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Dringender Fall, ein schwerbehinderter Obdachloser (Gelesen: 1.777 mal)
Errare_humanum_est
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringender Fall, ein schwerbehinderter Obdachloser
23.11.2020 um 14:44:27
 
Hallo liebes Forum,

ich bin immer noch ehrenamtlich unterwegs, wenn auch nicht mehr viel - Corona bedingt.
Es gibt da allerdings einen Fall, der dringend gelöst werden sollte.

Es geht um einen Mann aus Georgien, der obdachlos geworden ist.
Er hat vor ca. 6 Jahren eine Lebertransplantation gehabt, daraufhin ein humanitäres Bleiberecht nach §25 Abs. 3 bekommen.
Momentan ist er zu 80% schwerbehindert, besitzt außerdem eine ärztliche Bescheinigung, dass er zu einer besonderen Risikogruppe gehört, weil sein Immunsystem ständig durch von ihm einzunehmende Medikamente unterdrückt wird, damit die transplantierte Leber nicht abgestoßen wird.
Außerdem solle er aus oben genannten Gründen keine Unterkunft mit anderen Menschen teilen.

Die letzten Jahre hat er in einer Mietwohnung gelebt, sein Lebensunterhalt bekam er vom Sozialamt finanziert.
Vor ca. 6 Monaten hat er die Wohnung verloren, musste dort ausziehen und sich abmelden.
Er hat sich daraufhin bei der Obdachlosenstelle seiner Stadt angemeldet, auch eine Post- und Erreichbarkeitsadresse dort bekommen. Außerdem konnte er beim Sozialamt monatlich sein Geld für den Lebensunterhalt abholen.
In der warmen Jahreszeit im Sommer war es auch kein großes Problem - er konnte teilweise im Auto schlafen, teilweise bei Bekannten.
Er hat sich zwar um eine Wohnung bemüht, aber keinen Vermieter gefunden, der sich bereit erklärte ihm ein Mietangebot auszustellen. 

Nun gibt es gleich mehrere Probleme:

1. Sein Aufenthaltstitel ist vor wenigen Tagen abgelaufen.
Auf Nachfrage teilt die zuständige ABH mit, dass keine Verlängerung beantragt werden kann, solange keine Meldeadresse vorliegt.
2. Es wird langsam kalt draußen. Der Mann kann nicht mehr lange im Auto schlafen.
3. Sein Immunsystem ist stark geschwächt, statt im Auto zu schlafen und tagsüber die Zeit in der Stadt zu verbringen, sollte er
die Coronazeit (alleine) in einer warmen Unterkunft abwarten, weil er zu der allerhöchsten Risikogruppe gehört.

Kann mir bitte jemand schreiben, ob der Mann aus diesem Teufelskreis wieder rausfindet?

Keine Aufenthaltsverlängerung ohne Meldeadresse, keine Meldeadresse, bzw. Vermieterbescheinigung ohne das OK vom Sozialamt, kein OK vom Sozialamt ohne die Aufenthaltsverlängerung.

Herzlichen Dank und LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2020 um 14:49:42
 
Sofern das Gesetz ausreichenden Wohnraum nicht explizit als Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzung nennt, ist eine Verlängerung möglich. Die Verlängerung der AE nach § 25 III AufenthG ist mangels einer solchen Forderung weiterhin möglich. Teufelskreis durchbrochen.
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Errare_humanum_est
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Staatsangehörigkeit: Georgisch
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Antwort #2 - 23.11.2020 um 15:34:24
 
Danke, daran hat noch keiner gedacht.
Habe direkt die ABH kontaktiert. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mitgeteilt, dass sie sich erst vergewissern muss, ob ein fester Wohnsitz vorausgesetzt wird.
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Errare_humanum_est
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Antwort #3 - 28.12.2020 um 21:45:59
 
Der Fall wurde übrigens zufriedenstellend gelöst.
Es wurde bei einem Termin bekannt mitgeteilt, dass die AE nochmals gewährt wird.
Eine entsprechende elektronische Karte wurde in Auftrag gegeben.
Bis zur Fertigstellung wurde eine Duldung ausgestellt.
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