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Niederlassungserlaubnis erloschen (Gelesen: 3.403 mal)
Themen Beschreibung: 6,5 Monate im Ausland gewesen, trotzdem im Deutschland angemeldet, Briefe wurden weitergeleitet. Aufenthalt verloren?
Marc13
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09.05.2021 um 00:10:54
 
Guten Tag,

Mein Onkel ist seit 6 und halb Monaten im Ausland und kommt bald wieder nach Deutschland. Er hat eine Niederlassungserlaubnis. Er hat sich vor der Abreise nicht abgemeldet da er zwei Monate Aufenthalt eingeplant hat. Seine Briefe hat die Frau immer empfangen und ihm weitergeleitet.

Uns wurde nun gesagt, dass die Niederlassingserlaubnis nach 6 Monaten automatisch erloschen ist. Woher soll er das wissen? Kann er jetzt problemlos nach Deutschland zurückkehren da er sich nie abgemeldet hat?

Danke im Voraus.
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blubb


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Antwort #1 - 09.05.2021 um 00:55:18
 
Marc13 schrieb am 09.05.2021 um 00:10:54:
Uns wurde nun gesagt, dass die Niederlassingserlaubnis nach 6 Monaten automatisch erloschen ist.


Hallo,

das ist grundsätzlich korrekt (§51 Abs.1 Nr.7 AufenthG).
Oder lebt er seit 15 Lahren rechtmäßig in DEU mit zum Zeitpunkt der Ausreise gesichertem Lebensunterhalt oder ist mit einer Deutschen verheiratet?

Zitat:
Woher soll er das wissen?


Das kann man ohne jedes Problem jederzeit nachlesen. Ob im Internet oder den Seiten der ABHen.
Von einem Inhaber eines AT muss man erwarten dürfen, dass er sich rechtzeitig informiert.

Zitat:
Kann er jetzt problemlos nach Deutschland zurückkehren da er sich nie abgemeldet hat?


Nein, kann er natürlich nicht, da das Erlöschen der NE bedeutet, dass er als (vermutlich) Drittstaater keinen für ihn erforderlichen Aufenthaltstitel mehr besitzt.

Er benötigt ein Visum.

Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass er hier angemeldet blieb.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Marc13
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Antwort #2 - 09.05.2021 um 05:25:01
 
Vielen Dank für die Antwort. Er ist am 11. November ausgereist.  Wenn er nun am 11. Mai zurûckfliegt geht das? Oder nach dem 10.Mai sind die 6 Monate vorbei?
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Antwort #3 - 09.05.2021 um 12:47:31
 
Er kann heute (!) ein Fax an die ABH schicken (Fax=Schriftform), mit der Bitte um Verlängerung der Sechsmonatsfrist um einige Tage.

Man darf annehmen, dass es bei wirklich "einigen Tagen" keine Probleme geben wird. Anders als z.B. bei "einigen Monaten".

Was auch geht: Jemandem eine schriftliche Vollmacht schicken - handschriftlich, als Scan oder Foto - und derjenige schickt das Fax oder geht persönlich zur ABH.

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Antwort #4 - 09.05.2021 um 13:14:22
 
Vielleicht kannst Du ja noch auf die Anmerkungen oben eingehen und Dir auch mal § 51 Aufenthaltsgesetz durchlesen.

1) Ist er verheiratet? Welche Staatsangehörigkeit hat seine Frau?

2) Wie lange lebte er vor der Ausreise in Deutschland?

3) Wovon hat er zuletzt gelebt?
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Marc13
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Antwort #5 - 11.05.2021 um 06:29:00
 
Vielen Dank für die Infos
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