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Mutter aus Marokko nach Deutschland bringen? Pflegefall (Gelesen: 3.146 mal)
seele89
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16.05.2020 um 10:49:50
 
Hallo,


Ich bin 34 zurzeit arbeitslos und deutscher Staatsbürger. Mein Vater ist ebenfalls deutscher. Mutter ist marokkanische Staatsangehörige.

Meine Mutter wird langsam dement. Sie ist 70 und ganz alleine in Marokko. Meij Vater lebt hier und geht nur 1 mal pro Jahr zu Besuch.

Meine Mutter bezieht eine Rente aus Deutschland und hat circa 22 Jahren in Deutschland gelebt.

Ich hatte gestern ein Telefonat mit ihr. Sie vergisst momentan vieles und noch mehr was ivh hier nicht erwähnen möchte.

Gibt es eine Möglichkeit meine Mutter zu mir zu bringen? Sie kann ja hier dann aus ihrer Rente leben.

Danke
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deerhunter
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Antwort #1 - 16.05.2020 um 11:13:24
 
seele89 schrieb am 16.05.2020 um 10:49:50:
Gibt es eine Möglichkeit meine Mutter zu mir zu bringen? Sie kann ja hier dann aus ihrer Rente leben.


Nein, nicht als Mutter eines Volljährigen. Ist dein Vater noch mit ihr verheiratet? Wenn Ja und er mit ihr zusammenleben will, dann einfach FZV zum Leben der ehelichen Gemeinschaft beantragen...wenn nicht!

Aber laut deinem gleichen Thread ist sie geschieden, wie ich sehe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1567862151/0

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seele89
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Antwort #2 - 16.05.2020 um 11:28:14
 
Er will ja nicht. Das ist das Problem. Gibt es da eine Möglichkeit ihn zu verklagen weil er die Solidarität in der Ehe nicht beachtet? Er ist gesund.

Ps: nicht geschieden. Habe ich übersehen. Sie sind novh verheiratet seit über 30 Jahren.
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deerhunter
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Antwort #3 - 16.05.2020 um 11:35:29
 
seele89 schrieb am 16.05.2020 um 11:28:14:
Er will ja nicht. Das ist das Problem. Gibt es da eine Möglichkeit ihn zu verklagen weil er die Solidarität in der Ehe nicht beachtet? Er ist gesund.


Nein, wir leben in einem "freien" Land (hahaha), in dem sich jeder aussuchen kann mit wem er lebt! Und da die beiden ja scheinbar seit 20 Jahren getrennt sind ist das völlig normal! Also keine Chance...
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seele89
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Antwort #4 - 16.05.2020 um 11:48:03
 
deerhunter schrieb am 16.05.2020 um 11:35:29:
Nein, wir leben in einem "freien" Land (hahaha), in dem sich jeder aussuchen kann mit wem er lebt! Und da die beiden ja scheinbar seit 20 Jahren getrennt sind ist das völlig normal! Also keine Chance...


Was ist denn so lustig? Kann man es wissen um mit zu lachen?
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Petersburger
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Antwort #5 - 16.05.2020 um 12:33:07
 
Ggf. § 37 Abs. 5 AufenthG


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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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deerhunter
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Antwort #6 - 16.05.2020 um 12:50:20
 
seele89 schrieb am 16.05.2020 um 11:48:03:
Was ist denn so lustig? Kann man es wissen um mit zu lachen? 



Das bezog sich auf das Wort "freies Land"

Petersburger schrieb am 16.05.2020 um 12:33:07:
Ggf. § 37 Abs. 5 AufenthG


Da es scheinbar nur wenige Jahre arbeit gab und vermutlich auch nicht "hochbezahlt" und sich hauptsächlich um Kindererziehungszeiten handelt dürfte §37 (5) nicht passen

seele89 schrieb am 11.10.2019 um 20:26:03:
Eine Mischung. Erwerbstätig war sie. Aber die Rente besteht auch aus der Kindererziehung.


"Reicht der Rentenbezug nicht zur Bestreitung des Le-bensunterhalts aus oder liegen die Voraus-setzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 nichtvor, ist von der Erteilung der Aufenthaltser-laubnis nach Absatz 5 regelmäßig abzusehen."

Da wurde ja auch schon im "alten" Thread drauf hingewiesen und scheinbar hat das nichts gebracht
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Antwort #7 - 17.05.2020 um 01:10:55
 
deerhunter schrieb am 16.05.2020 um 12:50:20:
Das bezog sich auf das Wort "freies Land"


Verstehe ich nicht. Wenn es hier so "unfrei" ist, kann man doch in jedes beliebige, so gefühlt "freiere" Land wechseln. Ich vermute, Russland könnte Dir naheliegen? Zumindest die anderen blauen Kläuse haben oft eine gewisse Affinität zu dem dortigen Führer. Auch ohne einen Corona-Blues.

Wie dem auch sei, da auch die folgende Aussage des angeblichen "Mitarbeiters der Polizei", nämlich

Zitat:
Da es scheinbar nur wenige Jahre arbeit gab und vermutlich auch nicht "hochbezahlt" und sich hauptsächlich um Kindererziehungszeiten handelt dürfte §37 (5) nicht passen


offenbar völlig frei von Wissen und Relevanz zu sein scheint,
@seele89
, würde ich Dir empfehlen, den Kameraden oben weitgehend auszublenden und den Ratschlägen von Petersburger hier und Aras im anderen Thread ernsthaft ins Auge zu fassen.

Denn für eine Anwendung des §37 (5) AufenthG ist es meines Wissens erst einmal völlig egal, ob die tatsächlich gezahlte Rente aus "hochbezahlter" oder weniger hochbezahlter Arbeit herrührt und ebenso, ob sie aufgrund der Arbeit oder der angerechneten Kindererziehungszeiten heraus zusteht.

Wichtig hingegen scheint zu sein, dass der LU gesichert sein muss. Das heißt, die Höhe der Rente ist entscheidend.

Hier ist die Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, Du musst dort logischerweise zur Nummer 37.5: Klick mich!

Da die Rente Deiner Mutter möglicherweise, wie bei leider vielen Rentnern, nicht ausreichend hoch für die Sicherung des LU sein dürfte, ist darauf das Augenmerk zu richten.

Ob und inwieweit Dein Vater, der ja Deiner Angabe nach noch mit Deiner Mutter rechtlich verheiratet sein soll, evtl. finanziell ins Boot geholt werden kann, da bin ich überfragt.
Vielleicht solltest Du diesbezüglich mal einen schlanken Hunderter für eine Erstberatung mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt investieren.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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Antwort #8 - 17.05.2020 um 07:52:01
 
T.P.2013 schrieb am 17.05.2020 um 01:10:55:
Verstehe ich nicht. Wenn es hier so "unfrei" ist, kann man doch in jedes beliebige, so gefühlt "freiere" Land wechseln. Ich vermute, Russland könnte Dir naheliegen? 


Was pöbelst du mich immer an? Als Bundesbeamter kann man schlecht auswandern...

T.P.2013 schrieb am 17.05.2020 um 01:10:55:
ch vermute, Russland könnte Dir naheliegen? Zumindest die anderen blauen Kläuse haben oft eine gewisse Affinität zu dem dortigen Führer. Auch ohne einen Corona-Blues.


Was ist blauer Klaus? spielst du auf die Uniform meiner Kollegen an? Wenn dann geht es nach Australien, da gefällt es mir besser. Mit Russland habe ich nicht viel am Hut...wenn auch ein wunderschönes Land

Zum TE...mal ist die Mutter noch verheiratet, mal nicht! Ich würde das erst mal klären und dann die Höhe der Rente prüfen...denn mein Hinweis darauf war goldrichtig und wird am Ende vermutlich verhindern, dass die Mutter hierher kommt. Denn die Rente muss den LU hier sicherhstellen.
Da kann auch der superschlaue Vorposter nichts daran ändern

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dgstein
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Antwort #9 - 17.05.2020 um 10:01:40
 
Hallo deerhunter,

deerhunter schrieb am 17.05.2020 um 07:52:01:
Was ist blauer Klaus? spielst du auf die Uniform meiner Kollegen an?

sorry für diesen Off-Topic-Beitrag, aber ich glaube eher, dass T.P.2013 mit "Blauer Klaus" das hier gemeint hat: https://www.afd.de

Viele Grüße

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deerhunter
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Antwort #10 - 17.05.2020 um 16:06:08
 
dgstein schrieb am 17.05.2020 um 10:01:40:
sorry für diesen Off-Topic-Beitrag, aber ich glaube eher, dass T.P.2013 mit "Blauer Klaus" das hier gemeint hat: https://www.afd.de



Glaube eher er meint die Uniform der Polizei, denn was habe ich mit der AFD zu tun??
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Reyhan
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Antwort #11 - 17.05.2020 um 16:08:34
 
Ja, off topic , aber :

Zitat:
Zitat:
Nein, wir leben in einem "freien" Land (hahaha), in

Ich finde diese Bemerkung, zumal von einem Bundesbeamten, absolut und völlig unangebracht.

Es gibt Länder, unseres dem Himmel sei Dank nicht, da würdest Du für diesen Spruch mit Konsequenzen rechnen müssen.

Reyhan
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Antwort #12 - 17.05.2020 um 21:20:54
 
deerhunter schrieb am 17.05.2020 um 07:52:01:
Als Bundesbeamter kann man schlecht auswandern...


Wer verbietet Dir das denn? Doch wohl Du Dir selbst bzw. Dein Verlangen nach Sicherheit als Bundesbeamter, oder?
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Antwort #13 - 17.05.2020 um 21:52:46
 
Bitte zurück zur Sachlichkeit...
Danke!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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deerhunter
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Antwort #14 - 18.05.2020 um 07:37:44
 
Stuttgarter schrieb am 17.05.2020 um 21:20:54:
Wer verbietet Dir das denn? Doch wohl Du Dir selbst bzw. Dein Verlangen nach Sicherheit als Bundesbeamter, oder?


Nach 40 Dienstjahren verbietet es noch der gesunde Menschenverstand...aber bald ist es soweit. Alles ist vorbereitet!

Aber jetzt sollte man hier nicht über mich diskutieren...sonderm beim Topic bleiben.
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