Hallo und viele Grüße ins Forum. Ich bin neu hier und habe gerade schon viele Beiträge gelesen. Wie es aber so ist, ist ja alles immer ein Einzelfall.
Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Meine Verlobte und ich wollen heiraten. Anschließend möchten wir mit ihrem 6-jährigen russischen Sohn bei mir leben.
Die Unterlagen zur Eheschließung sind vollständig. Lediglich die Befreiung vom OLG zum Ehefähigkeitszeugnisses steht noch aus.
Parallel wollen wir nun den Antrag zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt beim Konsulat in St. Petersburg stellen.
Die hierzu vorliegenden Unterlagen sind auch schon soweit vollständig.
Jetzt zu meinen Fragen:1. Wenn wir das
Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt stellen, können wir dann für den Sohn parallel das
Visum zum Familiennachzug stellen? Formal sind wir dann ja noch nicht verheiratet. Oder welche Alternative sollten wir wählen?
2. Ist mit den vorgenannten Visa eine mehrmalige Ein- und Ausreise möglich? Auch vor der Eheschießung, für den Fall, dass noch Formalitäten in RF geklärt werden müssen. Oder die Wohnung noch aufgelöst werden muss, etc...
3. Für die Familienzusammenführung mit meiner Verlobten ist m. E. kein Nachweis des Einkommens / Bonität gem. § 28
AufenthG nötig. Wie verhält sich das für den Sohn? Wir wollen ja als Familie zusammen leben. Ist ein Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Sohn notwendig? Oder entfällt das in dem Fall?
4. Muss für die Zeit bis zur Hochzeit eine behördliche Verpflichtungserklärung abgegeben werden? Oder genügt es, wenn ich im Einladungsschreiben bestätige, dass ich für alles aufkommen werde?
5. Muss der Visumsantrag für den Sohn auch vom sorgeberechtigten Vater unterschrieben werden oder genügt hier die Notarurkunde, dass er einverstanden damit ist, dass sein Sohn in Deutschland leben wird?
6. Muss meine Verlobte ihren Sohn einladen? Sie lebt ja noch nicht in Deutschland...
7. Ich bin Freiberufler. Sofern eine
VE und / oder die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden muss: Reicht eine Einkomenssteuererklärung von 2018 aus? Werden zusätzliche Vermögensnachweise, wie Grundbesitz mittels Grundbuchauszug sowie Kontoauszüge auch anerkannt?
Ganz herzlichen Dank schon im Voraus!
Viele Grüße, Jens