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Hochzeit in 6 Tagen, Namensänderung im Russischen Reisepass (Gelesen: 2.062 mal)
Kristina B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit in 6 Tagen, Namensänderung im Russischen Reisepass
05.11.2020 um 10:51:41
 
Hallo ihr Lieben,
Ich bin Russische Staatsbürgerin, lebe seit kleinauf in Deutschland und kann kaum Russisch geschweige denn die Russische Schrift.

Ich heirate am 11.11. Meinen Verlobten (Deutscher Staatsbürger). Wir haben ein Kind zusammen das auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat und von Geburt an den Nachnamen meines Verlobten trägt. Diesen Nachnamen werde ich mit der Hochzeit ebenfalls annehmen.

Nun erreiche ich keinen im Konsulat und komme garnicht weiter. Auf mehrere Emails (sogar eine Email vom Landratsamt, da habe ich um Hilfe gebeten) kam bisher keine Reaktion. (zuständiges Generalkonsulat München)

Undzwar muss ich ja meinen Nachnamen in Russischen Reisepass ändern lassen. Aus der Website des Kosulats werde ich nicht schlau. Muss ich nun einen Termin ausmachen zur Registration der Namensänderung oder einfach nur zur Neuausstellung des Reisepasses? Wenn ich den Termin online buchen möchte steht da garnichts vom Pass sondern nur Dokument Beschaffung aus dem Ausland. Ist das die richtige Kategorie?
Das andere ist, ich muss doch sicherlich so schnell wie möglich einen neuen Pass beantragen, aber der nächste freie Termin ist laut online Terminbuchungssystem in der Kategorie Beschaffung von Dokumenten Ende Dezember (jedenfalls vor einer Woche war das so). Ist das nicht viel zu lang hin? Mein Pass und die Aufenthaltskarte sind doch ungültig mich dem falschen Nachnamen oder?

Außerdem soll man ja das eine Formular anscheinend ausfüllen für den Termin. Die nächste Schwierigkeit. Ich kann die Russische Schrift nicht und deutsche Buchstaben sind nicht zugelassen. Ist dieses Formular zwingend notwendig, denn wenn ja muss ichs mit Google Übersetzer ausfüllen. Obs dann aber auch wirklich korrekt ist steht in den Sternen... 🤷‍♀️

Zu guter Letzt: Reicht für das Konsulat eine Übersetzung der Eheurkunde Von einem in Deutschland beglaubigten Übersetzer oder muss ich die Übersetzung im Konsulat machen lassen?
Wisst ihr was für Kosten auf uns zukommen?


Liebe Grüße,
Kristina



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.11.2020 um 12:03:43
 
Dein Aufenthaltstitel ist an die Person gebunden.

Du darfst natürlich Deinen Namen ändern, das ändert nichts am Aufenthaltstitel.

Zu den Fragen, die russisches Recht und russische Gebühren betreffen, kann ich nichts sagen. Allerdings laufen hier viele Menschen rum, die in deutschen und ausländischen Papieren verschiedene Namen haben – soweit ich sehen kann, geht es allen gut, es ist nicht gerade selten.
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Kristina B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
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Antwort #2 - 06.11.2020 um 11:18:27
 
Danke für deine Antwort, Reinhard. Vielleicht antwortet ja noch jemand der das ganze Prozedere kennt und mir sagen kann was genau ich zu tun habe.
Liebe Grüße,
Kristina
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.11.2020 um 14:32:11
 
Normalerweise kenne ich das so, dass zuallererst der Name im Inlandspass (Äquivalent zum deutschen PA) geändert werden soll.

Wenn du aber schon seit Ewigkeiten in D lebst, wirst du keinen gemeldeten Wohnsitz (Propiska) in RU haben und damit auch keinen Inlandspass.
Damit musst du als Auslandasrussin in deren Konsulat in D gemeldet sein, richtig?
Damit ist dann auch das Konsulat zuständig für die Neuausstellung des RP mit neuem Namen.

Problem:
das ganze berührt zwei Rechtsbereiche.
Ihr könnt bei der Eheschliessung einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Damit ändert sich dein Name für den dt. Rechtsbereich,
Inwiefern er sich *automatisch* auch für den RU-Rechtsbereich ändert, weiss ich nicht. Ggf. musst du die Namensänderung bei den Russen (Konsulat) beantragen/erklären.

Grundsätzölich kannst du zwei unterschiedliche Namen für den dt. Rechtsbereich (Ehename) haben und einen anderen für einen anderen Rechtsbereich.
Google mal nach "hinkende Namensführung"
Problem dabei: Dein Ru-Reisepass hat einen anderen Namen, als du ihn hier führst, was viel Erklärungen bedeuten würde.

Kristina B. schrieb am 05.11.2020 um 10:51:41:
Mein Pass und die Aufenthaltskarte sind doch ungültig mich dem falschen Nachnamen oder? 

Wie gesagt: nicht zwingend.
NAmen im Reisepass musst du mit den Russen klären.
Aufenthaltskarte (meinst du die NE ?) klärst du mit der ABH, sie können einen neue auf den neuen Namen ausstellen mit dem Hinweis, dass der Name in zugehörigen RP ein anderer ist.
Mit der Änderung des RP brauchst du aber wieder eine neue NE  wenge der RP-Nummer

Ich würde beim Konsulat einen neuen RP beantragen und dann die NE.
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Antwort #4 - 06.11.2020 um 14:55:11
 
erne schrieb am 06.11.2020 um 14:32:11:
Inwiefern er sich *automatisch* auch für den RU-Rechtsbereich ändert, weiss ich nicht.

Nach gegenwärtig in RUS herrschender Meinung tut er das.

Ich habe früher gelegentlich Namensänderungs-Urkunden gesehen, die die bei der Hochzeit in DEU abgegebene Namenserklärung anglichen, aber das ist schon eine kleine Ewigkeit her.
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Tommi
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Antwort #5 - 08.11.2020 um 21:03:51
 
Hallo Kristina!

Vorerst gesagt, ich war selbst "mit Russland" verheiratet, hab also entsprechend Kenntnis.

Mit dem Pass ist nicht so einfach.
Hierbei spielt unter anderen eine Rolle, ob Dein Inlandspass noch gültig ist.

Das Thema ist komplex.
Wenn Du willst, so kannst Du mich gern mal anrufen.

Wir haben ggf. da auch entsprechenden Kontakt zu einer Firma, die solche Angelegenheit mit dem russischen Konsulat klärt.

VG Tommi

Zitat:
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« Zuletzt geändert: 09.11.2020 um 10:15:23 von reinhard »  
 
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Antwort #6 - 09.11.2020 um 06:37:17
 
Tommi schrieb am 08.11.2020 um 21:03:51:
Hierbei spielt unter anderen eine Rolle, ob Dein Inlandspass noch gültig ist.

Hat sie nicht, braucht sie nicht.

Tommi schrieb am 08.11.2020 um 21:03:51:
Das Thema ist komplex.

Ist es nicht. Es geht um einen Passantrag.

Falls dort etwas komplex ist, dann sind es Versäumnisse aus der Vergangenheit, die sich jetzt auswirken
(Ich habe damit nicht behauptet, dass es solche gibt!)
,
oder es ist die Art und Weise des konkreten Mitarbeiters.

Erfahrungsberichte sind im Umgang mit russischen Behörden oft völlig sinnlos.
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