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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE und Trennung
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Beitrag begonnen von simo am 19.08.2019 um 02:59:12

Titel: AE und Trennung
Beitrag von simo am 19.08.2019 um 02:59:12
Hallo Zusammen
X heiratet Y und trennt  sich von Y .genau  nach drei Jahre Ehe.X hat kein Niederlassungserlaubnis,er bekommt nur ein Jahr Aufenthalterlaubnis wegen fehlende Sprachkurs B1 da er geht Vollarbeiten.
Was wird passieren nach ein Jahr ?hate er noch chance sein Aufenthalt zu verlängern oder nicht?

Titel: Re: AE und Trennung
Beitrag von T.P.2013 am 19.08.2019 um 08:05:41
Hallo,

um für "X" die Lösung zu erkennen, brauchen wir zuerst den Status von "Y".
Bezeichnen wir als Status "A" eine Ausländerin und als "B" eine Deutsche (unter der Voraussetzung, dass aufenthaltsrechtlich A ungleich B), benötige ich zumindest für eine Einschätzung z.B. die Zuordnung der Variablen "C" (Perspektive der Aufenthaltsverfestigung vorhanden) oder "D" (Perspektive nicht vorhanden) im Falle des Zutreffens von Status "A".

Alles klar?
Oder anders ausgedrückt: Falls Du eine ernsthafte und seriöse Einschätzung haben möchtest, sollte Dein Sachverhalt etwas mehr Infos beinhalten und sich nicht lesen wie eine unglücklich formulierte binomische Formel.

Mit den paar Brocken ist für eine Einschätzungen der "Chance" die gesamte Bandbreite von "gut" bis "chancenlos" möglich.
Lies Dich mal etwas ein in den §31 AufenthG und die zugehörigen Nummern der AVwV zum AufenthG.
Grundsätzlich gibt es aber eine echte Chance für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Gruß



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