Hallo liebes Forum,
es geht um einen Georgier, der durch einen Petitionsausschuss ein Bleiberecht zugesprochen bekommen hat.
Der Betroffene hat daraufhin bei einem Termin bei der zuständigen
ABH die angeforderten Unterlagen abgegeben und einen neuen Termin zur Abholung seiner elektronischen Aufenthaltskarte bekommen.
Als er allerdings vor wenigen Tagen zu diesem Termin erschienen ist, wurde ihm mitgeteilt, dass die Karte noch nicht fertig ist (noch nicht gedruckt) und er hat einen neuen Termin für Januar bekommen.
Außerdem hat von der
ABH bescheinigt bekommen, dass ihm eine
AE nach 23a zusteht und bei einem Termin im Januar ausgestellt wird. Auf dieser Bescheinigung steht allerdings extra in Fettschrift drauf, dass sie nicht für Auslandsreisen geeignet ist.
Das Problem ist dabei, dass der Mann zu Weihnachten nach Georgien fahren wollte und dies nun ohne die Aufenthaltskarte nicht möglich ist. Er besitzt zwar einen georgischen Reisepass, mit dem er visafrei in die EU einreisen darf, aber laut des Mitarbeiters der
ABH, der da war, darf der betroffene Georgier Deutschland ohne die Aufenthaltskarte nicht verlassen bzw. nicht wieder einreisen.
Ich habe heute diesbezüglich kurz mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Dieser meinte, dass der Mann doch nach Georgien und wieder zurück reisen dürfte, wenn er eine Fiktionsbescheinigung von der zuständigen
ABH ausgestellt bekäme.
Stimmt das?
Das würde buchstäblich für jemanden Weihnachten retten
PS Noch einer Frage zu dem besagten Georgier:
er bekommt momentan seinen Lebensunterhalt vom Sozialamt finanziert. Wird er sich beim JobCenter anmelden müssen, sobald er die elektronische Aufenthaltskarte bekommt?
Oder bleibt das Sozialamt für ihn zuständig, weil er eine
AE nach 23a bekommt?
Vielen Dank.