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NE in neuen Pass übertragen - Warum Gehaltsnachweis nötig? (Gelesen: 733 mal)
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Beiträge: 16

Offenbach, Hessen, Germany
Offenbach
Hessen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE in neuen Pass übertragen - Warum Gehaltsnachweis nötig?
17.02.2020 um 10:14:28
 
Hallo,

der Reisepass meiner philippinischen Frau ist abgelaufen, sie hat nun einen neuen, weswegen die unbefristete Niederlassungserlaubnis (NE) für den neuen Pass übertragen werden muss.

Dazu bedarf es den alten und neuen Dokumenten, einem biometrischen Foto und einem Gehaltsnachweis.

Sie ist Hausfrau, weswegen der Gehaltsnachweis von mir als Ehemann kommt. Alles kein Problem, alles vorgelegt, 67 € Gebühren bezahlt.

Bleibt nur die neugierige Frage: Wieso muss für die Übertragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels ein Gehaltsnachweis erbracht werden? Spielt dieser Gehaltsnachweis eine Rolle für den Fortbestand des Aufenthaltstitels (hier NE) oder richten sich die anfallenden Gebühren nach Einkommenssituation?

Vielen Dank für einen Tipp.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE in neuen Pass übertragen - Warum Gehaltsnachweis nötig?
Antwort #1 - 17.02.2020 um 10:47:19
 
Für den Fortbestand der NE spielt der Gehaltsnachweis keine Rolle. Wurde eine NE erteilt, gelten nur noch die Regeln der Beendigung oder des Widerrufs (§§ 51 f. AufenthG). Eine erneute Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen findet nicht statt.

Die Gebühren sind einheitlich festgelegt, werden allerdings bei Bezug bestimmter Sozialleistungen erlassen (§ 53 Abs. 1 AufenthV) oder können aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen ermäßigt oder erlassen werden (§ 53 Abs. 2 AufenthV). Es mag durchaus sein, dass die ABH dies hier prüfen wollte. Allerdings sollte dies nur passieren, wenn zuvor entsprechende Hinweise seitens des Ausländers gegeben wurden. Grundsätzlich gilt, dass nur notwendige Daten zu erheben sind, insofern halte ich das Vorgehen aus Datenschutzgründen für bedenklich.
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« Zuletzt geändert: 17.02.2020 um 10:57:40 von N/V »  
 
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