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Niederlassungserlaubnis, Passwechsel nicht möglich -was weiter? (Gelesen: 2.793 mal)
Christof
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis, Passwechsel nicht möglich -was weiter?
10.04.2020 um 14:04:00
 
Hallo zusammen,

Der Reisepass meiner Lebensgefährtin (wir haben zwei gemeinsame Kinder und leben zusammen) läuft Ende Sommer ab.

Nach dem wir für meine Lebensgefährtin die Reise nach Kasachstan geplant und für Osterferien gebucht haben, um der Pass dort zu wechseln, kam die Corona. Ihr Flug wurde von Airline ohne Ersatz storniert. Auch wenn sie irgendwie nach Kasachstan schafft, kommt sie nicht bald zurück und wir haben Arbeit und Kinder.

Wir haben jetzt der zuständige Konsulat angeschrieben, aber bis jetzt kein Antwort erhalten. Ich glaube auch nicht, dass vom Konsulat ein Antwort kommt. Wir hatten es auch vor 5 Jahren über den Konsulat versucht und nur mündliche Aussage nach ein Besuch erhalten, dass sie nach Kasachstan reisen und dort ihr Pass wechseln soll.

Meine Lebensgefährtin lebt und Arbeitet seit 15 Jahren in Deutschland und hat ein Niederlassungserlaubnis.

Hat jemand Ideen, was weiter gemacht werden kann?
Konsulat in zweiwochigem Abstand anschreiben?
Ein Antrag auf ein Passersatz und/oder Einbürgerungsantrag stellen?
Ihr Reisepass läuft Ende Sommer ab, sollen wir berist jetzt mit Ausländerbehörde die Angelegenheit besprechen oder ist es noch zu früh?

Danke im Voraus.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.04.2020 um 15:00:41
 
Christof schrieb am 10.04.2020 um 14:04:00:
Konsulat in zweiwochigem Abstand anschreiben?
Ein Antrag auf ein Passersatz und/oder Einbürgerungsantrag stellen?
Ihr Reisepass läuft Ende Sommer ab, sollen wir berist jetzt mit Ausländerbehörde die Angelegenheit besprechen oder ist es noch zu früh?


Hallo,

es ist ja noch Zeit und kein Anlass zur Hektik.
Das regelmäßige Anschreiben des Konsulats macht Sinn, um für den Fall der Fälle Bemühungen zur Passerlangung belegen zu können. Immer schön Kopien fertigen.

Ansonsten ruhig schon die ABH per E-Mail (nicht: anrufen) anschreiben, den Sachverhalt schildern und um Vorschlag für eine weitere Verfahrensweise bitten. Damit ist dann auch das Inkenntnissetzen der ABH erst einmal abgearbeitet.

Dann erst einmal die Füße stillhalten und abwarten, ob sich das Problem nicht noch von selbst lösen lässt. Ist halt schwer, jetzt schon Prognosen zur Lageentwicklung (Reisen etc.) abzugeben.

Das Thema Einbürgerung hätte man natürlich schon längst in Angriff nehmen können, wenn das als Option ernsthaft erwogen wurde.
Jetzt, im Moment, würde das eher die Lage unnötig komplizieren.
Das Thema sollte erst nach Lageberuhigung m.E. wieder aufgenommen werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Antwort #2 - 10.04.2020 um 15:30:23
 
Die Einbürgerung kann sie immer beantragen. Das ändert aber nichts am Problem.

Die Ausländerbehörde weiß, dass jetzt Reisen schwer möglich sind. Sie bekommt die Mitteilung und antwortet vielleicht im Juni, dass alles okay ist.

Sie muss dann gucken, ob sie mit abgelaufenem Pass nach Kasachstan reisen kann. Wenn nicht, Ersatzpass beantragen und Reise nach Kasachstan für die Herbstferien oder später planen.
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Christof
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.04.2020 um 13:08:09
 
Danke für die Antworten!!

Ich habe auf der Webseite der kasachischen Botschaft (http://mfa.kz/de/berlin/content-view/pasportnye-voprosy-3) folgendes gefunden:

„Diejenigen Staatsbürger der Republik Kasachstan, die als Touristen oder mit dem Ziel eines Privatbesuchs nach Deutschland gekommen sind und hier den unbefristeten Aufenthaltstitel erworben haben, können erst dann einen Antrag auf den Umtausch des Reisepasses bei der Konsularische Vertretungen der Republik Kasachstan in Deutschland stellen, wenn die Beantragung einer Genehmigung zum Erwerb der Niederlassungserlaubnis in der BRD bei dem Generalkonsulat stattgefunden hat und wenn diese Genehmigung von den zuständigen Behörden der Republik Kasachstan erhalten wurde."

Frage: Weis jemand, wie, in welcher Form (Formulare etc.) und mit wechlen weiteren Unterlagen die "Genehmigung zum Erwerb der Niederlassungserlaubnis in der BRD bei dem Generalkonsulat" beantragt werden kann?

Konsulat/Botschaft erteilen dazu leider kein Auskunft (auch bei persönlichem Erscheinen wird eine Auskunft einfach verweigert). weinend
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Saxonicus
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Antwort #4 - 13.04.2020 um 13:33:10
 
Christof schrieb am 13.04.2020 um 13:08:09:
„Diejenigen Staatsbürger der Republik Kasachstan, die als Touristen oder mit dem Ziel eines Privatbesuchs nach Deutschland gekommen sind und hier den unbefristeten Aufenthaltstitel erworben haben,

Das dürfte kaum möglich sein.

Wer zum Besuch oder als Tourist nach Deutschland kommt, wird keine Aufenthaltserlaubnis und schon gar keine unbefristete  (Niederlassungserlaubnis) erhalten, weil der Aufenthaltszeitraum des Visums befristet ist und er sich schon bei der Visumsbeantragung zur Wiederausreise verpflichtet hat..
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Antwort #5 - 13.04.2020 um 17:34:31
 
Saxonicus schrieb am 13.04.2020 um 13:33:10:
Das dürfte kaum möglich sein.

Ist aber uninteressant, ob das möglich sein dürfte, denn
Christof schrieb am 10.04.2020 um 14:04:00:
Meine Lebensgefährtin lebt und Arbeitet seit 15 Jahren in Deutschland und hat ein Niederlassungserlaubnis.


Wenn aufgrund früherer Versäumnisse (falls die überhaupt hier vorliegen) und einer prinzipiellen Rechtsanwendung durch die AV des Herkunftsstaates auch in der heutigen, beispiellosen Situation ein Henne-Ei-Problem erzeugt wird, dann muss man zusehen, wie man da herauskommt.

Das kann grundsätzlich durch eine rechtzeitige (vor Passablauf) Ausreise und Passantrag im Heimatland erfolgen, wie das wohl auch vor zehn Jahren erfolgt ist (richtig?). Die Dauer des damit verbundenen Aufenthalts in KAZ gehört dann auch zu dem Preis, der für die früheren Versäumnisse wohl "zu zahlen" ist.

Falls die Ausreise nicht rechtzeitig möglich ist, fällt mir derzeit keine Lösungsmöglichkeit ein.
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Christof
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.07.2020 um 13:39:53
 
Hallo  zusammen,

zur Vorgeschichte: „Der Reisepass meiner Lebensgefährtin (wir haben zwei gemeinsame Kinder und leben zusammen) läuft bald ab. Nach dem wir für meine Lebensgefährtin die Reise nach Kasachstan geplant und für Osterferien gebucht haben, um der Pass dort zu wechseln, kam die Corona. Ihr Flug wurde von Airline ohne Ersatz storniert. Meine Lebensgefährtin lebt und Arbeitet seit 15 Jahren in Deutschland und hat ein Niederlassungserlaubnis.“

Nach mühsame Informationssuche, unzählige Warteschlagen bei Telefonaten, hat meine Lebensgefährtin geschafft die erforderlichen Anträge bei kasachischem Konsulat zu stellen.

Wir haben jetzt die Bestätigung des Konsulats, dass die Anträge für den ständigen Wohnsitz im Ausland und den neuen Pass gestellt wurden und dass die Bearbeitung 2 Jahre dauern kann. Eine Verlängerung des Passes bis der neue Pass ausgestellt ist, wurde abgelehnt.

Pass meiner Lebensgefährtin läuft in eine Woche ab. ABH haben wir informiert.

Meine Frage ist, was soll/muss meine Lebensgefährtin von ABH erhalten? Sie muss ja sich irgendwie ausweisen können.

Was sollen wir bei der ABH beantragen? Ich dachte an Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Absatz 1 der AufenthV).

Der Auskunft von ABH war bis jetzt verwirrend. Die eine Mitarbeiterin sagte, dass meine Lebensgefährtin eine Fiktionsbescheinigung bekommt, die Andere meinte, dass sie nichts bekommt, weil ihre Niederlassungserlaubis-Karte weiterhin gültig ist, obwohl auf der Karte steht, dass es nur im Verbindung mit dem Pass Nr. XXX bis zum 01.08.2020 gültig ist.

Danke im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.07.2020 um 14:04:55
 
Eine Fiktionsbescheinigung wird es nicht geben können, diese ist nur bei befristeten AT möglich zwecks Überbrückung zwischen Ablauf und Verlängerung. Das ist bei einer Niederlassungserlaubnis nicht der Fall, denn selbst wenn die Karte mit dem Ablauf des Passes ebenfalls abläuft, ändert dies nichts daran, dass die NE zeitlich unbefristet ist und auch bleibt.

Ein Reiseausweis für Ausländer wäre zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich, da ein Reisepass ja trotz der langen Bearbeitungsdauer erteilt werden kann und ein solche Reiseausweis eigentlich in die Passhoheit eines anderen Staates eingreifen würde. Dies gilt es aber bei der ABH zu klären.

Möglich wäre ebenfalls die Erteilung eines Auweisersatzes, das wäre eine neue eAT-Karte mit dem Hinweis, dass es sich auch um einen Auweisersatz handelt (§§ 48 Abs. 2, 78 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, evtl. § 78 Abs. 4 AufenthG i.V.m Anlage D1 AufenthV). Damit wären aber z.B. bis zur Ausstellung eines neuen Passes keine Auslandsreisen möglich. 
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Christof
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 24.07.2020 um 17:00:37
 
Zitat:
Möglich wäre ebenfalls die Erteilung eines Auweisersatzes, das wäre eine neue eAT-Karte mit dem Hinweis, dass es sich auch um einen Auweisersatz handelt (§§ 48 Abs. 2, 78 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, evtl. § 78 Abs. 4 AufenthG i.V.m Anlage D1 AufenthV). Damit wären aber z.B. bis zur Ausstellung eines neuen Passes keine Auslandsreisen möglich. 

Danke Bayraqiano, somit hätten wir ein Ausweisersatz im Inland..

Aber meine Lebensgefährtin braucht sowohl geschäftlich wegen ihre Arbeit als auch privat (nahe Verwandte) die Möglichkeit, sich in europäischem Ausland (Schengenraum) zu bewegen.

Wegen Reiseausweis für Ausländer gibt es doch die Möglichkeit nach AufenthV §4, Abs. 1 Satz 1, §5 und §6. Meine Lebensgefährtin erfüllt alle dort genannten Voraussetzungen. Sie wird ja einen kasakhischen Pass erhalten, nur wegen Corona dauert es jetzt länger.

Gibt es etwas, was in solchem Fall die Ausstellung eines Reiseausweis für Ausländer verhindern würde?

Also ohne Reisemöglichkeit in EU-Ausland wird meine Frau ihre Arbeit auf jedem Fall verlieren. Bis Oktober (ich denke bis Jahresende) ist es nicht so tragisch, weil wegen Corona auch bei Ihr im Unternehmen die Reisen eingeschränkt sind, danach wird es aber kritisch.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis, Passwechsel nicht möglich -was weiter?
Antwort #9 - 24.07.2020 um 18:15:49
 
Die Frage des Reiseausweises für Ausländer ist im Einzelfall nach Ermessen zu entscheiden. Die in §§ 4ff. AufenthV genannten Voraussetzungen eröffnen erst die Möglichkeit der Entscheidung. Wenn sie gewichtige Gründe für die Ausstellung nachweisen kann, muss das natürlich im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt werden. Ich warne nur davor, dies als Selbstläufer zu betrachten, das ist es in der Praxis sehr oft nicht.
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