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FZF begründen: Warum so lange nach der Eheschließung? (Gelesen: 1.407 mal)
Melanny
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01.09.2019 um 08:28:39
 
Guten Morgen,

wegen der FZF (Termin - Anfang Oktober) schrieb ich die ABH an. Alles soweit in Ordnung. Nun gibt es eine E-Mail, wo darum gebeten wurde, dass wir schlüssig darlegen sollen, warum wir erst einige Jahre (3) nach Eheschließung zusammen leben wollen. Uns fiel dazu nichts Besonderes ein - wir haben es so, bereits vor Eheschließung, geplant: spätestens, wenn wir beide unsere Rente haben.

Scheint nicht zu reichen, wir sollen uns auf ein Gespräch diesbezüglich einstellen.  Wozu  das Ganze?

Melanny
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« Zuletzt geändert: 01.09.2019 um 08:39:00 von Melanny »  
 
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Antwort #1 - 01.09.2019 um 10:19:37
 
Melanny schrieb am 01.09.2019 um 08:28:39:
Wozudas Ganze?


Scheinehe?
Es erscheint zumindest merkwürdig, wenn man vor 3 Jahren eine Ehe eingeht, aber getrennt in verschiedenen Ländern lebt.

Hier muss es schon eine schlüssige Begründung geben, warum man das nun ändert
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Melanny
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Antwort #2 - 01.09.2019 um 10:37:53
 
Es war so geplant, schon vor Eheschließung: 2018 oder spätestens, wenn ich in Rente gehe. Wir hätten ja auch erst 2018 heiraten können. Was hätte das geändert? Nach meiner Meinung nichts.

Scheinehe? Heißt das nicht, dass man den anderen einen Aufenthalt hier verschaffen möchte wegen Vergünstigungen?
Mein Mann hat keine Vergünstigungen durch eine AE, im Gegenteil durch den Umzug büßt er bzw. büßen wir ein. (Rentenkürzung - rund 550 CD und keine kostenlose KV mehr für ihn.)
Dennoch, unseren LU können wir aus eigenen Einkünften finanzieren.
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Antwort #3 - 01.09.2019 um 11:21:46
 
Ja, dann begründe es so! Es ist ja, zumindest im normalen Behördendenken, etwas merkwürdig wenn man heiratet und dann noch Jahre viele 1000 km voneinander entfernt lebt!
Ich glaube nicht, dass es deshalb Probleme geben wird, die ABh verlangt nur eine plausible Begründung!
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Melanny
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Antwort #4 - 01.09.2019 um 11:44:56
 
Was fällt mir beim Zurückdenken so ein?

Geheiratet Sommer 2016 - meine Freundin entschloss sich, als Trauzeuge mit zu reisen. Mein Geschenk zum 60. Geburtstag von ihr, haben wir sofort angenommen - daher 2016 geheiratet. Wir waren 4 Wochen dort, er im Herbst 9 Wochen hier.

Sommer 2017 - Dokumente fertig. Er 10 Wochen hier. Meine Mutter wurde im Mai, "über Nacht" zum Pflegefall. Die ganze Organisation, einschließlich Wohnungsauflösung, zog sich bis Frühjahr 2018 hin. Die meiste Zeit verbrachten wir während seiner 10 Wochen bei täglichen Krankenhausbesuchen und der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim.
2018 - er war knapp 3 Monate hier, wir entschlossen uns, dass er 2019 mit A1 kommt, kümmerten uns um Material und das WIE zu A1. Ich im Herbst 2 Wochen dort - Vorbereitung zum Lernen und suche nach einer gemeinsamen Grabstätte für uns in seinem Land. Gekauft 2019 - auch das wollten wir noch geregelt haben.

Ich habe zudem reichlich Zeit investiert, um mich hier mit der GKV auseinanderzusetzen, damit er sich dort versichern kann. Zusage, sofern die AE-Bedingungen erfüllt werden, endlich Juni 2019 bekommen. Diese relative Sicherheit war mir für ihn wichtig.

2019 - Mai: A1 bestanden. Ich wollte im Juli hin fliegen (noch einmal 4 Wochen Urlaub in Kanada) und gemeinsam mit ihm zurück. Haben wir auf September verschoben: Flüge waren günstiger. Ungeplant kam hinzu, dass ich meinen Arm im März gebrochen hatte - musste erst ausheilen, Juli wäre da nichts geworden.

Dürfte dann an "Erklärung" genug sein. Mir erscheint das Ansinnen der ABH dennoch etwas "merkwürdig". Andere brauchen Monate, mitunter Jahre für Eheschließung und FZF auf Grund von Wartezeiten bei Terminen, Urkundenprüfungen, A1-Bestehen. Da kommen mitunter auch locker 3 Jahre zusammen und das vielleicht sogar ohne Gegenbesuch (Rückkehrbereitschaft) des ausländischen Partners.

Im Alter setzt man andere Prioritäten als nur "schnell" zusammen zu ziehen.

Danke für Deine Antwort. Damit reise ich morgen beruhigter.
Melanny
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Antwort #5 - 01.09.2019 um 13:36:05
 
Melanny schrieb am 01.09.2019 um 11:44:56:
Dürfte dann an "Erklärung" genug sein


Denke ich auch 22

Melanny schrieb am 01.09.2019 um 11:44:56:
Mir erscheint das Ansinnen der ABH dennoch etwas "merkwürdig". Andere brauchen Monate, mitunter Jahre für Eheschließung und FZF auf Grund von Wartezeiten bei Terminen, Urkundenprüfungen, A1-Bestehen. Da kommen mitunter auch locker 3 Jahre zusammen und das vielleicht sogar ohne Gegenbesuch (Rückkehrbereitschaft) des ausländischen Partners.


Na ja 3 Jahre nach Hochzeit sind doch eher selten....und man geht ja gerade bei einem privilegierten "Easy" Country wie Kanada eher von direkter Einreise nach Hochzeit aus.
Aber wenn du es so begründest, sollte es kein Problem sein
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