Hallo an alle, ich bin leider in meiner Situation total verzweifelt und werde mich auf jede Hilfe freuen -
Ich wohne seit 2008 in Deutschland, habe hier meinen BA Abschluss in Politik- und Sozialwissenschaften gemacht und gearbeitet (Teilzeit). Seit 2015 bin ich verheiratet und habe 2015 eine
AE für 3 Jahre erhaltet. Mein Mann war ca. 1,5 Jahre arbeitsunfähig und er hat Hilfe vom Sozialamt bekommen. Ich war die ganze Zeit arbeitstätig (leider aber nur Teilzeit) und hatte meine
LU immer gesichert, auch wenn das Jobcenter es anders gesehen hat und uns als "Bedarfsgemeinschaft" bezeichnete. Dieses Jahr habe ich eine weitere
AE für 3 Jahre und keine
NE bekommen, da mein Mann arbeitslos ist.
Verstehe ich es richtig, dass ich einen Anspruch auf eine
AE laut der Bleiberechtsregelung habe?
https://www.nds-fluerat.org/themen/aufenthaltsverfestigung/bleiberechtsregelung-...Ist es möglich, meine jetzige
AE zu "wechseln", ohne Trennung/Scheidung? Darf ich eine
AE bekommen, die unabhängig von meiner Ehe ist? Was passiert, wenn ich mich von meinem Mann trenne - darf ich dann gleich auf eine andere
AE "umsteigen"?
Könnte mir vielleicht jemand eine_n Anwalt_in hier in Berlin empfehlen, d_ie sich damit auskennt?
Ich danke euch allen im Voraus für die Hilfe!