pica_pollo schrieb am 24.02.2020 um 17:48:29:Ich hoffe ich habe unsere Situation ausreichend genug beschrieben.
nein
pica_pollo schrieb am 24.02.2020 um 17:48:29:Geplant ist daher das sie vom selben Vermieter eine ausreichend große Wohnung auf ihren Namen mietet
du schribst doch, der Vermieter hat diesen Plan abgelehnt?
pica_pollo schrieb am 24.02.2020 um 17:48:29:eine Wohnung dazu zu mieten wurde vom Vermieter abgelehnt da der Vermieter der Meinung ist das einer Erwachsenen Person mit einem Kleinkind mindestens eine 3 Zimmer / Küche /Bad Wohnung zu stehen
pica_pollo schrieb am 24.02.2020 um 17:48:29:Sie könnte also wenn sie offiziell alleine mit der Tochter dort lebt eine sog. Hartz 4 Aufstocker Leistung in Anspruch nehmen.
Hört sich nach Sozialbetrug an, wenn sie nur "offiziell" alleine mit der Tochter wohnt, ihr aber tatsächlich zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Wenn sie aber tatsächlich alleine dort wohnt, ohne Dich, mag das gehen ... wobei du dann als Vater erstmal zum Unbterhalt verpflichtet bist, bis sie Harzt4 beziehen kann.
pica_pollo schrieb am 24.02.2020 um 17:48:29:Könnte sie dann freiwillig auf diese Aufstocker Leistung verzichten und ich würde eine
VE für ihre Tochter die nachkommen möchte erklären?
wenn sie freiwillig auf zustehende Leistungen verzichtet, hilft das nichts.
Wenn Eure (Deine) finanzielle Leistungsfähigkeit reicht, eine
VE abzugeben, mit der dann die andere Tochter nachkommen könnte, könnt Ihr Euch die Hartz4 Aufstockerleistung abschminken.
Also entweder sie hat Anspruch auf Auftstockerleistungen oder nicht.
Wenn ja, dann kann die Tochter nicht so leicht nachkommen, da dann der
LU nicht gesichert ist.
Wobei sich das bei der Tochter nach einem atypischen Fall anhört, so dass der
LU nicht gesichert werden müsste.
Aber das Ganze riecht für mich nach Sozialleistungsbetrug.