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Lange Bearbeitunszeiten, Anspruch auf Duldung ? (Gelesen: 2.936 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltsrecht wegen Personenfürsorge
Uldafra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.08.2019 um 17:14:18
 
Meine Tochter, 8 Monate, wurde in Peru geboren. Seit 1. August ist sie mit ihrer Mutter bei mit in Deutschland. Lt Standesamt besitzt sie die deutsche Staatsbürgerschaft, da schon Vaterschaftsanerkennung in Peru erfolgte. Leider wird erst ende September ( Termin vorhanden die Geburtsurkunde erstellt. Somit können vorher keine weiteren Schritte unternommen werden. Habe für den 5. Oktober ein Beratungstermin bei der Ausländerbehörde und am 22. Oktober einen Termin zur Beantragung des Aufenthaltes für die Mutter. Für den 5. Oktober einen Termin beim Bürgerbüro für die Meldung der Beiden. Leider lässt sich ein Schritt nicht vor dem zweiten machen. Grundsätzlich müsste meine Partnerin am 28. 10 Deutschland wieder verlassen. Bis dahin wird auf jeden Fall der Aufenthaltstitel nicht bearbeitet sein. Was passiert in diesem Fall ? Hat sie ab Registrierung bei der Ausländerbehörde dann automatisch eine Duldung ? Oder wie sollen wir uns verhalten. Meine Partnerin wird auf jeden Fall nicht ohne unsere Tochter ausreisen und ein zweites Mal möchte ich beiden keine 40 Stunden Reise zumuten. Was ist rechtlich der korrekte Weg. Ich bedanke mich im Voraus .
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fab87
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Antwort #1 - 28.08.2019 um 17:25:35
 
Ist die Mutter mit FzF VIsum zum Familiennachzug zum deutschen Kind eingereist? Oder einfach nur visumsfrei für einen Kurzaufenthalt? Für einen angestrebten Daueraufenthalt hätte wohl das Visumsverfahren durchlaufen werden müssen, das hätte dann auch die eventuelle Notwendigkeit einer zweiten Reise verhindert.

Falls mit Fzf VIsum eingereist ist der Aufenthalt legal bis zum (positiven) Entscheid auf eine AE auch, wenn das FZF VIsum abgelaufen ist, diese Fiktion gilt ab Antragstellung die vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums bei der ABH erfolgen muss. Bei Einreise für visafreien Kurzaufenthalt gilt das natürlich nicht.

Wo mit ist das Kind denn eingereist? Es entspricht der Staatenpraxis, dass die Einreise mit Dokumenten des Staates der STaatsbürgerschaft erfolgen soll. Hier auch sinnig, da das Kind deutsche Staatsbürgerin ist, so mit keinen Aufenthaltsbeschränkungen unterliegt.
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Uldafra
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Antwort #2 - 28.08.2019 um 17:38:45
 
Danke für die Antwort. Die Einreise erfolgte Visafrei. Für 3 Monate.
Beide, sowohl Mutter als auch Kind. Die Einreise war erforderlich, da die Mutter zur Vaterschaftsanerkennung anwesend sein musste.  Allerdings hat uns jetzt die Standesbeamtin erklärt, dass die Vaterschaftsanerkennung in Peru reiche und dies nicht mehr explizit hier erfolgen muss. Sorgerecht haben wir beide nach der Erklärung im Jugendamt. Somit kann man der Mutter den Aufenthalt nicht verwehren da sie ein Recht auf Personenfürsorge hat. Die Frage ist halt nur der zeitliche Aspekt. In Deutschland bekommt man in 3 Monaten nie alles unter einen Hut. So wie unsere im letzten Jahr geplante Hochzeit. Zwinkernd
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fab87
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Antwort #3 - 28.08.2019 um 17:57:38
 
Sagen wir mal so, der rechtliche korrekte Weg, der hier beabsichtigt oder unbeabsichtigt, umgangen wird wäre das VIsumsverfahren aus dem Ausland zum Familiennachzug zum deutschen Kind gewesen. So wie hier sollte es eigentlich nicht laufen.

Da es aber zum deutschen Kind und nicht zum Ehepartner sein soll wird es hier möglicherweise gute Chancen geben, dass eine AE im Inland ohne Nachholung des Visumsverfahren erteilt wird. Korrekt ist das alles aber nicht so wirklich. Einfach den ANtrag stellen, der Aufenthalt gilt dann bis zum Entscheid des Antrags als legal was womöglich mit einer FIktionsbescheinigung bestätigt wird (auch ohne diese würde sich aber nichts ändern). Antrag kann jetzt einfach schon formlos per Post gestellt werden a la "Hiermit beantrage ich eine AE nach §XX. Mfg die Antragstellerin". Dann sehen was passiert. Rechtlich ist jedoch eine Ausreise und dann die EInholung eines nationalen Visums vorgesehen.
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Antwort #4 - 28.08.2019 um 18:16:42
 
Ja, grundsätzlich war dies auch so von uns geplant. Daher der Versuch im letzten Jahr zu heiraten. ( Schwangerschaft war da noch nicht bekannt) Da aber eine Übersetzung der Übersetzung der Ledigkeitsbescheinigung gefordert wurde. ( Diese wurde in der deutschen Botschaft in Lima übersetzt ) Also man vertraut eigentlich der eigenen Botschaft nicht  Zwinkernd. Und der dann folgenden Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis war dies zeitlich nicht zu schaffen. Daher ist sie wieder nach Peru ausgereist. Um nun die deutsche Staatsbürgerschaft unserer Tochter zu begründen muss diese innerhalb eines Jahres in des deutsche Geburtenregister eingetragen werde. Wie schon bemerkt wurde die Anwesenheit der Mutter verlangt. Also war dies für uns der einzig mögliche Weg. Natürlich will ich eine erneute Rückreise jetzt verhindern. Nicht zuletzt wegen der entstehenden Zusatzkosten.
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Uldafra
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Antwort #5 - 28.08.2019 um 18:22:34
 
Noch einen kleinen Hinweis. Ein Visum zur Familienzusammenführung hätte nicht gestellt werden können. Da das Kind ja nicht in Deutschland war. Allerdings eins zur Eheschließung hätten wir stellen können, was aber wohl in etwa das gleiche ist. Jedoch ist es zb. in Peru nicht so einfach bei einem Goethe Institut einen Deutschtest zu absolvieren das es dieses nur in Lima gibt. Und die Reise mit dem Bus etwa 12 Stunden dauert.
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lottchen
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Antwort #6 - 28.08.2019 um 18:35:08
 
Uldafra schrieb am 28.08.2019 um 18:22:34:
Ein Visum zur Familienzusammenführung hätte nicht gestellt werden können. Da das Kind ja nicht in Deutschland war.


Wie kommst Du denn da drauf? Dann dürfte eine komplette Familie ja auch niemals ein Visum auf FZF stellen wenn die im Ausland leben und irgendwann beschließen, nach D zu gehen. Natürlich hätte sie das Visum zur FZF (zum deutschen Kind) beantragen können, ja müssen.
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HeFi
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Antwort #7 - 29.08.2019 um 01:56:05
 
Uldafra schrieb am 28.08.2019 um 18:22:34:
Ein Visum zur Familienzusammenführung hätte nicht gestellt werden können. Da das Kind ja nicht in Deutschland war

Natürlich hätte ein FzF-Visum (zum deutschen Kind) gem. § 28 AfenthG beantragt und erteilt werden können (unter der Voraussetzung, daß die Kindesmutter zusammen mit dem deutschen Kind einreist) Dabei besteht ein Rechtsanspruch auf das FzF-Visum.

Die Kindesmutter kann mMn auch jetzt noch (ohne Ausreise) eine AE gem. § 28 zum deutschen Kind beantragen, eine Erteilung liegt hier allerdings im Ermessen der ABH.

§ 5 Abs. 2 Satz 2 --> http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65936.htm
"2Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen..."


AVV zum AufenthG --> http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.p...
Ziff. 5.2.2.1
"Von der Einhaltung des Visumverfahrens kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis .... erfüllt sind..."


Ziff. 5.2.3
"In Ermessensfällen kann von der Nachholung des Visumverfahrens abgesehen werden, wenn sie auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ...
– im Haushalt des Ausländers betreuungsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige
Personen leben, deren Betreuung im Fall der Reise nicht gesichert wäre ..."


Die Unzumutbarkeit der Ausreise (zur Nachholung des Visaverfahrens) könnte sich mMn aus der Unabkömmlichkeit der Mutter aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit und dem Alter des Säuglings ergeben.
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« Zuletzt geändert: 29.08.2019 um 02:11:20 von HeFi »  
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deerhunter
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Antwort #8 - 29.08.2019 um 08:06:25
 
HeFi schrieb am 29.08.2019 um 01:56:05:
Die Unzumutbarkeit der Ausreise (zur Nachholung des Visaverfahrens) könnte sich mMn aus der Unabkömmlichkeit der Mutter aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit und dem Alter des Säuglings ergeben. 


Ich kenne einen Fall, da gab es dann bis zum ALter von 1 Jahr nur Duldung (glaube ich), dann musste das Visumverfahren nachgeholt werden, durch Ausreise (mit Vorabzustimmung)! War dann in 5 Tagen wieder im Land
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Antwort #9 - 29.08.2019 um 13:26:24
 
Uldafra schrieb am 28.08.2019 um 17:14:18:
Meine Tochter, 8 Monate, wurde in Peru geboren...

deerhunter schrieb am 29.08.2019 um 08:06:25:
Ausreise (mit Vorabzustimmung)..! 

JA, wenn schon Ausreise zur Nachholung des VisaVerfahrens, dann ist eine Vorabzustimmung der ABH das Mindeste, was in mMn diesem Falle angestrebt/erreicht werden sollte.
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Antwort #10 - 29.08.2019 um 16:24:27
 
Also zuerst vielen Dank für eure Hilfe.
Grundsätzlich ist das Alles nicht so geplant gewesen und langfristig ist mein Weg eher die Ausreise. Trotzdem möchte ich vor allem unserer Tochter alle Wege offen halten und natürlich spielt derzeit auch ein wirtschaftlicher Aspekt mit. Ich meine im Bezug auf Verdienstmöglichkeiten hier in Deutschland im Gegensatz zu Peru.
Auf anraten bin ich nun dabei den Antrag zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung auszufüllen und dann mal sehen was kommt.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Dort wird gefragt ob man sich schon einmal in Deutschland aufgehalten hat. Der Zweck wird nicht erfragt.

Zählt ein touristischer Aufenthalt auch als Aufenthalt im Sinne dieses Fragebogens ? Sie befand sich 2018 für 3 Monate in Deutschland aber rein als Tourist. Wenn ich dies so angebe aber keine Kommentar abgebe könnte doch angenommen werden das dies illegal war oder liege ich da falsch ?
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Antwort #11 - 29.08.2019 um 16:55:05
 
Eine Behörde darf nie annehmen, dass irgend etwas illegal war. Wenn sie etwas annimmt, muss sie erst nachfragen.

Am besten alles reinschreiben und gucken, ob es Fragen gibt. Ist der Behörde meistens egal, weil sie sich auf deutsches Kind und Mutter konzentriert.

Falls eine Diskussion entsteht: Das Kind soll unbedingt in Deutschland bleiben, Trennung von der Mutter wäre schädlich, also bitte Verzicht auf das Visum.
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Antwort #12 - 29.08.2019 um 17:50:01
 
Vielen Dank und genau so werde ich das Ganze jetzt auch angehen
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Antwort #13 - 29.08.2019 um 18:05:53
 
Uldafra schrieb am 29.08.2019 um 16:24:27:
Grundsätzlich ist das Alles nicht so geplant gewesen und langfristig ist mein Weg eher die Ausreise. Trotzdem möchte ich vor allem unserer Tochter alle Wege offen halten und natürlich spielt derzeit auch ein wirtschaftlicher Aspekt mit. Ich meine im Bezug auf Verdienstmöglichkeiten hier in Deutschland im Gegensatz zu Peru.

Wie sollen wir DAS ^^^ verstehen ?
Du willst die (8 Monate alte) Tochter oder/und die Kindesmutter gar nicht in Deutschland haben oder ?

reinhard schrieb am 29.08.2019 um 16:55:05:
also bitte Verzicht auf das Visum.

Wer soll auf das Visum "verzichten" ?
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Antwort #14 - 29.08.2019 um 20:47:23
 
HeFi schrieb am 29.08.2019 um 18:05:53:
Wer soll auf das Visum "verzichten" ?


Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis ist unter anderem ein Visum (also das "richtige" Einreisevisum). Die Ausländerbehörde kann darauf verzichten, zum Beispiel um dem kleinen Kind dazu zu verhelfen, nicht von der Mutter getrennt zu werden.

Lektüre dazu: Aufenthaltsgesetz, § 5, Absatz 2.
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