Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
(Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass (Gelesen: 2.519 mal)
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
28.12.2020 um 22:18:18
 
Hallo allerseits,

ich habe wieder mal eine Frage, die heute bei einem Bekannten aufgetaucht ist, der aus einem Nicht-EU-Land stammt.
Er lebt seit ca. 15 Jahren in Deutschland, hat seit ca. 10 Jahren eine NE. Der Reisepass, wo die NE reingeklebt wurde, ist 2016 abgelaufen.
Seit 2018 hat er einen neuen Reisepass mit einer neuen Passnummer, die nicht mehr mit dem alten NE-Aufkleber übereinstimmt.
Der Bekannte hat sich seit der Ausstellung der NE vor ca. 10 Jahren nicht mehr bei der für ihn zuständigen ABH gemeldet.
Jetzt hat er es vor nach einem Termin bei der ABH zu fragen, damit die NE in den neuen Pass übertragen wird, bzw. eine neue elektronische Karte erstellt werden kann.
Er hatte keine Ahnung, dass die NE an einen bestimmten Pass, bzw eine Passnummer gekoppelt ist und bei jeder Neuausstellung eines Reisepasses übertragen werden muss.
Sein Gedankengang war folgender: unbefristet heißt - die NE gilt für immer und man muss nichts mehr dafür tun.

Nun die Frage: bekommt er Probleme, weil er sich nicht früher gemeldet hatte und wenn ja, welche?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Antwort #1 - 28.12.2020 um 22:33:14
 
Errare_humanum_est schrieb am 28.12.2020 um 22:18:18:
Sein Gedankengang war folgender: unbefristet heißt - die NE gilt für immer und man muss nichts mehr dafür tun.


Im Kern ist das zutreffend, die NE gilt unabhängig vom Passwechsel unbefristet. Er hat auch bis zum 31. August 2021 (§ 105b AufenthG) Zeit, sich einen eAT ausstellen zu lassen. Weder AufenthG noch AufenthV kennen einen Pflicht zur sog. Übertragung, sobald ein neuer Pass ausgestellt wurde. Es ist gar nicht einmal so selten, dass Ausländer noch mit ähnlichen Konstellationen unterwegs sind.

Mir fällt spontan auch keine Rechtsgrundlage ein, welche von ihm unverzüglich und ungefragt die Vorlage des neuen Passes erfordert hätte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Antwort #2 - 29.12.2020 um 07:39:05
 
Danke schön, das hört sich gut an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.364

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Antwort #3 - 29.12.2020 um 14:55:25
 
Zitat:
Weder AufenthG noch AufenthV kennen einen Pflicht zur sog. Übertragung, sobald ein neuer Pass ausgestellt wurde. Es ist gar nicht einmal so selten, dass Ausländer noch mit ähnlichen Konstellationen unterwegs sind.

Mir fällt spontan auch keine Rechtsgrundlage ein, welche von ihm unverzüglich und ungefragt die Vorlage des neuen Passes erfordert hätte. 

Ich vertrete dieselbe Meinung.

Dennoch der Hinweis:
Es gibt durchaus Kollegen, die das anders sehen und eine Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines neuen Passes einschl. des Übertrags annehmen.

Sollte der im Startbeitrag erwähnte "Bekannte" es mit einem Vertreter dieser Auffassung zu tun bekommen, dann soll er einfach ruhig bleiben und in seinen Kram erledigen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Arianne
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: (Verspätete?) Übertragung einer NE in einen neuen Pass
Antwort #4 - 29.12.2020 um 21:14:53
 
Zitat:
Er hat auch bis zum 31. August 2021 (§ 105b AufenthG) Zeit, sich einen eAT ausstellen zu lassen.

Gab es nicht dafür eine Fristverlängerung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema