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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
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Beitrag begonnen von Geo am 18.01.2021 um 14:20:37

Titel: Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Beitrag von Geo am 18.01.2021 um 14:20:37
für die Hochzeit mit einer Ausländerin muss das Standesamt beim Oberlandesgericht einen "Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" stellen.
Ist diese Befreiung notwendig wenn die ausländische Botschaft (in Deutschland) stattdessen eine "konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellt? Müsste ein solches Dokument nicht den selben Stellenwert wie ein Ehefähigkeitszeugnis besitzen?

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Beitrag von Bayraqiano am 18.01.2021 um 16:07:34
Ein Ehefähigkeitszeugnis muss nach § 1309 Abs. 1 Satz 1 BGB von einer inneren Behörde ausgestellt werden. Bescheinigungen von Auslandsvertretungen nicht nicht ausreichend, sofern keine Ausnahme nach Satz 2 (EU-Länder sowie spezielle Verträge) vorliegt. In Bezug auf Thailand ist ein solcher Vertrag nicht vorhanden, daher muss das Verfahren zur Befreiung betrieben werden.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis vs Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
Beitrag von Geo am 18.01.2021 um 16:23:52
Danke!

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