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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
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Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 28.12.2020 um 22:18:18

Titel: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Beitrag von Errare_humanum_est am 28.12.2020 um 22:18:18
Hallo allerseits,

ich habe wieder mal eine Frage, die heute bei einem Bekannten aufgetaucht ist, der aus einem Nicht-EU-Land stammt.
Er lebt seit ca. 15 Jahren in Deutschland, hat seit ca. 10 Jahren eine NE. Der Reisepass, wo die NE reingeklebt wurde, ist 2016 abgelaufen.
Seit 2018 hat er einen neuen Reisepass mit einer neuen Passnummer, die nicht mehr mit dem alten NE-Aufkleber übereinstimmt.
Der Bekannte hat sich seit der Ausstellung der NE vor ca. 10 Jahren nicht mehr bei der für ihn zuständigen ABH gemeldet.
Jetzt hat er es vor nach einem Termin bei der ABH zu fragen, damit die NE in den neuen Pass übertragen wird, bzw. eine neue elektronische Karte erstellt werden kann.
Er hatte keine Ahnung, dass die NE an einen bestimmten Pass, bzw eine Passnummer gekoppelt ist und bei jeder Neuausstellung eines Reisepasses übertragen werden muss.
Sein Gedankengang war folgender: unbefristet heißt - die NE gilt für immer und man muss nichts mehr dafür tun.

Nun die Frage: bekommt er Probleme, weil er sich nicht früher gemeldet hatte und wenn ja, welche?

Titel: Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Beitrag von Bayraqiano am 28.12.2020 um 22:33:14

Errare_humanum_est schrieb am 28.12.2020 um 22:18:18:
Sein Gedankengang war folgender: unbefristet heißt - die NE gilt für immer und man muss nichts mehr dafür tun.


Im Kern ist das zutreffend, die NE gilt unabhängig vom Passwechsel unbefristet. Er hat auch bis zum 31. August 2021 (§ 105b AufenthG) Zeit, sich einen eAT ausstellen zu lassen. Weder AufenthG noch AufenthV kennen einen Pflicht zur sog. Übertragung, sobald ein neuer Pass ausgestellt wurde. Es ist gar nicht einmal so selten, dass Ausländer noch mit ähnlichen Konstellationen unterwegs sind.

Mir fällt spontan auch keine Rechtsgrundlage ein, welche von ihm unverzüglich und ungefragt die Vorlage des neuen Passes erfordert hätte.

Titel: Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Beitrag von Errare_humanum_est am 29.12.2020 um 07:39:05
Danke schön, das hört sich gut an.

Titel: Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Beitrag von Petersburger am 29.12.2020 um 14:55:25

schrieb am 28.12.2020 um 22:33:14:
Weder AufenthG noch AufenthV kennen einen Pflicht zur sog. Übertragung, sobald ein neuer Pass ausgestellt wurde. Es ist gar nicht einmal so selten, dass Ausländer noch mit ähnlichen Konstellationen unterwegs sind.

Mir fällt spontan auch keine Rechtsgrundlage ein, welche von ihm unverzüglich und ungefragt die Vorlage des neuen Passes erfordert hätte. 

Ich vertrete dieselbe Meinung.

Dennoch der Hinweis:
Es gibt durchaus Kollegen, die das anders sehen und eine Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines neuen Passes einschl. des Übertrags annehmen.

Sollte der im Startbeitrag erwähnte "Bekannte" es mit einem Vertreter dieser Auffassung zu tun bekommen, dann soll er einfach ruhig bleiben und in seinen Kram erledigen.

Titel: Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Beitrag von Arianne am 29.12.2020 um 21:14:53

schrieb am 28.12.2020 um 22:33:14:
Er hat auch bis zum 31. August 2021 (§ 105b AufenthG) Zeit, sich einen eAT ausstellen zu lassen.

Gab es nicht dafür eine Fristverlängerung?

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