Hallo allerseits,
ich habe wieder mal eine Frage, die heute bei einem Bekannten aufgetaucht ist, der aus einem Nicht-EU-Land stammt.
Er lebt seit ca. 15 Jahren in Deutschland, hat seit ca. 10 Jahren eine
NE. Der Reisepass, wo die
NE reingeklebt wurde, ist 2016 abgelaufen.
Seit 2018 hat er einen neuen Reisepass mit einer neuen Passnummer, die nicht mehr mit dem alten NE-Aufkleber übereinstimmt.
Der Bekannte hat sich seit der Ausstellung der
NE vor ca. 10 Jahren nicht mehr bei der für ihn zuständigen
ABH gemeldet.
Jetzt hat er es vor nach einem Termin bei der
ABH zu fragen, damit die
NE in den neuen Pass übertragen wird, bzw. eine neue elektronische Karte erstellt werden kann.
Er hatte keine Ahnung, dass die
NE an einen bestimmten Pass, bzw eine Passnummer gekoppelt ist und bei jeder Neuausstellung eines Reisepasses übertragen werden muss.
Sein Gedankengang war folgender: unbefristet heißt - die
NE gilt für immer und man muss nichts mehr dafür tun.
Nun die Frage: bekommt er Probleme, weil er sich nicht früher gemeldet hatte und wenn ja, welche?