Hallo zusammen,
zur Vorgeschichte: „Der Reisepass meiner Lebensgefährtin (wir haben zwei gemeinsame Kinder und leben zusammen) läuft bald ab. Nach dem wir für meine Lebensgefährtin die Reise nach Kasachstan geplant und für Osterferien gebucht haben, um der Pass dort zu wechseln, kam die Corona. Ihr Flug wurde von Airline ohne Ersatz storniert. Meine Lebensgefährtin lebt und Arbeitet seit 15 Jahren in Deutschland und hat ein Niederlassungserlaubnis.“
Nach mühsame Informationssuche, unzählige Warteschlagen bei Telefonaten, hat meine Lebensgefährtin geschafft die erforderlichen Anträge bei kasachischem Konsulat zu stellen.
Wir haben jetzt die Bestätigung des Konsulats, dass die Anträge für den ständigen Wohnsitz im Ausland und den neuen Pass gestellt wurden und dass die Bearbeitung 2 Jahre dauern kann. Eine Verlängerung des Passes bis der neue Pass ausgestellt ist, wurde abgelehnt.
Pass meiner Lebensgefährtin läuft in eine Woche ab.
ABH haben wir informiert.
Meine Frage ist, was soll/muss meine Lebensgefährtin von
ABH erhalten? Sie muss ja sich irgendwie ausweisen können.
Was sollen wir bei der
ABH beantragen? Ich dachte an Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Absatz 1 der AufenthV).
Der Auskunft von
ABH war bis jetzt verwirrend. Die eine Mitarbeiterin sagte, dass meine Lebensgefährtin eine Fiktionsbescheinigung bekommt, die Andere meinte, dass sie nichts bekommt, weil ihre Niederlassungserlaubis-Karte weiterhin gültig ist, obwohl auf der Karte steht, dass es nur im Verbindung mit dem Pass Nr. XXX bis zum 01.08.2020 gültig ist.
Danke im Voraus