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Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien (Gelesen: 3.329 mal)
joshvd
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
19.01.2021 um 00:37:59
 
Hallo in die Runde,
frisch registriert komme ich auch schon mit meinem ersten Frage-Beitrag:

ich bin Deutscher mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Meine Verlobte ist gebürtige Tschechin mit Hauptwohnsitz in Prag.
Sie hat bisher immer in Tschechien (Hauptwohnsitz) gelebt (gemeldet).
Ich habe bisher immer in Berlin (Hauptwohnsitz) gelebt (gemeldet).

Wir sind beide sowohl in der Berliner Wohnung als auch in der Prager Wohnung gemeldet.
Ich habe eine Aufenthaltsbescheinigung für den temporären Aufenthalt in Tschechien.
Sie arbeitet in Prag ... ich in Berlin und in Prag.

Wir wollen in Prag heiraten (... und eigentlich war das noch für dieses Jahr geplant).

Ich beginne gerade (erst) damit, die Informationen für alle Formalismen zusammenzutragen:

Die betreffende Seite des AA  habe ich schon gefunden und gelesen
Auf der Webseites meines zuständigen Standesamtes in Berlin  steht: Zitat:
Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner.


Ist das tatsächlich so Fragezeichen, dass wir beide unsere Unterlagen (s.o.: Erforderliche Unterlagen) in Berlin vorlegen müssen, damit ICH ein EFZ bekommen werde ...
... UND dann in Prag das ganze noch einmal in der ČR ebenfalls geprüft wird?

Ich dachte, dass NUR ICH das EFZ aus Berlin / Deutschland beantragen und erhalten werde ... und meine Verlobte IHR EFZ in Prag beantragen wird.
Wozu sollte das Berliner Standesamt die Ehefähigkeit meiner Verlobten prüfen?
Das Berliner Standesamt wird das doch - auf einfache Weise - gar nicht beurteilen können. Das wird das zuständige Standesamt in Prag doch viel einfacher erledigen werden.

Lese ich diese Information auf der o.a. www des Standesamtes falsch?
Oder bin ich inzwischen schon "übersensibilisiert", was dieses Vorschriftenwesen angeht?
Oder gilt das evtl. nicht für EU-Bürger und ist auf der WWW nur missverständlich beschrieben?

Kann mir jemand bitte Licht im Tunnel machen?
Vielen Dank für eure Mühe in Voraus.

freundliche Grüße
Josh
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
Antwort #1 - 19.01.2021 um 09:37:43
 
Prinzipiell sind für ein Ehefähigkeitszeugnis die Unterlagen beider Partner nötig. Da wird bestätigt, dass Partner 1 die Voraussetzungen dafür erfüllt Partner 2 (und sonst niemanden) heiraten zu dürfen. Dass keine Ehehindernisse für genau diese angestrebte Ehe vorhanden sind.   

Solltest Du Dich in ein paar Monaten entscheiden zum Beispiel die Schwester Deiner Freundin heiraten zu wollen kannst Du das dann vorhandene Ehefähigkeitszeugnis in die Tonne treten  lach
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joshvd
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 11.02.2021 um 00:58:59
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Zitat:
Solltest Du Dich in ein paar Monaten entscheiden zum Beispiel die Schwester Deiner Freundin heiraten zu wollen...

Gott sei Dank hat sie keine Schwester ... womit zumindest DIESES Problem ja schon mal gelöst wäre.  Durchgedreht
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.02.2021 um 08:01:52
 
Ein Ehehindernis ist ja z.B. auch ein nicht zulässiger Verwandtschaftsgrad zwischen den Brautleuten.

Es soll schon Fälle gegeben haben, wo sich beide als biologische Geschwister erwiesen, weil eine(r) von beiden adoptiert wurde und keiner von beiden es wusste ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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