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Schwanger von einem anderen/ FZF möglich?? (Gelesen: 1.936 mal)
AmaKo
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30.10.2019 um 21:49:08
 
Guten Abend liebes Forum,

heute möchte ich mich an eine Frage an Euch wenden.
Es geht um einen deutschen Staatsbürger der vor 2 Jahren eine Ghanaerin in Ghana geheiratet hat und sie durch die FZF nach Deutschland kam vor 1 1/2 Jahren.

Die Dame hat sofort für 3 Jahre den Aufenthalt bekommen.
Den Integrationskurs hat sie angefangen, ob sie den komplett absolviert hat, weiß ich nicht.

Nun war/ ist es so, dass die Frau die ganze Zeit in Ghana ein Freund hatte, wovon der Ehemann aber natürlich nichts wusste.
Vor einigen Monaten ist die Frau alleine nach Ghana gereist und nun stellte sich raus, dass sie schwanger ist, und zwar von dem Freund in Ghana, nicht von ihren deutschen Ehemann, woraus sie auch öffentlich kein Geheimnis macht....

Ich habe die starke Vermutung, dass sie dadurch versucht, den ghanaischen Freund, durch das gemeinsame Kind, nach Deutschland zu bringen.

Meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet zu sein, durch diese Ehe erst überhaupt einen Aufenthaltstitel bekommen zu haben, während der Ehe von einem ghanaischen Staatsbürger ein Kind zu erwarten und der Mann dann hier während der noch bestehenden Ehe, durch das Kind nach Deutschland kommen kann??

Kann ihr durch den Betrug der Aufenthaltstitel entzogen werden??

Diese ganze Sache tut mir sehr sehr leid für den Mann, dass er so betrogen und belogen worden ist und ich ganz einfach glaube, dass diese Frau keine Ahnung hat, aber denkt,  dass das funktionieren wird nach dem Motto/ weit verbreiteten Irrglaube " Kind in Deutschland geboren= Deutsche Staatsbürgerschaft/ Paperbaby.

Ich bedanke mich für Eure Antwort
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HeFi
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Antwort #1 - 30.10.2019 um 21:56:24
 
AmaKo schrieb am 30.10.2019 um 21:49:08:
Meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet zu sein, durch diese Ehe erst überhaupt einen Aufenthaltstitel bekommen zu haben, während der Ehe von einem ghanaischen Staatsbürger ein Kind zu erwarten und der Mann dann hier während der noch bestehenden Ehe, durch das Kind nach Deutschland kommen kann??

JA, denn das Kind wird ehelich geboren und dadurch deutsch, weil dann der Deutsche der rechtliche Vater ist, es sei denn dieser fechtet die Vaterschaft erfolgreich an.

Da der biologische Vater aber nicht der rechtliche Vater ist, kann der biologische Vater daraus kein Aufenthaltsrecht in DE ableiten.
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« Zuletzt geändert: 30.10.2019 um 22:09:01 von HeFi »  
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AmaKo
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Antwort #2 - 30.10.2019 um 22:10:01
 
Ja, das wird er auch tun.

Kann er das noch während der Schwangerschaft tun ??
Falls es zeitlich nicht mehr klappt und das Kind geboren ist, wird dem Kind die Staatsbürgerschaft wieder "entzogen"??

Lg
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Alacrity
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Antwort #3 - 30.10.2019 um 22:23:43
 
Das Gesetz sieht den Ehemann als Vater, des Kuckuckskinds. Damit kann der leibliche Vater kein Visum zur FZF zum Kind erteilt bekommen.

Andererseits bei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft oder schneller Einreichung der Scheidung und Anerkennung durch den leiblichen Vater verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Alacrity
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Antwort #4 - 30.10.2019 um 22:34:25
 
Vaterschaftsanfechtung geht erst nach der Geburt.

Wenn der Ehemann den Scheidungsantrag einreicht und der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennt und Ehefrau und Ehemann dem zustimmen, dann geht es auch ohne Anfechtung.
Bei Trennung muss die Ehefrau einen anderen Aufenthaltszweck finden, die AE nach 28 würde nicht verlängert werden.
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nixwissen
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Antwort #5 - 30.10.2019 um 22:40:38
 
Moin,

Der Deutsche ist (wird) der rechtliche Vater durch die Ehe, der biologische Vater kann da gar nichts ableiten.
Solange das so ist, wird sie in D ohne wenn und aber in D bleiben können bis das Kind volljährig ist, denn das Kind ist deutsch.

Wenn er sich jetzt sofort trennt und die Vaterschaft anficht, müsste sie mit dem Kind D verlassen, da sie keine 2 Jahre verheiratet zusammen gelebt haben waren. Oder war es 3 Jahre in D und 2 Jahre verheiratet und zusammen?
Die Trennung beendet das eheliche Zusammenleben in diesem Sinne, nicht erst die Scheidung!

Die Sache ist alles andere als einfach, er sollte sich dringend einen spezialisierten Anwalt suchen. Familien- und Ausländerrecht wäre optimal aber ich denke die Sache mit der Vaterschaft ist haariger und wichtiger.
Für ihn sollte das Wichtigste sein, die rechtliche Vaterschaft loszuwerden.

Ich habe keine Ahnung wie das ist, wenn das Kind als Deutsche(r) geboren wird und danach die Vaterschaft durch ein Gericht verneint wird. Ist das Kind dann plötzlich doch nicht mehr deutsch? Geht das so einfach nachträglich?
Ich fürchte nein, wobei ich hoffe, daß ich mich irre.
Dann hätte die Mutter ein deutsches Kind, könnte dadurch bleiben und der biologische Vater könnte rechtlicher Vater werden und auch nach D kommen.
Bitte erklärt mir, daß dieser pefide Trick so nicht funktioniert!

Sobald der deutsche Bald-Ex die Vaterschaft los ist, kann ihm das aber egal sein.
Was aus der Ehe an Unterhalt herauskommt muss ihm sein Anwalt sagen. Im Vergleich zum potentiellen Unterhalt für ein Kind das nicht seins ist ist das aber in jedem Fall vernachlässigbar.

Alles Obige natürlich vorrausgesetzt, daß er aufgrund des Sachverhalts Frau und Kind "loswerden" will.

Gruß,
Norbert
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Antwort #6 - 30.10.2019 um 23:06:06
 
Vielleicht weniger spekulieren und einfach nichts schreiben, wenn nix wissen (oder wie eingeräumt: "keine Ahnung"). Zumindest die Mühe, vorher zu recherchieren hielte ich für angebracht, wenn man denn unbedingt etwas antworten möchte.

Der Ehemann / rechtliche Vater lässt sich scheiden und trennt sich rechtlich von der Dame, lässt die Kindsmutter in dem Glauben, dass alles wie von ihr geplant funktioniert.
Nach Trennung und Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater, wie von Alacrity beschrieben, wird die Mutter dann eben feststellen müssen:

- Das Kind verliert zum Zeitpunkt der Geburt rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit
-> Google, 3 Sekunden: Klick mich.
Es wird nicht staatenlos, da, soweit mir bekannt, es dann ghanaischer Staatsbürger bleibt / wird.

- Die Mutter wird keine Verlängerung der AE nach §28 bekommen, da nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft mit dem Deutschen. Das Kind ist nicht deutsch.

- Der Kindsvater aus Ghana wird keinen Nachzugsanspruch geltend machen können aufgrund des ghanaischen Kindes.
Es sei denn, bestenfalls, die Mutter (und damit das Kind) kann eine AE zu anderem Zweck erhalten, was ja nun alles andere als besonders wahrscheinlich ist.
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nixwissen
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Antwort #7 - 30.10.2019 um 23:18:17
 
Sorry, da haben sich viele Beiträge mit meinem überschnitten. Alle bis auf den Ersten.
Edit: In vielen Foren gibt es eine Warnung, wenn zwischenzeitlich neuere Beiträge geschrieben wurden.

Einen Anwalt wird er sich für die Scheidung aber so oder so nehmen.
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Antwort #8 - 30.10.2019 um 23:30:41
 
Ja, das kann Sinn machen, um der vermeintlich bauernschlauen Strategie der Kindsmutter eine rechtlich haltbare Gegenstrategie / Falle entgegenzusetzen. Dann sollte es aber tatsächlich ein erfahrener Anwalt für Familienrecht sein, am besten mit Bezügen zum Aufenthaltsrecht.

Wichtig ist es jedenfalls, schnellstmöglich die (im Idealfall erst einmal einvernehmliche) Trennung und die Anfechtung (im Idealfall erst einmal einvernehmlich) der Vaterschaft in Gang zu setzen.
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