Petersburger schrieb am 08.02.2021 um 06:53:47:Das steht z.B. in dem in Antwort #5 verlinkten Urteil am Ende von RN 5:
Na ja, und wenn man den entsprechenden Passus der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 genau liest, steht dort folgendes:
Zitat:(4)Außerdem wendet die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten den Grundsatz „eine Person — ein Dokument“ an, wodurch die Sicherheit noch weiter erhöht wird. Es sollte geprüft werden, ob dieser Grundsatz verbindlichen Charakter erhalten soll.
Sprich, es ist eine Festellung der aktuellen Verwaltungspraxis, aber keine Rechtsnorm. Es wird zwar gesagt, dass es geprüft werden müsse, ob dieser Grundsatz verbindlichen Charakter erhalten soll, im Weiteren wird darauf jedoch nicht eingegangen. Das heißt so eine feste Regel gibt es wohl nicht.
Gerade wird es im Falle einer Kombination von einer Blauen Karte EU und bspw. einer Niederlassungserlaubnis interessant, da Art. 7(3) der Richtlinie 2009/50 ja vorschreibt, dass die Blaue Karte unter Verwendung des einheitlichen Formats nach der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 ausgestellt, spricht als eine separate Plastikkarte. Und wenn man eine BK mit einer EzDA-EU kombinieren will, wird's noch spannender...