Marc13 schrieb am 09.05.2021 um 00:10:54:Uns wurde nun gesagt, dass die Niederlassingserlaubnis nach 6 Monaten automatisch erloschen ist.
Hallo,
das ist grundsätzlich korrekt (
§51 Abs.1 Nr.7 AufenthG).
Oder lebt er seit 15 Lahren rechtmäßig in DEU mit zum Zeitpunkt der Ausreise gesichertem Lebensunterhalt oder ist mit einer Deutschen verheiratet?
Zitat: Woher soll er das wissen?
Das kann man ohne jedes Problem jederzeit nachlesen. Ob im Internet oder den Seiten der ABHen.
Von einem Inhaber eines
AT muss man erwarten dürfen, dass er sich rechtzeitig informiert.
Zitat:Kann er jetzt problemlos nach Deutschland zurückkehren da er sich nie abgemeldet hat?
Nein, kann er natürlich nicht, da das Erlöschen der
NE bedeutet, dass er als (vermutlich) Drittstaater keinen für ihn erforderlichen Aufenthaltstitel mehr besitzt.
Er benötigt ein Visum.
Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass er hier angemeldet blieb.
Gruß