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Visum erteilt - wie geht es weiter? (Gelesen: 2.024 mal)
Luxana1
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i4a rocks!


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11.08.2019 um 13:04:32
 
Hallo zusammen,

aktuell sind die Papiere meines Mannes für die FZF noch in Bearbeitung, aber ich wollte mich dennoch schon mal erkundigen, wie es weiter geht, sobald er das Visum hat.

Was müssen wir hier in DE tun, nachdem er eingereist ist?
Im Bürgeramt anmelden, ist uns bekannt. Desweiteren bei meiner Krankenkasse melden, dass er familienversichert wird.

Müssen wir etwas auf der Ausländerbehörde tun? Beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden?
Was noch?

Danke schonmal für eure Antworten  Smiley
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deerhunter
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Antwort #1 - 11.08.2019 um 14:32:37
 
Luxana1 schrieb am 11.08.2019 um 13:04:32:
Was müssen wir hier in DE tun, nachdem er eingereist ist?


1. Anmelden beim Bürgeramt
2. Versicherung anmelden
3. Steuernummer beantragen (geht meist automatisch), Steuerklasse wandeln
4. ABH und AE beantragen
5. Integartionskurs anmelden

Hoffe ich habe nichts vergessen
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greenock
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Antwort #2 - 11.08.2019 um 14:34:10
 
Luxana1 schrieb am 11.08.2019 um 13:04:32:
Müssen wir etwas auf der Ausländerbehörde tun?


Ja, dein Mann muß eine AE beantragen.
Das Visum, das er zur Einreise bekommt, ist nur 90 Tage gültig.

Eventuell muß er sich auch bei der ABH und nicht beim Meldeamt/Bürgeramt anmelden, das ist unterschiedlich.
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Luxana1
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Antwort #3 - 11.08.2019 um 15:19:35
 
Danke!

@deerhunter:
Welche Versicherung müssen wir anmelden?
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DerRalf
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Antwort #4 - 11.08.2019 um 15:21:19
 
Luxana1 schrieb am 11.08.2019 um 15:19:35:
Welche Versicherung müssen wir anmelden? 

Er meint Krankenkasse
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deerhunter
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Antwort #5 - 11.08.2019 um 16:30:34
 
Luxana1 schrieb am 11.08.2019 um 15:19:35:
Welche Versicherung müssen wir anmelden? 


KV = Krankenversicherung...eventuell auch Haftpflicht, wenn dort nicht die Familie versichert ist!
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Luxana1
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Antwort #6 - 11.08.2019 um 16:40:24
 
Achso. Ja, das hatte ich ja selbst schon erwähnt  Smiley


Zum Arbeitsamt müssen wir nicht? öhm
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lottchen
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Antwort #7 - 11.08.2019 um 17:09:07
 
Luxana1 schrieb am 11.08.2019 um 16:40:24:
Zum Arbeitsamt müssen wir nicht? öhm


Müssen muss er nicht. Wenn er einen Job sucht und keinen findet kann er hingehen und sich arbeitssuchend melden. Er muss dem Arbeitsmarkt dann aber auch zur Verfügung stehen. Wenn er den Integrationskurs macht kann er nicht gleichzeitig arbeiten, zumindest nicht Vollzeit. 
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Luxana1
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Antwort #8 - 11.08.2019 um 17:25:01
 
Ok, danke Smiley
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Luxana1
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Antwort #9 - 26.08.2019 um 20:06:29
 
Hallo,
ich muss meinen Thread hier nochmal hoch holen.

Die Papiere meines Mannes sind aktuell in Bearbeitung.
Wenn das Visum erteilt ist, hat er ja 90 Tage Zeit, um nach DE zu kommen.

Da er gemeinsam mit seinem Bruder ein Geschäft führt, würde er gerne diese 90 Tage ausreizen, bzw. bis Ende des Jahres in Bosnien bleiben, sofern möglich. Natürlich abhängig davon, wann das Visum ausgestellt wird.

Macht es Sinn, dass er nach der Visumerteilung schon mal nach DE kommt, um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen? Oder sollte er das erst tun, wenn er dann "ganz" hier ist?

Wie genau läuft  das mit der Aufenthaltsgenehmigung ab? In der ABH melden, unterschreiben, fertig? Oder wie habe ich mir das vorzustellen? Könnte er danach wieder zurück nach Bosnien?

Ich vermute, dass wir außerdem eine Scheinehe-Befragung bekommen werden. Wie schnell könnte die auf uns zu kommen?

Ich weiß, es klingt doof, dass er nicht gleich hier bleiben möchte, aber das ist eben so ein Familien-Ding.

Oder was ratet ihr uns in dieser Hinsicht? Ich will auch nicht, dass wir irgendwelche Probleme oder so bekommen, wenn irgend ein Amt (auf welche Weise auch immer) davon Wind bekommt, dass er erstmal wieder zurück ist.

Versteht ihr, wie ich meine?

Danke schonmal für eure Antworten.
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Antwort #10 - 26.08.2019 um 20:18:45
 
Luxana1 schrieb am 26.08.2019 um 20:06:29:
Macht es Sinn, dass er nach der Visumerteilung schon mal nach DE kommt, um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen? Oder sollte er das erst tun, wenn er dann "ganz" hier ist? 


Er will ja wohl eine AE nach §28 zum leben einer ehelichen Gemeinschaft,oder? Ist dieses Leben der ehelichen Gemeinschaft gegeben, wenn er dann wieder länger ausreist? Vermutlich wird er direkt bei beantragen der AE zu einem Integrationskurs verpflichtet...würde mit einer geplanten Ausreise auch nicht funktionieren!
Also sein Business beenden und das Visum entsprechend mit dem Datum der geplanten Ausreise ausstellen lassen

Luxana1 schrieb am 26.08.2019 um 20:06:29:
Wie genau läuftdas mit der Aufenthaltsgenehmigung ab? In der ABH melden, unterschreiben, fertig? Oder wie habe ich mir das vorzustellen? Könnte er danach wieder zurück nach Bosnien?


siehe meine obige Antwort

Luxana1 schrieb am 26.08.2019 um 20:06:29:
Ich vermute, dass wir außerdem eine Scheinehe-Befragung bekommen werden. Wie schnell könnte die auf uns zu kommen?


Wenn dann i.d.R. vor Ausstellung des Visums...bei solch einer geplanten Taktik möglicherweise etwas erhöhtes Risiko für eine Befragung!

Luxana1 schrieb am 26.08.2019 um 20:06:29:
Oder was ratet ihr uns in dieser Hinsicht? Ich will auch nicht, dass wir irgendwelche Probleme oder so bekommen, wenn irgend ein Amt (auf welche Weise auch immer) davon Wind bekommt, dass er erstmal wieder zurück ist.


Erst einreisen, wenn er tatsächlich Zeit hat um hier alles zu erledigen und auch seinen Verpflichtungen (Integrationskurs) nachzukommen! I.d.R: kann man bei der DAV ein gewünschtes Einreisedatum angeben, ab diesem zählen dann die 90 Tage!
Ich würde es aber nicht zu lange aufschieben, um dem Scheineheverdacht zu entgehen
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Luxana1
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Antwort #11 - 26.08.2019 um 21:20:55
 
Danke deerhunter.

Es soll keineswegs der Anschein einer Taktik erweckt werden! Er will her kommen und hier leben, aber auf der anderen Seite seinen Bruder gerne noch so lange es geht unterstützen.

Ich werde ihm von deiner Antwort berichten. Dann sollen sie eben zusehen, wie sie sich einigen (müssen), dass er früher her kommt.
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