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Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung (Gelesen: 2.266 mal)
Geo
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
18.01.2021 um 14:20:37
 
für die Hochzeit mit einer Ausländerin muss das Standesamt beim Oberlandesgericht einen "Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" stellen.
Ist diese Befreiung notwendig wenn die ausländische Botschaft (in Deutschland) stattdessen eine "konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellt? Müsste ein solches Dokument nicht den selben Stellenwert wie ein Ehefähigkeitszeugnis besitzen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Antwort #1 - 18.01.2021 um 16:07:34
 
Ein Ehefähigkeitszeugnis muss nach § 1309 Abs. 1 Satz 1 BGB von einer inneren Behörde ausgestellt werden. Bescheinigungen von Auslandsvertretungen nicht nicht ausreichend, sofern keine Ausnahme nach Satz 2 (EU-Länder sowie spezielle Verträge) vorliegt. In Bezug auf Thailand ist ein solcher Vertrag nicht vorhanden, daher muss das Verfahren zur Befreiung betrieben werden.
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Geo
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.01.2021 um 16:23:52
 
Danke!
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