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Familienzusammenführung in Deutschland (Gelesen: 1.929 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung in Deutschland
Bosnic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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14.08.2019 um 19:56:00
 
Hallo,

mein Name ist Goran. Bis ende Juli war ich als Hochschularbeiter in Deutschland beschäftigt (ich hatte Jobsucher Visum, als ich hier gekommen bin und ich habe passenden Job in meinem Bereich gefunden). Jetzt versuche ich andere Stelle in meinem Beruf zu finden, aber es geht sehr schwer.
Meine Frau arbeitet von 01.08.2019 als Asistenzärztin in Deutschland.
Vor allem interessiere ich mich, ob ich hier in Deutschland die Familienzusammenführung beantragen kann?

Als meine Frau einen Termin bei der Botschaft in Heimatland hatte, könnten wir dann Familienzusammenführung machen, aber ich war damals hier beschäftigt.

Danke für Ihre Antworten im Voraus.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.08.2019 um 21:04:52
 
Lebt Ihr beide in Deutschland?

Lebt Ihr zusammen?

Was genau möchtest Du? Willst Du die Aufenthaltserlaubnis ändern? Welche hast Du jetzt? Welche hat Deine Frau?

Oder ist jemand von Euch in Bosnien und möchte nach Deutschland einreisen?
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.08.2019 um 22:10:49
 
Bosnic schrieb am 14.08.2019 um 19:56:00:
Vor allem interessiere ich mich, ob ich hier in Deutschland die Familienzusammenführung beantragen kann?

Das Visum für die Familienzusammenführung FzF muß idR im Ausland (zB in Bosnien) bei einer deutschen AV (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden.
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Bosnic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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Antwort #3 - 15.08.2019 um 09:52:47
 
Wir leben zusammen in Deutschland. Zurzeit habe ich Aufenthaltserlaubnis die mit meinem letzten Job verbunden ist und gilt noch ein Monat.
Ja, ich möchte meine Aufenthaltserlaubnis ändern.
Meine Frau hat die Blau Karte.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.08.2019 um 11:58:23
 
Dann musst Du Deutsch können und das Einkommen muss reichen.

Du beantragst den familiären Aufenthaltstitel bei Deiner Ausländerbehörde, ein Visum brauchst Du nicht.
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Bosnic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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Antwort #5 - 15.08.2019 um 13:15:41
 
Das fragte ich in meiner Ausländerbehörde, aber die Frau dort sagte mir, ich muss zuerst ein Familienvisum in Botschaft in Bosnien beantragen. Ich habe B2 Niveau und meine Frau verdient genug. Wo konnte ich noch nachfragen?
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #6 - 15.08.2019 um 13:21:20
 
Bosnic schrieb am 15.08.2019 um 13:15:41:
Das fragte ich in meiner Ausländerbehörde, aber die Frau dort sagte mir, ich muss zuerst ein Familienvisum in Botschaft in Bosnien beantragen. Ich habe B2 Niveau und meine Frau verdient genug. Wo konnte ich noch nachfragen?


Musst du nicht. Du beantragst ja einen Wechsel der AE. Einfach schriftlich den Antrag vor Ablauf des jetztigen ATs stellen. Die ABH prüft dann gemäß s § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG .

Siehe auch den nachfolgenden Kommentar einer Bamf Studie im Rahmen des European Migration Network:

"Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung eines
Aufenthaltstitels orientieren sich in Deutschland in
der Regel an dem Aufenthaltstitel, in den gewechselt
und weniger danach, aus welchem Titel in einen anderen gewechselt werden soll. Sind die Voraussetzungen
für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt, ist ein
Wechsel in der Regel möglich – auch aus dem Inland
ohne vorherige Ausreise –, sofern keine expliziten
Einschränkungen bestimmt sind. Einschränkungen
bestehen für Spurwechsel während des Studiums,
während einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung,
für Personen im laufenden Asylverfahren und für
abgelehnte Asylbewerber sowie für Inhaber eines
Schengen-Visums"


EMN Working Paper 67, S.80.
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« Zuletzt geändert: 15.08.2019 um 13:33:57 von fab87 »  
 
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Bosnic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.08.2019 um 10:41:58
 
Danke für eure Antworten. Ich werde versuchen, eine Email an ABH zu schreiben und Wechsel der AE zu beantragen.
Was denkst du "reinhard"?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.08.2019 um 12:03:23
 
Solange du eine AE hast (auf die Nebenbestimmung achten) und sonst alle Voraussetzungen gegeben sind, muss die ABH auch eine AE zwecks FZF erteilen, s. § 39 Nr. 1 AufenthV.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 16.08.2019 um 12:23:10
 
Bosnic schrieb am 16.08.2019 um 10:41:58:
Ich werde versuchen, eine Email an ABH zu schreiben und Wechsel der AE zu beantragen.

eMail ist nicht genug !
Entweder Du machst es schriftlich mit Brief oder Du gehst hin und machst es persönlich, denn es müssen ja ggf auch Unterlagen eingereicht werden.
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« Zuletzt geändert: 16.08.2019 um 12:34:15 von HeFi »  
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 16.08.2019 um 17:16:39
 
HeFi schrieb am 16.08.2019 um 12:23:10:
eMail ist nicht genug !
Entweder Du machst es schriftlich mit Brief oder Du gehst hin und machst es persönlich, denn es müssen ja ggf auch Unterlagen eingereicht werden.


Ja, aber für heute würde ich eine Mail schreiben und den klaren Antrag stellen. Nicht diskutieren, beantragen. Wenn es schriftlich ist, bekommst Du eine seriösere Antwort als beim "Reden".

Du musst nicht auf den Ablauf Deiner jetztigen AE warten, Du kannst die neue sofort beantragen.
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Bosnic
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Antwort #11 - 19.08.2019 um 13:20:03
 
Ich habe Email am Freitag gesendet und heute morgen habe eine Antwort von ABH bekommen. In meinem Fall, es ist möglich Wechsel der AE zu beantragen.
Vielen Dank für Ihr Engagement. Sie haben mir sehr geholfen
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