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(Komplizierter) Ehegattennachzug aus Chile (Gelesen: 3.456 mal)
T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.774

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 06.11.2019 um 01:59:25
 
@MariePunyo,

für den Ehegattennachzug zu einem / einer Deutschen muss der LU nicht gesichert sein.
Soll heißen:
Für den Anspruch auf das Visum zum Ehegattennachzug spielt es keine Rolle, was Du verdienst. Ob und wieviel er verdient oder verdienen wird. Ihr könntet beide von Hartz4 leben, es wäre egal.

Eine Krankenversicherung zählt zum LU, der, wie angeführt, in Eurem Fall nicht gesichert sein muss für das Visum zur FZF. Für das Visum und die spätere AE ist es also grundsätzlich nicht relevant.
Relevant wird es nur insofern, dass in DEU die Pflicht zur Krankenversicherung besteht. Das hat aber mit dem Visumprozedere und dem Bereich Aufenthaltsrecht für Euch keine Bedeutung, sondern wird im Inland wichtig.

Dein Ehemann in spe hat gemäß Deiner Schilderung eine GÜB bekommen. Diese löst keine Einreisesperre aus.

Hätte er aus anderen Gründen eine Einreisesperre, wüsste er es, denn es wäre ihm gegen Unterschrift eröffnet worden.
Außerdem wäre bei den von Dir geschilderten Ablehnungen der Visumanträge in der Begründung in aller Regel darauf Bezug genommen worden.

Fazit:
Ihr benötigt eigentlich (noch) keine Hilfe hier, weil nach Heirat in Chile keine Probleme bezüglich eines Visums zum Nachzug zum deutschen Ehegatten zu erwarten sind und die Chance extrem hoch ist, dass alles ganz regulär und glatt durchläuft.

Ihr solltet einfach in Chile heiraten.

Die Ehe eines / einer Deutschen genießt einen so hohen rechtlichen Schutz, dass selbst kleinere straf- / arbeits- / aufenthaltsrechtlichen Vergehen keine negative Wirkung entfalten, sofern überhaupt tatsächlich vorhanden.

Da Chile kein Staat mit unsicherem Urkundenwesen ist, sondern sogar ein Staat des Übereinkommens "Haager Apostille" ist, ist mit den entsprechenden chilenischen Urkunden (Heiratsurkunde etc.) in DEU mit keinerlei Problemen zu rechnen.

Also einfach nicht zu viele Gedanken im Vorfeld, einfach machen - und staunen, wie glatt und unproblematisch alles am Ende läuft.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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MariePunyo
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 08.11.2019 um 21:40:13
 
Danke für eure Antworten! Ja, es ist "nur eine Grenzübertrittsbescheinigung"..puh! Smiley

Dann drückt uns bitte die Daumen!
Vielen vielen Dank für die Hilfe und Tipps!!
Liebe Grüße
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