So, nachdem ich eine
AE (nach §6, Abs. 1
BeschV, fürs erste befristet auf 1 Jahr) erhalten habe, frage ich mich wie es weiter geht, bzw. wie und wann ich an etwas permanenteres kommen könnte.
Laut Webseite der Stadt Bochum müssen folgende Vorrausetzungen erfüllt sein:
- 5 Jahre im Besitz einer
AE- mind. 60 Beiträge zur ges. Rentenversicherung
- keine Strafen o.ä.
- Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt
- ausreichende Deutschkentnisse+Rechtsordnung/Gesellschaftsordnung
- ausreichend Wohnraum
Relevante Infos:
- 1992-1998 Flüchtling mit Duldung:
* in der Zeit die 3. und 4. Klasse der Grundschule abgeschlossen
* 5. bis 8. Klasse einer Gesamtschule
- 10/2011-08/2019
AE für Studienzwecke (nicht abgeschlossen)
- 08/2019 IT Ausbildung abgeschlossen (Externenprüfung)
- keine Strafen o.ä.
- 88 Rentenversicherungsbeiträge (55 Minijob / 33 Werkstudent)
- würde behaupten ich kann einigermaßen Deutsch, kann es aber bei Bedarf auch mit einem C2 Zertifikat vom Goethe-Institut belegen
- 34m2 Wohnung, gemietet
- Arbeitnehmer, unbefristet nach Probezeit, 2.5 Netto
Für mich als Laien sieht es auf den ersten Blick so aus, als ob ich die
NE nach Ablauf der Probezeit beantragen könnte, aber der Teufel steckt bestimmt mal wieder im Detail, oder?
Ich dachte mir, vielleicht probier's ich bei der
ABH einfach nach der Probezeit, mehr als nein sagen können sie ja nicht (oder?). Würde mich über mehr Infos bzw. eine zweite Meinung freuen!
Unabhängg davon ob meine Frage unbeantworter bleibt, würde ich an dieser Stelle gerne ein Lob aussprechen an alle die hier selbstlos ihre Zeit/Wissen/Erfahrungen uneigennützig opfern. Ihr habt bestimmt besseres zu tun, daher vielen Dank