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LU nicht gesichert - NE trotzdem möglich? (Gelesen: 970 mal)
Xi M
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag LU nicht gesichert - NE trotzdem möglich?
28.10.2019 um 13:34:32
 
Hallo an alle, ich bin leider in meiner Situation total verzweifelt und werde mich auf jede Hilfe freuen -

Ich wohne seit 2008 in Deutschland, habe hier meinen BA Abschluss in Politik- und Sozialwissenschaften gemacht und gearbeitet (Teilzeit). Seit 2015 bin ich verheiratet und habe 2015 eine AE für 3 Jahre erhaltet. Mein Mann war ca. 1,5 Jahre arbeitsunfähig und er hat Hilfe vom Sozialamt bekommen. Ich war die ganze Zeit arbeitstätig (leider aber nur Teilzeit) und hatte meine LU immer gesichert, auch wenn das Jobcenter es anders gesehen hat und uns als "Bedarfsgemeinschaft" bezeichnete. Dieses Jahr habe ich eine weitere AE für 3 Jahre und keine NE bekommen, da mein Mann arbeitslos ist.

Verstehe ich es richtig, dass ich einen Anspruch auf eine AE laut der Bleiberechtsregelung habe? https://www.nds-fluerat.org/themen/aufenthaltsverfestigung/bleiberechtsregelung-...

Ist es möglich, meine jetzige AE zu "wechseln", ohne Trennung/Scheidung? Darf ich eine AE bekommen, die unabhängig von meiner Ehe ist? Was passiert, wenn ich mich von meinem Mann trenne - darf ich dann gleich auf eine andere AE "umsteigen"?

Könnte mir vielleicht jemand eine_n Anwalt_in hier in Berlin empfehlen, d_ie sich damit auskennt?

Ich danke euch allen im Voraus für die Hilfe!
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Beiträge: 6.389

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.10.2019 um 13:40:08
 
Ist Dein Mann Deutscher?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.10.2019 um 23:46:29
 
Xi M schrieb am 28.10.2019 um 13:34:32:
Verstehe ich es richtig, dass ich einen Anspruch auf eine AE laut der Bleiberechtsregelung habe? https://www.nds-fluerat.org/themen/aufenthaltsverfestigung/bleiberechtsregelung-....

Der im og Link genannte § bezieht sich auf § 25b geduldete Ausländer und kann Dich nicht betreffen, weil
Xi M schrieb am 28.10.2019 um 13:34:32:
bin ich verheiratet und habe 2015 eine AE für 3 Jahre erhaltet.


Du hast einen Anspruch auf eine AE, wenn die Ehe weiter gelebt wird.
Zur Beantwortung Deiner Frage sind weitere Angaben nötig.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.10.2019 um 10:14:14
 
HeFi schrieb am 28.10.2019 um 23:46:29:
Du hast einen Anspruch auf eine AE, wenn die Ehe weiter gelebt wird.

Nach § 28 Abs. 2 Familiennachzug zu Deutschen > http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65962.htm
Zitat:
(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. 2§ 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. 3Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Xi M schrieb am 28.10.2019 um 13:34:32:
Darf ich eine AE bekommen, die unabhängig von meiner Ehe ist? 

evtl. Ja, nach § 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
http://www.buzer.de/gesetz/4752/a176957.htm
wenn Du die dortingen Bedingungen erfüllst.
Xi M schrieb am 28.10.2019 um 13:34:32:
habe hier meinen BA Abschluss in Politik- und Sozialwissenschaften gemacht und gearbeitet

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« Zuletzt geändert: 29.10.2019 um 10:27:07 von HeFi »  
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