deerhunter schrieb am 16.05.2020 um 12:50:20:Das bezog sich auf das Wort "freies Land"
Verstehe ich nicht. Wenn es hier so "unfrei" ist, kann man doch in jedes beliebige, so gefühlt "freiere" Land wechseln. Ich vermute, Russland könnte Dir naheliegen? Zumindest die anderen blauen Kläuse haben oft eine gewisse Affinität zu dem dortigen Führer. Auch ohne einen Corona-Blues.
Wie dem auch sei, da auch die folgende Aussage des angeblichen "Mitarbeiters der Polizei", nämlich
Zitat:Da es scheinbar nur wenige Jahre arbeit gab und vermutlich auch nicht "hochbezahlt" und sich hauptsächlich um Kindererziehungszeiten handelt dürfte §37 (5) nicht passen
offenbar völlig frei von Wissen und Relevanz zu sein scheint,
@seele89
, würde ich Dir empfehlen, den Kameraden oben weitgehend auszublenden und den Ratschlägen von Petersburger hier und Aras im anderen Thread ernsthaft ins Auge zu fassen.
Denn für eine Anwendung des §37 (5)
AufenthG ist es meines Wissens erst einmal völlig egal, ob die tatsächlich gezahlte Rente aus "hochbezahlter" oder weniger hochbezahlter Arbeit herrührt und ebenso, ob sie aufgrund der Arbeit oder der angerechneten Kindererziehungszeiten heraus zusteht.
Wichtig hingegen scheint zu sein, dass der
LU gesichert sein muss. Das heißt, die Höhe der Rente ist entscheidend.
Hier ist die Verwaltungsvorschrift zum
AufenthG, Du musst dort logischerweise zur Nummer 37.5:
Klick mich!Da die Rente Deiner Mutter möglicherweise, wie bei leider vielen Rentnern, nicht ausreichend hoch für die Sicherung des
LU sein dürfte, ist darauf das Augenmerk zu richten.
Ob und inwieweit Dein Vater, der ja Deiner Angabe nach noch mit Deiner Mutter rechtlich verheiratet sein soll, evtl. finanziell ins Boot geholt werden kann, da bin ich überfragt.
Vielleicht solltest Du diesbezüglich mal einen schlanken Hunderter für eine Erstberatung mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt investieren.
Gruß