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(Komplizierter) Ehegattennachzug aus Chile (Gelesen: 3.416 mal)
MariePunyo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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04.11.2019 um 22:16:46
 
Guten Abend,

mein Verlobter und ich sind in einer eher ungünstigen Lage (vermute ich)...Ich hoffe hier kann uns vielleicht jemand helfen! Wir sind für jede Hilfe dankbar!!

Ich erkläre kurz die Situation:
Ich, weiblich,30 Jahre, in Deutschland geboren. Mein Verlobter: Chilene, 33. Wir haben einen Standesamttermin am 12.02.2020 in Santiago de Chile. Danach wollen wir in der deutschen Botschaft in Santiago den Ehegattennachzug beantragen. Ich habe jedoch die Befürchtung, dass dieser ihm nicht erteilt wird, da mein Verlobter im vergangenen Jahr (2018) einmal seine Ausreisefrist aus Deutschland versäumt hat. Darauf hin hat er eine "Grenzüberschrittsbescheinigung" erhalten, die ihn dazu aufgefordert hat das Deutschland binnen zwei Monaten zu verlassen. Ein daraufhin im April diesen Jahres beantragtes Visum zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit für zwei Jahre wurde abgelehnt, mit der Begründung man glaube nicht, er würde sich an die gesetzlichen Regelungen in Deutschland halten wollen und sei nicht fähig, sich alleine zu finanzieren. Auch wurde ihm vorgeworfen, dass er während der Zeit, die er zu lange in Deutschland war (illegalerweise) weiter eine berufliche Tätigkeit ausgeübt habe. Ihm war leider nicht bewusst, dass er etwas falsches macht.

Wir sind beide künstlerisch-selbstständig tätig. Ich verdiene durchschnittlich 1100 Euro im Monat - er eher weniger.

Gibt es überhaupt Hoffnung darauf, dass uns der Ehegattennachzug nach Deutschlan erteilt wird?? Wenn nicht, was können wir machen?
Bitte helft uns.. Traurig

Viele Grüße
Marie
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Aras
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Antwort #1 - 04.11.2019 um 23:28:58
 
Ja, setzt den Plan um( Heirat in Chile) und das Visum wird erteilt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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HeFi
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Antwort #2 - 05.11.2019 um 00:01:52
 
Aras schrieb am 04.11.2019 um 23:28:58:
Ja, setzt den Plan um( Heirat in Chile) und das Visum wird erteilt.

Alternativ kommt eine Eheschließung in DE mit einem sog. Heiratsvisum (Visum zur Eheschließung in DE) in Betracht.
Die Unterschiede sind hier erklärt-> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1472629562/7#7

Ein Visum zur Eheschließung in DE ist immer dann zu empfehlen,
WENN
1. die Ehe später in Deutschland gelebt werden soll,
2. der Ehepartner aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen kommt,
3. der Ehepartner aus einem Land kommt, in dem die Polygamie erlaubt ist,
4. der Verdacht auf Scheinehe im Raum stehen könnte

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HeFi
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Antwort #3 - 05.11.2019 um 00:18:02
 
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deerhunter
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Antwort #4 - 05.11.2019 um 07:47:48
 
HeFi schrieb am 05.11.2019 um 00:01:52:
Alternativ kommt eine Eheschließung in DE mit einem sog. Heiratsvisum 


Aber nicht mit 1.100 € Einkommen aus selbständiger Tätigkeit...es sei denn man findet einen VE Geber
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namaskaram
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Antwort #5 - 05.11.2019 um 10:16:08
 
Hat dein Verlobter einen bestandenen A1 Test? Den wird er für die Familienzusammenführung benötigen.
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MariePunyo
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Antwort #6 - 05.11.2019 um 10:32:35
 
Danke für die bisherigen Antworten! Smiley

namaskaram schrieb am 05.11.2019 um 10:16:08:
Hat dein Verlobter einen bestandenen A1 Test? Den wird er für die Familienzusammenführung benötigen. 

--> Ja, das ist in Arbeit..Bekommt er hin..Smiley


Glaubt ihr denn, dass uns das Visum trotz seiner zu vorigen Visums-Ablehnung und meines geringes Gehaltes so einfach gegeben wird??
Also ich meine das der Familienzusammenführung, wenn wir in Chile heiraten..

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deerhunter
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Antwort #7 - 05.11.2019 um 10:36:53
 
MariePunyo schrieb am 05.11.2019 um 10:32:35:
Glaubt ihr denn, dass uns das Visum trotz seiner zu vorigen Visums-Ablehnung und meines geringes Gehaltes so einfach gegeben wird??
Also ich meine das der Familienzusammenführung, wenn wir in Chile heiraten..


Vermutlich ja...kommt darauf an, was in den Datenbanken, über die Straftaten / Ordnungswidrigkeiten steht. Gibt es eine Einreisesperre? Bei Hochzeit in Chile spielt dein Einkommen keine Rolle!
Ein Problem sehe ich möglicherweise in der KV....selbstständig heißt vermutlich PKV und dort gibt es keine Familienversicherung für den Ehemann!
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lottchen
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Antwort #8 - 05.11.2019 um 10:40:54
 
Dein Gehalt ist nicht von Bedeutung da ein Deutscher seinen LU und den des Partner nicht sichern muss.

Ein deutscher Ehepartner ist schon ein starkes Argument um das Visum zu bekommen. Falls er eine Einreisesperre hat müsste die aber erst mal aufgehoben werden. Und wir wissen ja hier nicht, was die Behörden sonst so über ihn gespeichert haben, ob er z.B. als Gefährder oder Terrorist geführt wird. Macht Euch einfach darauf gefasst dass es eine Weile dauern könnte.
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MariePunyo
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Antwort #9 - 05.11.2019 um 10:50:29
 
lottchen schrieb am 05.11.2019 um 10:40:54:
Dein Gehalt ist nicht von Bedeutung da ein Deutscher seinen LU und den des Partner nicht sichern muss.


Nicht? Ich war der Meinung jetzt schon des öfteren gelesen zu haben, man müsste nachweisen, für die Ehegemeinschaft mindestens so sorgen zu können, dass der ausländische Ehegatte nicht auf deutsche Sozialhilfen angewiesen wäre....Was wir so oder so nicht sind, auch mit dem geringen Gehalt, da unsere Ansprüche sehr gering sind..

lottchen schrieb am 05.11.2019 um 10:40:54:
Ein deutscher Ehepartner ist schon ein starkes Argument um das Visum zu bekommen. Falls er eine Einreisesperre hat müsste die aber erst mal aufgehoben werden. Und wir wissen ja hier nicht, was die Behörden sonst so über ihn gespeichert haben, ob er z.B. als Gefährder oder Terrorist geführt wird. Macht Euch einfach darauf gefasst dass es eine Weile dauern könnte. 

Davon gehe ich nicht aus, aber kann man das irgendwo raus finden?
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MariePunyo
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Antwort #10 - 05.11.2019 um 11:12:28
 
deerhunter schrieb am 05.11.2019 um 10:36:53:
Ein Problem sehe ich möglicherweise in der KV....selbstständig heißt vermutlich PKV und dort gibt es keine Familienversicherung für den Ehemann!



Also noch bin ich gesetzlich über ieTechniker Krankenkasse versichert. Kümmere mich aber gerade drum, in die Künstlersozialkasse (KSK) zu kommen...
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lottchen
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Antwort #11 - 05.11.2019 um 12:00:53
 
MariePunyo schrieb am 05.11.2019 um 11:12:28:
Also noch bin ich gesetzlich über ieTechniker Krankenkasse versichert. Kümmere mich aber gerade drum, in die Künstlersozialkasse (KSK) zu kommen...


Vielleicht solltest Du damit noch warten. Solange Du gesetzlich versichert bist müsste Dein Mann über Dich familienversichert werden können. Gibt es bei der KSK eine Familienversicherung? Oder kommt er problemlos selber in die KSK wenn er hier lebt? Das solltest Du alles vorab schon abklären.
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Alana
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Antwort #12 - 05.11.2019 um 20:44:57
 
lottchen schrieb am 05.11.2019 um 12:00:53:
Vielleicht solltest Du damit noch warten. Solange Du gesetzlich versichert bist müsste Dein Mann über Dich familienversichert werden können. Gibt es bei der KSK eine Familienversicherung? Oder kommt er problemlos selber in die KSK wenn er hier lebt? Das solltest Du alles vorab schon abklären.

Nein, mit dem Gang in die Künstlersozialversicherung muss man deshalb nicht warten, denn die KSK ist keine Krankenversicherung. Wenn man als Freiberufler nicht üppig verdient, sollte man auf jeden Fall überlegen, in die KSK zu kommen.

Die KSK nimmt für Freiberufler aus dem künstlerischen Bereich bei der Sozialversicherung eine Rolle ein, die in etwa der Rolle des Arbeitgebers von Angestellten entspricht. Man zahlt seinen monatlichen Beitrag an die KSK. Die KSK legt denselben Betrag (wie beim Arbeitgeberanteil) drauf und führt dann die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (hier die TK oder jede andere GKV), für die Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung ab.

Der Vorteil ist für einen geringverdienenden Freiberufler bei der KV: Man zahlt dann dort einkommensabhängige Beiträge (und nicht den Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige). Und wie gesagt: Die KSK übernimmt die  Hälfte der Beiträge, wie auch die Hälfte der Beiträge für Pflege- und Rentenversicherung.
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MariePunyo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 05.11.2019 um 22:09:53
 
@Alana

Also meinst Du, mein Verlobter kann dann trotzdem über meine Krankenversicherung mitversichert sein?

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Antwort #14 - 05.11.2019 um 22:54:45
 
MariePunyo schrieb am 05.11.2019 um 22:09:53:
Also meinst Du, mein Verlobter kann dann trotzdem über meine Krankenversicherung mitversichert sein?

Auch wenn die Zahlung deiner Beiträge über die KSK läuft, bist du ganz normales Mitglied deiner Krankenkasse. Wenn dein Verlobter Ehemann die gesetzlichen Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung erfüllt, dann hat er auch bei Zahlung der Beiträge über die KSK Anspruch darauf.

Siehe z.B. unter den FAQ der KSK:

Zitat:
6. Kann ich meine Familie bei der KSK mitversichern? Was kostet das?
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie dieselben Leistungsansprüche wie ein Arbeitnehmer. Hierzu gehört, dass für den Ehepartner und die Kinder eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen kann. Ob Sie bzw. Ihre Familie einen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung haben, kann nur die zuständige (ausgewählte) Krankenkasse entscheiden, die KSK ist für diese Prüfung nicht zuständig.


https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/faq-kuenstler-und-...
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