Normalerweise kenne ich das so, dass zuallererst der Name im Inlandspass (Äquivalent zum deutschen PA) geändert werden soll.
Wenn du aber schon seit Ewigkeiten in D lebst, wirst du keinen gemeldeten Wohnsitz (Propiska) in RU haben und damit auch keinen Inlandspass.
Damit musst du als Auslandasrussin in deren Konsulat in D gemeldet sein, richtig?
Damit ist dann auch das Konsulat zuständig für die Neuausstellung des RP mit neuem Namen.
Problem:
das ganze berührt zwei Rechtsbereiche.
Ihr könnt bei der Eheschliessung einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Damit ändert sich dein Name für den dt. Rechtsbereich,
Inwiefern er sich *automatisch* auch für den RU-Rechtsbereich ändert, weiss ich nicht. Ggf. musst du die Namensänderung bei den Russen (Konsulat) beantragen/erklären.
Grundsätzölich kannst du zwei unterschiedliche Namen für den dt. Rechtsbereich (Ehename) haben und einen anderen für einen anderen Rechtsbereich.
Google mal nach "hinkende Namensführung"
Problem dabei: Dein Ru-Reisepass hat einen anderen Namen, als du ihn hier führst, was viel Erklärungen bedeuten würde.
Kristina B. schrieb am 05.11.2020 um 10:51:41:Mein Pass und die Aufenthaltskarte sind doch ungültig mich dem falschen Nachnamen oder?
Wie gesagt: nicht zwingend.
NAmen im Reisepass musst du mit den Russen klären.
Aufenthaltskarte (meinst du die
NE ?) klärst du mit der
ABH, sie können einen neue auf den neuen Namen ausstellen mit dem Hinweis, dass der Name in zugehörigen RP ein anderer ist.
Mit der Änderung des RP brauchst du aber wieder eine neue NE wenge der RP-Nummer
Ich würde beim Konsulat einen neuen RP beantragen und dann die
NE.