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AE und Trennung (Gelesen: 560 mal)
simo
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i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE und Trennung
19.08.2019 um 02:59:12
 
Hallo Zusammen
X heiratet Y und trennt  sich von Y .genau  nach drei Jahre Ehe.X hat kein Niederlassungserlaubnis,er bekommt nur ein Jahr Aufenthalterlaubnis wegen fehlende Sprachkurs B1 da er geht Vollarbeiten.
Was wird passieren nach ein Jahr ?hate er noch chance sein Aufenthalt zu verlängern oder nicht?
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE und Trennung
Antwort #1 - 19.08.2019 um 08:05:41
 
Hallo,

um für "X" die Lösung zu erkennen, brauchen wir zuerst den Status von "Y".
Bezeichnen wir als Status "A" eine Ausländerin und als "B" eine Deutsche (unter der Voraussetzung, dass aufenthaltsrechtlich A ungleich B), benötige ich zumindest für eine Einschätzung z.B. die Zuordnung der Variablen "C" (Perspektive der Aufenthaltsverfestigung vorhanden) oder "D" (Perspektive nicht vorhanden) im Falle des Zutreffens von Status "A".

Alles klar?
Oder anders ausgedrückt: Falls Du eine ernsthafte und seriöse Einschätzung haben möchtest, sollte Dein Sachverhalt etwas mehr Infos beinhalten und sich nicht lesen wie eine unglücklich formulierte binomische Formel.

Mit den paar Brocken ist für eine Einschätzungen der "Chance" die gesamte Bandbreite von "gut" bis "chancenlos" möglich.
Lies Dich mal etwas ein in den §31 AufenthG und die zugehörigen Nummern der AVwV zum AufenthG.
Grundsätzlich gibt es aber eine echte Chance für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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