ob ich bevor Scheidung (in Getrennt Prozess oder Scheidungsprozess, ich habe k.A. wie es wirklich funktioniert) ihre monatliche Rentenbeiträge während der Ehe kriege. Wir sind 4 Jahre schon verhereitet. 


Nein, du bekommst von ihr vermutlich nichts nach 4 Jahren und wenn auch erst wenn du in Rente gehst


Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
Ich bin nicht sicher ob ich Entgeltpunkte kriege, weil ich arbeite nicht, nur sie hat eine TeilZeit Arbeit + JobCenter hilft uns noch.


Dann bekommst du auch keine NE und auch nur maximal 1 Jahr eine AE nach §31, danach musst du dich selbst versorgen und ohne Jobcenter klarkommen oder ausreisen


Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
ch möchte einfach wissen, wie lange nach Scheidung muss ich mit §31 leben bevor ich für NE beantagen kann


Du musst gar nichts...du darfst 1 Jahr nach der Trennung auf §31 bleiben, danach musst du dich komplett selbst versorgen können sonst gibt es keine AE mehr und du musst ausreisen. Für die NE braucht es noch ein wenig mehr...vor allem ein ordentliches Einkommen + Rentenbeiträge

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 19:25:38

deerhunter schrieb am 13.05.2021 um 19:15:09:
Nein, du bekommst von ihr vermutlich nichts nach 4 Jahren und wenn auch erst wenn du in Rente gehst


vermutlich? Also Sie sind selber nicht 100% sicher oder?


Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 19:46:18

Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
Ich möchte einfach wissen, wie lange nach Scheidung muss ich mit §31 leben bevor ich für NE beantagen kann.


Du brauchst 5 Jahre Aufenthalt und 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse. Du musst für Dich selbst sorgen.

Die genauen Bedingungen (es gibt noch ein paar mehr) findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz.

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 bekommt Du für ein Jahr ohne große Bedingungen. Die Verlängerung ist dann daran gebunden, dass Du von Deiner Arbeit leben kannst. Kannst Du das nicht, kann die AE verlängert werden, aber Du hast keinen Anspruch darauf. Auf diesen Termin kannst Du Dich aber ein Jahr lang vorbereiten.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 19:53:25

reinhard schrieb am 13.05.2021 um 19:46:18:
Du brauchst 5 Jahre Aufenthalt und 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse. Du musst für Dich selbst sorgen.


Ja, 4 Jahre habe ich schon, aber für 60 Monate Einzahlung in die Rentenkasse brauche ich noch extra 5 Jahre bevor ich eine NE beantragen kann. Deswegen war meine Frage hier ob von meine Ehefrau die Rentenbeiträge geteilt wird. Komisch, andere Forums sagen entgegengesetzte Informationen, k. A. jetzt wer die Wahrhet sagt.

Alle andere Bedingungen für eine NE kenne ich.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 20:23:41
Für eine NE braucht Du immer 60 Monate Einzahlungen. Wenn Du (selbst) 48 Monate schon zusammen hat, also vier Jahre selbst und persönlich gearbeitet hast, braucht Du noch noch 12 Monate.

"Extra 5 Jahre" steht nirgends im Aufenthaltsgesetz. 60 Monate insgesamt, die müssen aber nicht ununterbrochen sein, sondern nur im Laufe der Aufenthaltszeit zusammen kommen.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 13.05.2021 um 20:37:05

reinhard schrieb am 13.05.2021 um 20:23:41:
Für eine NE braucht Du immer 60 Monate Einzahlungen.


Nicht immer. Wenn ich als Ehegatte eines Deutschen eine NE beantrage, bin ich von der Erbringung meiner Rentenbeiträge befreit


Zitat:
Wenn Du (selbst) 48 Monate schon zusammen hat, also vier Jahre selbst und persönlich gearbeitet hast, braucht Du noch noch 12 Monate.


nicht gearbeitet


Zitat:
Extra 5 Jahre" steht nirgends im Aufenthaltsgesetz. 60 Monate insgesamt, die müssen aber nicht ununterbrochen sein, sondern nur im Laufe der Aufenthaltszeit zusammen kommen.


steht nicht, aber sieht so aus, dass ohne 60 Rentenbeiträge (die ich nicht habe) MUSS ich noch 5 Jahre extra arebiten in Rentenbeiträge bezahlen bis es 60 wird.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 13.05.2021 um 20:47:06
Genau. Wenn Du noch keinen einzigen Monat eingezahlt hast, musst Du noch 60 Monate arbeiten. Aber die Aufenthaltserlaubnis nach § 31 ist ja auch daran gebunden, dass Du arbeitest.

Insofern ergibt sich das ja dann automatisch: Wenn Du Arbeit hast, kannst Du nach der Trennung mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Und sobald Du die Bedingungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllst, stellst Du den Antrag. Guck dann aber, ob Du nicht gleichzeitig die Bedingungen für die Einbürgerung erfüllst, vielleicht entspricht das ja dann eher Deinen Plänen.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von lottchen am 13.05.2021 um 23:07:52

Wilhelm_Licht schrieb am 13.05.2021 um 18:29:10:
ich meine ob ich bevor Scheidung (in Getrennt Prozess oder Scheidungsprozess, ich habe k.A. wie es wirklich funktioniert) ihre monatliche Rentenbeiträge während der Ehe kriege.


Du bekommst ihre monatlichen Rentenbeiträge nicht, das hast Du etwas nicht richtig verstanden. Wenn eine Ehe mindestens 3 Jahre bestanden hat (zwischen Eheschließung und Einreichung Scheidungsantrag) erfolgt bei der Scheidung automatisch ein Versorgungsausgleich. Die von beiden Ehepartner erwirtschafteten Rentenpunkte werden geteilt. Das sorgt dafür dass später wenn man in Rente geht beide dieselbe Rente für die Zeit der Ehe erhalten. In eurem Fall kann es sein, dass Du gar nichts von Deiner Frau übertragen bekommst, da sie nur Teilzeit gearbeitet hat und auch nicht viel verdient hat. Der Versorgungsausgleich entfällt, wenn die Versorgungsansprüche sehr gering sind und unter etwa 50 € monatlich liegen. Könnte hier der Fall sein. Und wie gesagt, hier geht es nur um die spätere Rente, nicht um Deine jetzige NE.

Die Monate, die Deine Frau gearbeitet hat, spielen nach der Trennung keine Rolle mehr für Dich hinsichtlich einer NE. Willst Du jetzt eine beantragen musst Du selber die Voraussetzungen erfüllen.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von namaskaram am 14.05.2021 um 10:22:42
Du hast die Möglichkeit (wurde auch schon erwähnt, aber vielleicht hast du es überlesen) freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das geht auch für eine gewisse Zeit rückwirkend und mit einem relativ geringen Monatsbeitrag. Bitte erkundige dich dazu, bei Interesse, bei der Deutschen Rentenversicherung.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von SimonB am 14.05.2021 um 16:29:15

namaskaram schrieb am 14.05.2021 um 10:22:42:
freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Er braucht mind.60 Monatsbeiträge...
Ich nehme auch an, der Fragesteller hat  das mit dem Versorgungsausgleich und "Rentenpunkten" während der Ehezeit verwechselt.
Immerhin weiß er inzwischen, dass er sich als Ehepartner auf die mind. 60 RV-Monatsbeiträge "stützen" könnte.

Bei Scheidung geht das nicht mehr.


Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 20.05.2021 um 18:48:12

SimonB schrieb am 14.05.2021 um 16:29:15:
Er braucht mind.60 Monatsbeiträge...
Ich nehme auch an, der Fragesteller hat  das mit dem Versorgungsausgleich und "Rentenpunkten" während der Ehezeit verwechselt.
Immerhin weiß er inzwischen, dass er sich als Ehepartner auf die mind. 60 RV-Monatsbeiträge "stützen" könnte.

Bei Scheidung geht das nicht mehr.


Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?

Was ich nicht verstehe ist, dass ich nach getrennt noch Extra 5 Jahre arbeten muss bis ich 60 RV Beiträge bezahle und NE kriege, aber ich bin schon über 4 Jahre in DE. Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit) und immer denken, dass morgen kann ich eine Arbeit verlieren und §31 nicht verlängern wird und hallo Heimatland. Es ist nicht menschlich.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von engelchen+ am 20.05.2021 um 19:03:14

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?

Was ich nicht verstehe ist, dass ich nach getrennt noch Extra 5 Jahre arbeten muss bis ich 60 RV Beiträge bezahle und NE kriege, aber ich bin schon über 4 Jahre in DE. Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit) und immer denken, dass morgen kann ich eine Arbeit verlieren und §31 nicht verlängern wird und hallo Heimatland. Es ist nicht menschlich.


Wieviel Monate hast Du bereits in Deutschland gearbeitet?

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 20.05.2021 um 19:06:25

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Wieviel Monate hast Du bereits in Deutschland gearbeitet?


0

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 20.05.2021 um 20:39:45

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?


Nein, Du musst die Bedingung nach der Trennung selbst erfüllen.




Zitat:
Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit) und immer denken, dass morgen kann ich eine Arbeit verlieren und §31 nicht verlängern wird und hallo Heimatland. Es ist nicht menschlich.


In diesem Forum beantworten wir gerne Fragen. Wir können aber die Regelungen, die es gibt, nur erklären. Für alles andere wende Dich gerne an eine Partei oder eine Zeitung.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von lottchen am 20.05.2021 um 20:40:25

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Meinen Sie, dass wir dese 60 Beiträge (eigentlich 40, weil wir nur 4 Jahre verheitatet sind) BEVOR Getrennt oder Scheidung teilen sollen?


Ich versuche es nochmal: Es sind 60 Monate gezahlte Rentenbeiträge, die Du für eine NE benötigst. Da ihr getrennt seid hast Du nichts mehr von den Monaten, die Deine Frau gearbeitet hat. Es wird nichts geteilt, Du bekommst gar nichts. Du musst die Voraussetzungen für eine NE jetzt ganz allein erbringen, also 60 Monate arbeiten. Was Deine Frau macht / gemacht hat ist jetzt egal.

Für die Zeit, die Deine Frau gearbeitet hat, hat sie Rentenpunkte erworben. Ihr Gehalt wird in Rentenpunkte umgerechnet. Wenn ihr euch scheiden lasst wird ein Versorgungsausgleich gemacht. Wie habe ich schon vorher beschrieben. Einfach mal lesen. Das heißt möglicherweise muss sie Dir von ihren Rentenpunkten etwas abgeben. Also wenn Du mit 67 Jahren in Rente gehst könntest Du dann vielleicht etwas mehr Rente vom deutschen Staat dadurch erhalten. Aber das spielt nur eine Rolle, wenn Du 67 Jahre alt bist.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von deerhunter am 21.05.2021 um 07:54:16

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 18:48:12:
Was ich nicht verstehe ist, dass ich nach getrennt noch Extra 5 Jahre arbeten muss bis ich 60 RV Beiträge bezahle und NE kriege, aber ich bin schon über 4 Jahre in DE. Ich finde es nicht so fair für ein Ausländer, dass noch 6 Jahre muss ich so leben (mit diese verdammte 3 Schicht-System Arbeit)


Ist es denn fair für einen Inländer, der hier 45 Jahre arbeiten muss, um alle andere durchzufüttern?


Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 19:06:25:


Dann wird es mal langsam Zeit sich ein wenig für die gewünschte NE einzusetzen und zu arbeiten. Nach der Trennung must du spätestens nach 1 Jahr auf eigenen Beinen stehen und dich selbst durch Arbeit versorgen, ansonsten gibt es anstatt der NE eine Ausreiseaufforderung

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 21.05.2021 um 11:04:25

deerhunter schrieb am 21.05.2021 um 07:54:16:
Ist es denn fair für einen Inländer, der hier 45 Jahre arbeiten muss, um alle andere durchzufüttern?


Wer sind alle anderen?
Ich habe noch nie etwas Dümmeres gehört. Als ob es in Deutschland überhaupt keine Arbeitslosen gäbe, würde ein Inländer (und auch ein Ausländer) keine Steuern zahlen.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von reinhard am 21.05.2021 um 11:52:39

Wilhelm_Licht schrieb am 21.05.2021 um 11:04:25:
Ich habe noch nie etwas Dümmeres gehört.



Bitte hier nur Fragen nach den Bedingungen für die NE.

Für alles andere bitte woanders gucken.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von SimonB am 21.05.2021 um 14:42:39

Wilhelm_Licht schrieb am 20.05.2021 um 19:06:25:
0
Nochmal zu deiner Situation:
Die verlangten 60 Monate RV-Beiträge gelten für alleinstehende/geschiedene Ausländer, wenn sie eine NE erhalten wollen.
Für Verheiratete gelten andere Zahlen, wenn der ausländische Ehegatte eine NE haben möchte.

Bitte nicht Steuern, Rentenpunkte, RV-Beiträge, Arbeitslose und Inländer/Ausländer in einen Topf werfen.
Danke.


Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von Wilhelm_Licht am 21.05.2021 um 14:58:01

reinhard schrieb am 21.05.2021 um 11:52:39:
Bitte hier nur Fragen nach den Bedingungen für die NE.

Für alles andere bitte woanders gucken.


Verstanden. Danke.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung nach Scheidung
Beitrag von erne am 21.05.2021 um 15:18:53

SimonB schrieb am 21.05.2021 um 14:42:39:
Die verlangten 60 Monate RV-Beiträge gelten für alleinstehende/geschiedene Ausländer, wenn sie eine NE erhalten wollen.


gilt auch für verheiratete, die getrennt sind

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