i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1611013079

Beitrag begonnen von joshvd am 19.01.2021 um 00:37:59

Titel: Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
Beitrag von joshvd am 19.01.2021 um 00:37:59
Hallo in die Runde,
frisch registriert komme ich auch schon mit meinem ersten Frage-Beitrag:

ich bin Deutscher mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Meine Verlobte ist gebürtige Tschechin mit Hauptwohnsitz in Prag.
Sie hat bisher immer in Tschechien (Hauptwohnsitz) gelebt (gemeldet).
Ich habe bisher immer in Berlin (Hauptwohnsitz) gelebt (gemeldet).

Wir sind beide sowohl in der Berliner Wohnung als auch in der Prager Wohnung gemeldet.
Ich habe eine Aufenthaltsbescheinigung für den temporären Aufenthalt in Tschechien.
Sie arbeitet in Prag ... ich in Berlin und in Prag.

Wir wollen in Prag heiraten (... und eigentlich war das noch für dieses Jahr geplant).

Ich beginne gerade (erst) damit, die Informationen für alle Formalismen zusammenzutragen:

Die betreffende Seite des AA  habe ich schon gefunden und gelesen
Auf der Webseites meines zuständigen Standesamtes in Berlin  steht:
Zitat:
Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner.


Ist das tatsächlich so :fragz:, dass wir beide unsere Unterlagen (s.o.: Erforderliche Unterlagen) in Berlin vorlegen müssen, damit ICH ein EFZ bekommen werde ...
... UND dann in Prag das ganze noch einmal in der ČR ebenfalls geprüft wird?

Ich dachte, dass NUR ICH das EFZ aus Berlin / Deutschland beantragen und erhalten werde ... und meine Verlobte IHR EFZ in Prag beantragen wird.
Wozu sollte das Berliner Standesamt die Ehefähigkeit meiner Verlobten prüfen?
Das Berliner Standesamt wird das doch - auf einfache Weise - gar nicht beurteilen können. Das wird das zuständige Standesamt in Prag doch viel einfacher erledigen werden.

Lese ich diese Information auf der o.a. www des Standesamtes falsch?
Oder bin ich inzwischen schon "übersensibilisiert", was dieses Vorschriftenwesen angeht?
Oder gilt das evtl. nicht für EU-Bürger und ist auf der WWW nur missverständlich beschrieben?

Kann mir jemand bitte Licht im Tunnel machen?
Vielen Dank für eure Mühe in Voraus.

freundliche Grüße
Josh

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
Beitrag von lottchen am 19.01.2021 um 09:37:43
Prinzipiell sind für ein Ehefähigkeitszeugnis die Unterlagen beider Partner nötig. Da wird bestätigt, dass Partner 1 die Voraussetzungen dafür erfüllt Partner 2 (und sonst niemanden) heiraten zu dürfen. Dass keine Ehehindernisse für genau diese angestrebte Ehe vorhanden sind.   

Solltest Du Dich in ein paar Monaten entscheiden zum Beispiel die Schwester Deiner Freundin heiraten zu wollen kannst Du das dann vorhandene Ehefähigkeitszeugnis in die Tonne treten  [lach=ichlachmichwech.gif]

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
Beitrag von joshvd am 11.02.2021 um 00:58:59
Vielen Dank für deine Antwort.


Zitat:
Solltest Du Dich in ein paar Monaten entscheiden zum Beispiel die Schwester Deiner Freundin heiraten zu wollen...

Gott sei Dank hat sie keine Schwester ... womit zumindest DIESES Problem ja schon mal gelöst wäre.  :D

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließung in Tschechien
Beitrag von Petersburger am 11.02.2021 um 08:01:52
Ein Ehehindernis ist ja z.B. auch ein nicht zulässiger Verwandtschaftsgrad zwischen den Brautleuten.

Es soll schon Fälle gegeben haben, wo sich beide als biologische Geschwister erwiesen, weil eine(r) von beiden adoptiert wurde und keiner von beiden es wusste ...

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.